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Klage / Titulierung Kindesunterhalt
#1
Guten Abend zusammen.

Ich habe trotz regelmäßiger Zahlung von 273 € Kindesunterhalt nun eine Klage über 336 € am Hals. Der Klageantrag ist als dynamischer Titel ohne zeitliche Begrenzung gestellt.

Wie ist das mit der freiwilligen Titulierung? Ist das jetzt schon zu spät?

Und im Rechtsbehelf steht (Bundesland ist Ba-Wü):
Zitat:Erklärt die Beklagtenpartei, dass sie den Klageanspruch ganz oder teilweise anerkenne, so wird sie ohne mündliche Verhandlung dem Anerkenntnis gemäß verurteilt werden.

Heißt das, wenn ich 273 € anerkenne, werde ich dazu verurteilt und die Klägerin kann dann überlegen ob sie die 336 € trotzdem einklagt?
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#2
Kommt auf den Stand des Verfahrens an. Wenn du sofort einen Titel machst und vorlegst, kommst du wenigstens um die Gerichtskosten rum. Wahrscheinlich wrerden sie aber trotzdem die Klage durchziehen. Der Streitwert ist dann aber geringer.
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#3
mal eine Frage. Angenommen es liegt noch keine Klage vor und man betitelt den KU mit einer Laufzeit von 12 Monaten. Klagt das JA denn trotzdem?

viele Gruesse
Live or Die...Make Your Choice
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#4
Kommt wohl auf die Beiständin an. Aber ich denke, wenn du eine Begrenzung auf 12 Monate begründen kannst, bist du auf der sicheren Seite.
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#5
Danke p!

Die Klage lag am 9.5. im Briefkasten, ist also noch frisch.

Wenn ich den Titel vorlege, wird das zwölffache der festgeschriebenen Summe vom Streitwert abgezogen. Weiß auch jemand darüber Bescheid: Muss der Titel schon mit der Anzeige der Klageerwiderung (innerhalb 14 Tagen) vorgelegt werden oder erst mit der Begründung der Erwiderung (nach 4 Wochen)?

Aber das Gericht schrieb mir ja auch, dass ich dann ohne Verhandlung "dem Anerkenntnis gemäß verurteilt" werde. In der Regel zahlt der Verurteilte die Zeche - oder ist das hier anders?
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