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Volljährigenunterhalt, FSJ, Studium, Auslandsstudium?
#1
Moin zusammen.

Meine missratene Tochter wird ja nächstes Jahr 18 und willl studieren.. Mein ggw. Uh-Titel ist bis zur Volljährigkeit begrenzt, danach sieht die ebenfalls missratene KM
von mir nie wieder einen Cent.

Das ich für die Ausbildung meiner Tochter genauso wie die KM ab Volljährigkeit unterhaltspflichtig bin, keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit vorliegt etc. ist mir klar -
nur... in welchem Rechtsstatus bewegt sich das Ganze ? Muss das wie beim KU gemacht werden ? Wo müsste das gemacht weden ? ( Jugendamt ja wohl nicht mehr ... )

Hat die volljährige Tochter das Recht, diesen Erwachsenenunterhalt ebenfalls titulieren zu lassen ? Muss sie mich erst verklagen um per Urteil einen Titel gegen mich zu erwirken ?

Klärt mich bitte auf .. und passt auf Euch auf.

Gruss aus dem Nordwesten
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#2
Es gibt mehrere Faktoren:
Wohnt Sie bei Mutti, Wohnt Sie alleine, bekommt Sie Bafög bzw. ist es beantragt. Einen Anspruch auf Tiulierung hat Sie leider. Dies kann via Notar oder Gericht erfolgen.
Bei erwachsenen Unterhalt kommt ggf. das Einkommen der KM mit dazu; hat Sie jedoch weniger als 1.300 €, wirst Du das ganze stemmen dürfen
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#3
Kann Dir nur Empfehlen KEIN Einkommen zu haben ODER in begrenztem Umfang. 1000 bis 1300,00 Euro.
Sonst hast Du wieder viel Spaß an der Backe...

Stichwörter: Privilegierter Unterhalt...
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#4
Warte es ab. Eine wesentliche Rolle wird dann auch das mütterliche Einkommen spielen, es wird eine Haftungsquote berechnet.
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#5
(06-04-2020, 10:10)p__ schrieb: Eine wesentliche Rolle  wird dann auch das mütterliche Einkommen spielen, es wird eine Haftungsquote berechnet.
Außer, wenn Sie unter 1.300€ verdient.
War bei mir so, da meine Ex zum Zeitpunkt der Klage 1.293€ bereinigtes netto zur Verfügung hatte. Somit bezahle ich seit das Kind 18 geworden ist sämtlichen Unterhalt alleine; in voller Höhe
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#6
Moin.

Ja, mit den 1300 € wirds wohl nichts ... Exe arbeitet VZ und verdient 2,5 K netto.. es sei denn sie schafft es,  das durch Jobaufgabe / Reduzierung zu minimieren ... was ich aber
auch tun werde, weil ich in 2 Jahren in Pension gehe und dann eh deutlich weniger Geld zur Verfügung zu haben werde ...

Konkret: Mein Erzeugnis wird dann wohl selbst oder durch Anwältin mich auffordern, den Erwachsenenunterhalt zu titulieren .... wenn ich das nicht tue,
greift § 170 StGb auch bei Erwachsenen ?

Ich möchte wie schon oft hier gesagt jeden Weg nutzen um meiner Tochter das faule Studentenleben auf meine Kosten zu vermiesen ... soll gefälligst arbeiten gehen oder eine bezahlte
Ausbildung anfangen ( ja .. ich weiss, dass sie sich in die Studentenhängematte legen darf... )

Gruss
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#7
Hallo,

abhaengig davon was sie studiert, kann ein Studium auch sinnvoll. Bei Genderstudies, irgendas mit Soz am Anfang,Kunst oder sonstigen Schwachsinn wuerde ich auch nicht unterstuetzen wollen. Ev. solltest Du rausfinden was sie nun genau studieren will und davon den Grad Deines Widerstandes abhaengig machen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#8
(06-04-2020, 18:38)kay schrieb: ...solltest Du rausfinden was sie nun genau studieren will und davon den Grad Deines Widerstandes abhaengig machen.

