18-05-2009, 22:47
(18-05-2009, 17:53)stafford schrieb: Andere Partner sind die Schwiegereltern, deren neue Schwiegerkinder in einigen Konstellationen ihnen gegenüber unterhaltspflichtig werden.
was ist damit gemeint?? beispiel???
Die Unterhaltspflicht erlischt nicht mit dem Tod des Unterhaltspflichtigen sondern geht auf die Kinder bzw. den Erben (ggfs. eigene Eltern, dass sind dann die Schwiegereltern der unterhaltsberechtigten Frau) über.