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Umgangs-/Aufenthaltbestimmungsrecht
#1
Mal ne frage was Umgangsrecht betrifft, ich habe kurz nach dem trennungstag das Jugendamt eingeschaltet um außergerichtlich eine einigung zu treffen, was das Umgang mit den Kindern betrifft. Sie hat knallhart den Termin abgesagt  und wies der MA vom JA das sie diese Angelegenheit vorm Gericht klären möchte. 

Jetzt hat sie Klage eingereicht beim Familiengericht wegen elterliche sorge und das noch in einer anderen Stadt als der wohnsitz der Kinder und möchte mit der klage das gemeinsame sorge und bestimmungsrecht mir entziehen.

Jetzt frage ich mich wie sie die verfahrenskostenhilfe durch bekommen da sie nach unserer Rechtsfassung beim Jugendamt außergericht versucht haben müsste eine einigung zu finden um damit für das Verfahren die Hilfe bewilligt wird.

Und ist sie als antragstellerin in der Klageschrift in der Beweispflicht wenn sie im schreiben gegenüber mir unterstellung getätigt hat, oder muss ich der Richterin das gegenteil Beweisen?
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#2
Je nachdem wie alt das Kind ist könntest du auch das alleinige Sorgerecht gerichtlich durchsetzen.
Die Chancen sind halt etwas schwierig
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#3
Das erste Kind wird 3 und das 2. Ist erst 1

Daher denke ich die changen gleich bei 0 das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Meine Anwältin hat schon parallel umgangsrecht und aufenthaltbestimmungsrecht eingeklagt.
Und ich vermute warum sie mit allen Mitteln versucht mir diese Rechte zu entsprechen, weil sie mit den Kindern in eine andere stadt wegziehen möchte und dies würde so ohne meine Zustimmung ihr nicht gelingen.

Und ich denke ein weiterer Grund weshalb sie klage eingereicht hat und das an einem Familiengericht in der Stadt wohin sie hinziehen möchte wohin wahrscheinlich ihre Anwältin gute private Beziehungen pflegt zu den Richtern/innen wohin sie zu ihren gunsten rechtsprechung erhalten möchte.

Meine Anwältin hat unverzüglich erwidert den Fall abzugeben an die örtliche Stelle wo der Wohnsitz der Kinder ist.
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#4
Moin,

die Gerichte sehen es nicht so gerne, wenn ein Elternteil die Termine beim Jugendamt nicht wahrnimmt. Sobald deine Ex einen Antrag vor Gericht gestellt hat muss deine Anwältin Stellung für dich beziehen. Dies sollte deine Anwältin auch im Schriftsatz an das Gericht schreiben, dass sie den Termin abgesagt hat und direkt den Antrag an das Gericht gestellt hat.
Ziel der Gerichte ist es, dass eine außergerichtliche Einigung zwischen den Eltern erzielt wird. Gerichte ordnen zuerst gerne eine Mediation über Beratungsstellen des Jugendamtes an, ca. 6-8 Termine. Es wird auch einen Verfahrensbeistand (Person vom Jugendamt) für die Kinder geben, welcher dann bei Gericht dabei ist. Dieser kann/wird auch darüber berichten wie sich die Eltern bisher verhalten haben. Verhalte dich deshalb immer korrekt, nett, freundlich etc. in den Terminen. Versuche immer das Beste für / aus der Sicht der Kinder zu erreichen.
Ich bin der Meinung, wenn es bereits mit einem Verhalten deiner Ex so wie jetzt beginnt, überstehe die Termine beim Jugendamt gut und strebe eine gerichtliche Umgangsregelung an. Gibt dann im Nachgang weniger Probleme und du hast es einfacher den Umgang durchzusetzen, falls deine Ex blockiert.
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#5
Okay Vielen Dank

Meine Anwältin hat dies in unserer Klageschrift, schon zum Ausdruck gebracht in der Zuständigen Stelle und hat im nachhinein, die klageschrift der ex welches in einer anderen stadt eingereicht wurde, an die stelle abzugeben wo wir die klage eingereicht haben und wo der wohnsitz der Kinder auch ist
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#6
Das ist auch richtig so. Zuständig ist immer das Gericht und das Jugendamt wo die Kinder wohnen.
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#7
Mal schauen wo die Reise hinführen wird, morgen habe ich Gespräch mit meiner Anwältin. Wenn es neuigkeiten gibt, lasse ich es euch wissen
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#8
(26-07-2023, 08:47)peperoni schrieb: Zuständig ist immer das Gericht und das Jugendamt wo die Kinder wohnen.

Das ist etwas komplexer. Die örtliche Zuständigkeit fürs beispielsweise Sorgerecht richtet sich gemäß § 152 FamG danach, ob eine Ehesache der Eltern anhängig ist oder nicht. Dann ist immer das Gericht zuständig, bei dem die Ehesache im ersten Rechtszug anhängig ist oder war (§ 152 Abs. 1 FamFG). Weil es sich hierbei um eine ausschließliche Zuständigkeit handelt, ist auch eine Abgabe der Kindschaftssache an ein anderes Familiengericht (§ 4 FamFG) ausgeschlossen.

Ansonsten ist der Gerichtsstand an den gewöhnlichen Aufenthalt geknüpft, § 152 FamFG. Der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes bestimmt sich danach, an welchem Ort es den Schwerpunkt seiner Bindungen in familiärer oder gegebenenfalls auch bereits beruflicher Hinsicht hat, d.h. wo sein Daseinsmittelpunkt liegt. Es gibt da ein Achtwochenfenster, vorher muss eher der kindeswegschaffende Elternteil begründen dass der gewöhnliche Aufenthalt woanders ist, nachher der andere Elternteil. Die Regelung gibts seit 2009 und sie ist typischer deutscher Juristenschwachsinn, sie hat das Tor zur ertrotzten Kontinuität und eigentlich illegalen Ortswechseln zugunsten der Mutter weiter geöffnet.

Will das nicht weiter ausführen und die Anwältin hat auch richtig beantragt, aber das muss nicht erfolgreich sein.
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#9
Danke p___ für die Erläuterungen. Man lernt nie aus.
Aber warum einfach (Wohnort der Kinder) wenn es auch kompliziert geht? ;-)

Unterhaltspreller2023: seid ihr verheiratet?
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#10
Also da ich Per gesetzt schon automatisch das Sorgerecht besitze, weil die gemeinsamen Kinder in der Ehe enstanden sind, würde das umziehen in eine andere Stadt eine illigale Handlung sein, da sie dies ohne meine Zustimmung getan hat. Und ich gehe stark davon aus das sie noch in meiner Stadt wohnt bzw in der ehemaligen Gemeinsamen Wohnung. Da ihr geraten wurde vermute ich mal vorerst nicht wegzuziehen, und daher propieren wollen durch ihre Klage den Freifahrtsschein zu bekommen.

Ihre Klageschrift lautet elterliche Sorge
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#11
d.h. du weißt aktuell nicht wo deine Kinder wohnen bzw. sie sich aufhalten? siehst du sie denn regelmäßig?

Ist die Wohnung gemeinsam gemietet oder Eigentum? Dann müsste es ja unter Umständen die Möglichkeit geben die Wohnung noch zu betreten und nachzuschauen.
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#12
Sie hat mich Juni aus der Wohnung ausgesperrt, wir stehen beide im Mietsvertrag, nach mein Information hat sie SGB2 beantragt, sodass keine Mietrückstände enstehen, falls doch würde sie Sozialbetrug begehen und da ich eh bald in die Privateinsolvenz gehe, würde sie am ende die hälfte der mietrückstände tragen. Und seid dem habe ich bisheute meine Kinder nicht sehen können. Zumal sie mir gedroht hat per whatsapp das wenn ich versuchen würde in die Wohnung zukommen das sie die polizei einschaltet und mir versuchte vergewaltigung voruwerfe. Das gespräch ist dokumentiert und liegt veim Anwalt
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#13
(26-07-2023, 11:21)Unterhaltspreller2023 schrieb: Sie hat mich Juni aus der Wohnung ausgesperrt, wir stehen beide im Mietsvertrag, nach mein Information hat sie SGB2 beantragt, sodass keine Mietrückstände enstehen, falls doch würde sie Sozialbetrug begehen und da ich eh bald in die Privateinsolvenz gehe, würde sie am ende die hälfte der mietrückstände tragen. Und seid dem habe ich bisheute meine Kinder nicht sehen können. Zumal sie mir gedroht hat per whatsapp das wenn ich versuchen würde in die Wohnung zukommen das sie die polizei einschaltet und mir versuchte vergewaltigung voruwerfe. Das gespräch ist dokumentiert und liegt veim Anwalt



Bei gesamtschuldnerischer Haftung (gemeinsamer Mietvertrag) wird nicht 50/50 auf die Schuldner verteilt, sondern der Gläubiger hat das Recht dort Geld einzuziehen, wo welches ist. §421 BGB
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#14
@pentragon

Was passiert im Falle wenn bei beiden seiten nix zu holen ist?
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#15
ok, wow... du hast einige Baustellen! Hoffe du kannst einigermaßen die Ruhe bewahren?

