15-06-2009, 11:57
Zu Wohngeld gibt viele Informationen incl. Wohngeldrechner im Internet, einfach mal die Links durchgehen: http://www.google.com/search?rls=de-de&q...8&oe=UTF-8
Was eine Jugendamtssachbearbeiterin sagt, ist genau so viel wert wie die Aussage eines Betrunkenen oder eines Kameltreibers auf einem anderen Kontinent. Rechtskraft hat nur ein Gerichtsentscheid. Die Pflicht zu Nebenjobs wird individuell unterschiedlich beurteilt, der Tenor geht aber dahin, dass neben einer Vollzeitbeschäftigung nicht so leicht Nebenjobs verlangt werden können. Manche OLGs spinnen da mehr wie andere, das OLG Köln ist z.B. der Ansicht, 48 Stunden Arbeit pro Woche (die absolute Obergrenze nach dem Arbeitszeitgesetz) seien kein Problem.
ALG 2: Geh mal zur ARGE und beantrage. Die rechnen dir auch den Wohnbedarf aus.
Was eine Jugendamtssachbearbeiterin sagt, ist genau so viel wert wie die Aussage eines Betrunkenen oder eines Kameltreibers auf einem anderen Kontinent. Rechtskraft hat nur ein Gerichtsentscheid. Die Pflicht zu Nebenjobs wird individuell unterschiedlich beurteilt, der Tenor geht aber dahin, dass neben einer Vollzeitbeschäftigung nicht so leicht Nebenjobs verlangt werden können. Manche OLGs spinnen da mehr wie andere, das OLG Köln ist z.B. der Ansicht, 48 Stunden Arbeit pro Woche (die absolute Obergrenze nach dem Arbeitszeitgesetz) seien kein Problem.
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