26-05-2009, 10:08
Gruss zurück!
Ihr seid beide etwas neben der Spur, was die genauen Modaliäten betreff §10 Abs. 1 Ziff. 1 EStG (denn um nur den geht es) "begrenztes Realsplitting" angeht.
Und es ist auch, Dank der deutschen Steuergesetzgebung, weitaus komplexer, als es den Anschein hat.
Dein Anspruch ist allerdings relativ klar durch das BGH bestätigt und man kann wirklich von "rumgezicke" sprechen.
Dieser thread, sowie der Verweis auf das ISUV Merkblatt #55 (ist Gold wert, weil man den Anwalt spart wg. vorformulierter Klageschrift!) hilft da weiter.
http://anonym.to/?http://forum.isuv.org/...5a87b21a7a
Ich selber bin seit über einem Jahr "auf Eis" gelegt worden mit der Anlage "U".
Gruss,
Master Chief
Ihr seid beide etwas neben der Spur, was die genauen Modaliäten betreff §10 Abs. 1 Ziff. 1 EStG (denn um nur den geht es) "begrenztes Realsplitting" angeht.
Und es ist auch, Dank der deutschen Steuergesetzgebung, weitaus komplexer, als es den Anschein hat.
Dein Anspruch ist allerdings relativ klar durch das BGH bestätigt und man kann wirklich von "rumgezicke" sprechen.
Dieser thread, sowie der Verweis auf das ISUV Merkblatt #55 (ist Gold wert, weil man den Anwalt spart wg. vorformulierter Klageschrift!) hilft da weiter.
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Ich selber bin seit über einem Jahr "auf Eis" gelegt worden mit der Anlage "U".
Gruss,
Master Chief
Seine Fans über ihn
borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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