Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Frage zu Umgangskosten
#1
Wie lange werden vom Amt die Umgangskosten übernommen, bis das Kind 18 Jahre alt ist oder bis das Kind vor Erreichen des 18 Lebensjahres eine Ausbildung incl. Lehrgeld als eigenes Einkommen anfängt?
Zitieren
#2
Kindereinkommen wird auch angerechnet.
auf den Bedarf der BG. Man könnte allenfalls argumentieren, das Kind darf auf Geheiß des anderen Elternteils (Vermögenssorge) nichts von dem Einkommen aus der Haupt-BG in die temporäre BG mitbringen. Genauso wie den gezahlten Unterhalt an das Kind. Das sind dann nicht bereite Mittel. Könnte dann aber auch auf eine sozialgerichtliche Klärung hinauslaufen.Ja, ansonsten ist mit 18 Schicht. Es gab wohl mal Einzelfälle, wo das volljährige Kind Teil der temp. BG bleiben durfte. Vielleicht habe ich da mal etwas dazu im Forum Gerichtsurteile eingestellt.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren
#3
Danke
Zitieren
#4
Hier noch der Link zu einem Urteil des 
SG Reutlingen dazu. In dem Fall war es ein Wechselmodell mit einem volljährigen Kind.

https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid184886
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste