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Änderungen im Familienrecht zum 1.9.2009
#1
Der 1.9. rückt näher und mit ihm eine lange Liste von gesetzlichen Änderungen, von denen einige weit grössere Veränderungen mit sich bringen wie das vergangene Unterhaltsreförmchen.

Ich fasse mal ein paar Punkte zusammen:
  • Einführung einer Anwaltspflicht für alle Unterhaltsverfahren. Wer also auf Unterhalt verklagt wird, muss sich einen Anwalt kaufen, ansonsten kann er keine Anträge stellen. Die Folge: Versäumnisurteil, was die Klägerin verlangt gilt als zugestanden, eine sogenannte "Säumnis wegen fehlender Postulationsfähigkeit".
  • Entscheidende Änderungen am Zugewinnausgleich, Einführung eines "negativen Anfangsvermögens", Auskunftsanspruch für den Tag der Trennung, Änderungen am Stichtag, Einführungen von Möglichkeiten, sogar mehr als die Hälfte des Zugewinns herauszuschneiden.
  • Entscheidende Änderungen am Versorgungsausgleich, um den "Pflichtigen" jegliche Vorsorge sofort und unwiderruflich mit dem Tag der Scheidung teilweise zu entreissen.
  • Einführung eines "grossen Familiengerichts".
  • ZPO und FGG werden komplett neugefasst, ein FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) tritt in Kraft, darin weitreichende Änderungen der Verfahrensordnung, ausnahmslos zum Nachteil von Unterhaltspflichtigen - zum Beispiel erweiterte Möglichkeiten für Richter, direkt auf finanzielle Daten aller Art zuzugreifen.
  • Schärfung des Schwerts "einstweilige Verfügung", die nun ohne Hauptsacheverfahren beantragt werden kann, Widerspruchsmöglichkeiten werden abgeschafft, was insbesondere im Unterhaltsrecht drastische Folgen haben wird. Einstweilige Verfügungen dürften in Zukunft viel häufiger gegen Unterhaltspflichtige angewendet werden.

Zu den einzelnen Punkten wurde schon viel diskutiert, dazu sei auf die entsprechenden Threads verwiesen.
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#2
Vielen Dank für die Mühe.

Kannst Du vielleicht in einem Satz zusammen fassen, was sich für Väter verbessert?
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#3
Einige Männer dürften ihre restlichen Illusionen über Recht und Unterhalt schneller als vorher loswerden.
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#4
(06-07-2009, 12:17)p schrieb: Einige Männer dürften ihre restlichen Illusionen über Recht und Unterhalt schneller als vorher loswerden.

"dürften" ist wohl der richtige Ausdruck.....

Wird sicherlich so verkauft werden, dass man zb. durch den Anwaltszwang Ungerechtigkeiten auf beiden Seiten minimieren möchte, was dazu führt, dass Caqueure quer durch alle Bevölkerungsschichten, geschlechtsunabhängig, auszumachen sein werden Wink
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#5
(06-07-2009, 12:28)Webworker schrieb: Wird sicherlich so verkauft werden, dass man zb. durch den Anwaltszwang Ungerechtigkeiten auf beiden Seiten minimieren möchte

Nein, die Begründung ist anders. Das Unterhaltsrecht sei kompliziert, wer ohne Anwalt komme würde dem Richter durch seine wenig ausgefeilten und unvollständigen Anträge mehr Arbeit machen. Das müsse ein Anwalt vorbereiten.

Es geht darum, die Kosten für den Staat zu senken und die Kosten für die Rechtssuchenden zu erhöhen.
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#6
(06-07-2009, 16:20)p schrieb:
(06-07-2009, 12:28)Webworker schrieb: Wird sicherlich so verkauft werden, dass man zb. durch den Anwaltszwang Ungerechtigkeiten auf beiden Seiten minimieren möchte

Nein, die Begründung ist anders. Das Unterhaltsrecht sei kompliziert, wer ohne Anwalt komme würde dem Richter durch seine wenig ausgefeilten und unvollständigen Anträge mehr Arbeit machen. Das müsse ein Anwalt vorbereiten.

Es geht darum, die Kosten für den Staat zu senken und die Kosten für die Rechtssuchenden zu erhöhen.

Auch nicht schlecht, dem unbedarften Bürger wird damit suggeriert, dass dadurch der Staatsaufwand, und damit die Kosten, reduziert werden, die Verfahren beschleunigt werden und man deswegen auf geringere Wartezeiten hoffen kann. Dieser "mehr Gerechtigkeit durch weniger Fehler" - Gedanke entsteht automatisch. Heile Welt also.