Genau so werde ich es machen MINT Fächer, Medizin und ähnliches...man kann mit mir Reden. Soz., Kunst und Gender und Sie wird feststellen was ihr Erzeuger in all den Jahren gelernt hat.
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#9
Ich finde es unangemessen von missratener Tochter zu sprechen.
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#10
(07-04-2020, 10:49)Aufstieg schrieb: Ich finde es unangemessen von missratener Tochter zu sprechen.

Ich denke, ein Vater kann das beurteilen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#11
(07-04-2020, 10:49)Aufstieg schrieb: Ich finde es unangemessen von missratener Tochter zu sprechen.

Lies Dir mal meine Threads der letzten Monate durch und dann überleg nochmal, was Du da schreibst oder wie Du Dein Erzeugnis in so einem Fall  bezeichnen würdest.
Kein normal denkender Vater wird sein Kind als missraten bezeichnen,wenn nicht gravierendste Dinge vorgefallen wären...

Aber nochmal zum Thema : Was würde beim Erwachsenenunterhalt passieren, wenn ich mich weigern würde den Titel zu unterzeichnen ? Irgendein Unterschied zum normalen KU ?

Gruss ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#12
Auf Verlangen muss auch Erwachsenenunterhalt tituliert werden. Das ist aber leider noch idiotischer wie bei Minderjährigenunterhalt, denn die Verhältnisse ändern sich als Erwachsener in Ausbildung mitunter sehr schnell. Der Titel aber nicht. Deshalb sind auf jeden Fall Laufzeitbegrenzungen einzutragen, in der Regel auf 2 Jahre. Dann gibts auch wieder eine Auskunftspflicht.

Beschiss ist bei Volljährigen häufig. Es festigt sich der Glaube, Väter seien das Zahlpersonal, ansonsten lästig, man bekomme ja nur, was üblich sei und einem zusteht. Forderungs- und Kassierermentalität verfestigt sich sehr schnell. Also regelmässig auf Vorlage von Studiennachweisen bestehen. Sonst könnte es sein, dass das Töchterchen gar nicht mehr ihr Wunschfach Archäologie studiert, sondern nach den ersten beiden Semstern mangels Prüfungslust längst mit All-inclusive-Ali durch die Welt bummelt.
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#13
(07-04-2020, 14:54)p__ schrieb:  Deshalb sind auf jeden Fall Laufzeitbegrenzungen einzutragen, in der Regel auf 2 Jahre.

Träum weiter!

DAS Urteil möchte ich sehen, wo Du für Ausbildungsunterhalt für Kinder größer 18 Jahre eine Zeitbeschränkung durchbekommst!
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#14
Erstmal bekommt man absolut alles durch, denn es wird genau das tituliert, was der Titulierende dort reinschreibt. Erst dann kann der Berechtigte klagen, wenn ihm davon etwas nicht passt. Da er aber 1. einen eigenen Anwalt braucht und erhebliche Kostenrisiken hat und 2. Da dann nur gegen die Laufzeit und nicht gegen eine unstrittige Höhe geklagt werden kann, sind solche Klagen die absolute Ausnahme.

Schliesslich bleiben ihm nur die Risiken. Mehr Geld bekommt er sogar bei einer gewonnenen Klage nicht. Es zahlt sich also niemals aus, sondern kostet ihn Geld. Die einzige "Erschwernis" bei Klageverzicht liegt einer Neuforderung nach zwei Jahren. Also zu einem Zeitpunkt, wo sowieso wieder das Auskunftsrecht einsetzt.
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#15
Ich hab bischen gelesen, bis 13 lief es ganz gut, denn war es irgendwann mit ihrem Freund problematisch. Ich denke, es ist völlig normal, das der Kontakt mit den Jahren weniger wird. Ich denke es liegt auch ein bischen an deiner Einstellung und deinem Mindset. Ich weis du magst das nicht hören. Vielleicht reflektierst du ein wenig.
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#16
Es gibt Millionen von missratenen Kindern, wo ist das Problem?
Ich finde das ist nocht NETT ausgedrückt.
Wenn du keine anderen Probleme hast, scheint deine Welt in Ordung zu sein ;-)
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#17
(07-04-2020, 10:49)Aufstieg schrieb: Ich finde es unangemessen von missratener Tochter zu sprechen.
Möchte dies auch kurz reflektieren. 2013 - ~ April 2014: Ich liebte meine Kinder über alles. Tat wirklich alles für die beiden. Habe sogar beiden 400€ freiwillig Unterhalt zahlen wollen. Beide hätten im eigenen Haus wohnen können mit meiner Ex.... Mitte 2014: Eines der Kinder "organisiert" die ersten Bims-Treffen für Mutti.... Das zweite schaut bei einem der wenigen Treffen beim JA stets zu Mutti, wenn ich eine Frage stelle (wie gehts Dir? Was macht die Schule? Wie gehts Deinem Bruder.... alles schlimme und kritische Fragen). Ende 2014 bekomme ich schriftlich, wie schrecklich mein Gebutrstagsgeschenk ist und den Titel:"[Unterschreitung des Mindestniveaus]-l-och" erhalte ich ebenso die Aufforderung mich nie mehr zu melden; was ich bis heute durchziehe.
2018 die übliche Frage nach Kontonummer und Einkommen usw (18) und durch "ein fürchterliches Sekretariatsverschusseln" bekomme ich eine Anzeige wie auch eine Verurteilung....