Hast du die Möglichkeit mit dem Vermieter zu sprechen? Evtl. streicht er dich ja aus dem Mitvertrag und kann dir mitteilen ob im Juli Miete gezahlt wurde!?
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#16
Ich kann höchstens den Hausverwalter fragen, aber denke nicht das er einsicht auf die Mieteinnahmen hat, denn dies erhält der eigentümer, zu ihm direkt habe ich keine direkte kontakt Möglichkeit. Die letzte Miete in Juni habe ich noch aus der Bedarfsgemeinschaft gezahlt.

Der Hausverwalter würde niemals mich aus dem Mietvertrag streichen, da er rein Rechtlich dies nicht dürfe, dann würde er am ende noch ne Klage einfangen von meiner alten
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#17
vielleicht gibt es ja die Möglichkeit dass der Hausverwalter mit dem Eigentümer spricht.

Und nicht vergessen: einen Nachsendeantrag für deine Post an deine neue Adresse zu stellen. Sollte die Miete nicht gezahlt werden, kommt sicherlich eine Mahnung. Und du möchtest bestimmt generell nicht, dass deine Ex deine Post an die "alte gemeinsame Adresse" bekommt.
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#18
Nachsendeauftrag habe ich am nächsten Tag schon beantragt. Werde morgen meine Anwältin eh diesbezüglich nochmal fragen, was wir da machen können, da sich mietgeräte befinden wie router die zurück gegeben müssen, was ich per umzug kündigen konnte
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#19
sehr gut!

Naja, was spricht dagegen die Wohnung zu betreten wenn sie nicht da ist und die Dinge die die gehören zu holen? Immerhin stehst du im Mietvertrag. Das Schloss darf sie übrigens auch nicht einfach so wechseln (lassen).
Evtl. mit einer neutralen Person zusammen dort auftauchen.

Bin gespannt was du nach dem Gespräch mit deiner Anwältin morgen zu erzählen hast!
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#20
Verfüge über keine ersatz schlüssel, das Ereignis ist an dem Tag vorgefallen als wir bei mein eltern waren und sie nur den Schlüssel zur Wohnung hatte und nach heftiger ausseinandersetzung nachhause gegangen ist und seid dem wohne ich bei mein eltern.
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#21
Einen Ersatzschlüssel würde man sicher über den Hausverwalter/Eigentümer bekommen. Vor allem hast du da ja noch sonstige Gegenstände/Unterlagen etc?
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#22
(26-07-2023, 16:36)peperoni schrieb: Einen Ersatzschlüssel würde man sicher über den Hausverwalter/Eigentümer bekommen. Vor allem hast du da ja noch sonstige Gegenstände/Unterlagen etc?

Wenn der Eigentümer noch einen Ersatzschlüssel hat, macht er sich aber strafbar. Er muss sämtliche Schlüssel dem Mieter übergeben.
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#23
Alle schlüssel verfügt meine exfrau.

Wie klaus schon sagte ein weiteren ersatz schlüssel was über dem liegt wie im mietsvertrag vereinbart wurde, macht er sich Strafbar.

Was Unterlagen betrifft, verfüge ich nur über dem originalen Mietsvertrag und Mietbescheinigung
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#24
Strafbar ja, die Praxis zeigt allerdings dass die meisten Eigentümer noch Schlüssel haben...

Zur Not Schlüsseldienst? Das hätte dann aber direkt passieren müssen, bevor sie die Chance hatte Gegenstände, Unterlagen etc. verschwinden zu lassen... Verstehe es nicht falsch, warum setzt man in so einer Situation nicht kurzfristig alle Hebel in Bewegung? Ja ich verstehe dass man in so einer Situation evtl. nicht klar denken kann.

Spreche mit deiner Anwältin! Aber lasse dich von deiner Ex nicht verarschen!
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#25
Da es sich um ein neubau komplex handelt, sind alle schlösser mit generalschlüssel versehen, das bedeutet bei verlust müssten alle schlösser ausgetauschr werden von der ganzen Wohnung, und da ich die haftpflicht Versicherung gekündigt habe ( um kosten zu senken) würde ich mir dadurch unnötig hohe kosten mir verbreiten.

Alle wichtigen Unterlagen wertsachen, habe ich schon vorher aus der Wohnung gebunkert.
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