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Selbsterhaltskürzung durch das Jugendamt.?
#4
http://www.trennungsfaq.com/ehe.html#neuheirat Satz 3 beachten.
Das Jugendamt kann übrigens gar nichts festlegen. Es darf nur Vorschläge machen. Den Unterhalt kann nur ein Richter festlegen.
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RE: Selbsterhaltskürzung durch das Jugendamt.? - von p__ - 24-06-2009, 14:44
RE: Selbsterhaltskürzung durch das Jugendamt.? - von Gast1 - 24-06-2009, 14:48
RE: Selbsterhaltskürzung durch das Jugendamt.? - von Gast1 - 26-06-2009, 12:41

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