Fazit: Missraten ist wirklich, wirklich noch höflich ausgedrückt für solche vgfzueorfhcdu ...... Ich hab mittlerweile schon deutlichere Bezeichnungen gefunden.

ABER: wenn man(n) soweit getrieben wurde, dass man so vom eigenen Kind denkt, dann ist man selber schon ein Stückchen weitergekommen; des eigenen Seelenfriedens.
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#18
In solchen und ähnlich gelagerten Fällen ist der totale Kontaktabbruch wirklich besser.

Es kommen keine neuen Beleidigungen und Demütigungen obendrauf.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#19
Die Frage ging ja über die Modalitäten des Volljährigenunterhalt, nicht zur Bezeichnung von Kindern die einen beleidigen.

Trotzdem ein Rat: Ziel muss sein, sich nicht nur finanziell, sondern vor allem auch emotional von solchen Leuten zu lösen. Es sind wirklich nicht mehr als irgendwelche Leute, egal ob sie ein paar (max. 45%) ähnliche Gene haben wie ein Nachkomme. Oder ob es eine Ex ist.

Hat man sich gelöst, ist es einem auch völlig egal was man sagt. "Kind" oder "missraten" oder "Person"... es gibt keinen Grund mehr, so jemand mehr anzuheften wie den Milliarden anderer Menschen, die einen nicht interessieren.

Zwischenzeitlich habe ich schon den Vornamen der Ex vergessen. Irgendwo liegt da ein Ordner mit Schreiben über fünfstellige Schulden. Ich bin stolz darauf, dem ganzen Schwachsinn das Geld verweigert zu haben, eine Menge Leute geärgert zu haben, Juristen geprellt, Beteiligte genervt. Den Teufel um eine Seele betrogen. Ein gutes Gefühl. Das verderbe ich mir nicht durch emotionale Leimstreifen oder über Gedanken, wie ich denn angeblich zu diesen Leuten zu stehen hätte und wie ich sie bezeichnen solle. Mir doch egal.
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#20
Alles richtig, auf der anderen Seite koennen sich (junge) Menschen auch aendern und jeder hat ggfls eine zweite Chance verdient......
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#21
Moin zusammen.

Ich habe meine Situation ( jetzt bald volljähriges Kind mit Studienabsicht ohne jeglichen Kontakt seit Jahren ) bereits mehrfach hier im Forum dargestellt.
Da sich mein missratenes Erzeugnis seit Jahren ein Sch….dreck um mich kümmert und genau wie die niederträchtige Exe ( berufstätig, vermögend ) nur Kohle abziehen will, werde ich ihr die Sache nicht so ganz einfach machen.

Ich hab der Exe übrigens mitgeteilt, dass meine Tochter maximal den Pflichtteil von mir zu erwarten hat und das symbiotische Gespann nach meinem evtl. Ableben Haus -und testamentarisches Betretungsverbot zu meinem Eigentum hat und hab ihr ebenfalls mitgeteilt, dass  - wenn mich meine Tochter wegen Volljährigenunterhalt vor Gericht ziehen sollte - ich Haus und Hof verkaufen und mir ein schönes Leben machen werde und sie null und nichts bekommen wird.

