31-08-2021, 17:44
(31-08-2021, 15:36)p__ schrieb: Ja, nur alle zwei Jahre. Aber fragen kann das Jugendamt trotzdem - du kannst dann auf die Abstände verweisen. Das würde ich machen. Die Sache ist eh gelaufen. Eine Berechnung des Jugendamts für Unterhalt ab 18 ist eh wertlos. Dazu müssten sie auch das Einkommen der Mutter abfragen, was sie noch gar nicht dürfen.In welcher Art kommt das Kind zu seiner Unterhaltsberechnung und wie fordert es das dann ein ?
Vom Gefühl her vermute ich das die Anfrage der Einkommensauskunft des JA irgend einer Fristwahrung dient und das da durchaus noch etwas kommt, auch wenn ich da jetzt nicht drauf reagiere.
Woraus ergibt sich eigentlich das das JA eine Einkommensauskunft nur alle zwei Jahre bei mir anfragen darf, bzw. das ich diese gegenüber dem JA nur alle zwei Jahre geben muß ?