Das war übrigens das letzte Mal, dass ich mit der Ex kommuniziert habe... ab Volljährigkeit werde ich nur noch auf Mitteilungen meiner Tochter reagieren.

Wäre für eine kurze Strichaufzählung dankbar, was ich ( durchaus auch schikanös .. ) von meiner Tochter an Belegen, Nachweisen und Unterlagen verlangen kann.
Danke Euch im voraus..

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#22
Threads mit identischem Thema zusammengelegt.

Das Kind muss dieselben Nachweise vorlegen wie sie du als Unterhaltspflichtiger immer vorlegen musstest. Nachweise über Einkommen der letzten 12 Monate. Wenn es eine Ausbildung macht, dann Bescheinigungen darüber.

Das Kind muss dir auch Auskünfte des anderen Elternteils zugänglich machen. Du hast kein Auskunftsrecht gegenüber der Mutter, aber zur Bestimmung der Haftungsquote muss das Einkommen des jeweils anderen Elterteils bekannt sein.

Lass doch solche theatralischen Gesten wie die Mitteilung mit dem Pflichtteil. Ändere dein Testament, aber rede nicht darüber. Rede überhaupt nicht mit diesen Geistern der Vergangenheit. Du lebst jetzt und das kannst du am besten geniessen, wenn die Negativpersonen physisch und geistig abwesend bleiben.
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#23
Ausnahmsweise muss ich mal Lachen  Confused  Das Kind muss real gar nichts (!) Nachweisen, ausser ggf. Ausbildung/Studium. Ansonsten reicht offensichtlich der Hinweis "Beweis bei Bedarf" der aber wohl bei Gericht nicht existiert - also der Bedarf, mein ich.
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#24
(18-02-2021, 13:02)p__ schrieb: Lass doch solche theatralischen Gesten wie die Mitteilung mit dem Pflichtteil. Ändere dein Testament, aber rede nicht darüber. Rede überhaupt nicht mit diesen Geistern der Vergangenheit. Du lebst jetzt und das kannst du am besten geniessen, wenn die Negativpersonen physisch und geistig abwesend bleiben.

Hallo.

Das mache ich bereits seit einigen Monaten, aber Danke für den Tipp..

Zum Trööt:

Macht es z.B. Sinn, dass ich von ihr einen Bafög ( Ablehnungs-)bescheid verlange ?

Ich weiss, dass auf den Namen meiner Tochter etliche Konten durch die liebe Mami angelegt wurden( auch Sparkonten zur Studiumsfinanzierung ).

Wie ich meine Exe als Bankerin kenne, hat sie mittlerweile die Kohle umgeswitcht... Wie lange kann ich rückwirkend Kontoeinsicht fordern ?

Wie Ihr seht geht es also eher um Detail- als um allgemeine Fragen ... Es geht mir auch darum, Sand ins Getriebe zu streuen, dass ich die letzten 10 Jahre mit üppigem Unterhalt geschmiert habe...


Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#25
Natürlich macht es Sinn, den BAFÖG-Nachweis zu verlangen.

Auf wessen Namen diverse Konten angelegt/eingerichtet wurden, weiß das Finanzamt. Wegen Quellensteuer und so.

Wenn Du weiterhin Sand ins Getriebe streuen willst, dann würde ich das ganze Prozedere schön in die Länge ziehen. Also- erst Auskunft über das Thema BAFÖG verlangen. Wenn die Auskunft jemals eintrudelt, als nicht vollständig reklamieren und korrekte Auskunft verlangen. Wenn die dann irgendwann eintrudelt, Auskunft über Vermögen und Konten verlangen. Wenn die jemals kommt, wie bei der BAFÖG-Auskunft verfahren - nicht vollständig (Einkommenssteuerbescheid der Mutter fehlt, aus dem ersichtlich ist wem die Konten denn nun gehören). Dann, wenn tatsächlich da was eingehen sollte, beim nächsten Thema anfangen.
Und mit dieser Vorgehensweise das Prozedere in die Länge ziehen und maximales Generve und Streß bei der Gegenseite erzielen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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