Dass man mit dieser Regelung nicht nur die Anwaltslobby befriedigt, sondern dabei, ganz nebenbei, dem finanziell geplagten Unterhaltspflichtigen entweder das letzte Geld aus der Tasche zieht, oder ihm erst gar keine Möglichkeiten für die Einreichung von Anträgen gibt, weil eben eh schon total pleite, geht dabei natürlich bei der breiten Masse unter.

Der Effekt ist aber sowas von geil, entweder hat der Zahlesel noch ein paar Reserven, dann sorgen wir zwangsweise dafür, dass es die Anwaltslobby bekommt, oder es ist gar nichts mehr zu holen, dann braucht er auch keine Kosten mit Anträgen verursachen Big Grin Wunderbare Sache...
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#7
na, wenn das mal kein Schuss ins Knie wird...
Wer sich nur mal hier im Forum umsieht, der stellt fest, wenige können (oder wollen) die absurden Forderungen begleichen. Woher sollen sie dann noch die Gelder für die schwarz gekleideten Spitzbuben hernehmen? Na klar *stirneklatsch*

PKH

das Zauberwort. Und dann bekommen die Anwälte auch wieder Geld, der Staat zahlt aber gezwungener Maßen mehr. Denn wer unterhaltspflichtig ist und abkassiert wird, der sagt bei jeder Prüfung der PKH erst "nicht leistungsfähig" und bei jeder Folgeprüfung geht der Unterhalt der PKH eindeutig vor.
Vielleicht schießt man sich aber doch nicht ins Knie, denn vor der PKH-Gewährung wird erstmal auf die Erfolgsaussichten geprüft.
So - und wie DIE aussehen - das muss ich nicht wirklich hier erörtern, oder?
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#8
Wenn man, wie ich, fernab deutscher Realitaet das und auch andere interessante Beitraege hier liest, dann krieg ich als Unterhalts-und Gerichtskostenschuldner (inzwischen muessen da schon die zweiten 100 KEuro erreicht sein) ein Kribbeln im Bauch, begleitet von einem breiten Grinsen, welches ich leider nicht verhindern kann.
Ich hab ein Jahr jetzt hinter mir, in Frieden, was ja nicht normal heutzutage ist, auch wenn man ein aeusserst friedfertiger Geselle ist.
Und so soll es in ganz Europa werden ?
Einige mir wohlgesonnene deutsche Buerger haben mir angeboten, ein Paket nach Lilliput mit deutschen Erzeugnissen zu schicken.
Unter diesen Umstaenden kann man das ja gar nicht mit gutem Gewissen annehmen !
Vielleicht muss ich meinerseits umdenken und anbieten, mal ein Carepaket aus Lilliput zu schicken ?

Ich sitze die Gueltigkeit meines Reisepasses hier in Lilliput bis zur letzten Minute aus ! Und das gewiss nicht als armer Schlucker !
Nur mal wieder ein Seitenhieb als Motivationsschub fuer alle Gepruegelten.

Al Bundy, mein Briefkasten hier ist immer leer !
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#9
Ich hatte in den vergangenen Tagen Gelegenheit das Buch von Jürgen Rudolph - Du bist mein Kind - zuende zu lesen und stehe momentan auf dem Standpunkt, dass auch bezüglich der Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten mehr Ungemach, denn Konfliktlösung ins Haus steht.

Groß angekündigt wurde die Einarbeitung von "Elementen" des "Cochemer Modells", was aber weder als Modell verstanden sein will, noch in Teilen sinnvoll anwendbar sein kann.
Allein Umgangsverfahren zu beschleunigen macht keinen Sinn, da muss ich mich - wenn auch konträr argumentierend - den Gegnern anschließen.
Was die Gegnerinnen verschweigen ist, dass die Professionen der "interdisziplinäre Praxis" länger, frühzeitiger und über die Scheidung hinaus begleitend tätig sind, als dies der Fall in der "konventionellen Praxis" ist.

Die Gegnerinnen der FGG-Reform, in einer gemseinsamen Stellungnahme:

Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V.
Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe Frauen gegen G
Frauenhauskoordinierung e.V.
Kommunikationszentrum für Frauen zur Lebens- und Arbeitssituation (Kofra
Zentrale Informationsstelle autonomer Frauenhäuser (ZIF)
Prof. Dr. Marianne Breithaupt, Fachhochschule Landshut
Dr. Anita Heiliger
Dr. Kerima Kostka
Prof. Dr. Ludwig Salgo, Fachhochschule und Universität Frankfurt a. M.
Prof. (em.) Dr. Dr. Gisela Zenz, Universität Frankfurt a.M.

gemeinsame Erklärung 2007

In diesem Zusammenhang empfinde ich es als bemerkenswert und nur zu verständlich, wenn derzeit die Themen "häusliche Gewalt" und "Unterhaltsverweigerung" Hochkonjunktur haben.

Die Unterzeichnenden unterstellen den Cochemern ganz keck, dass diese sich dort die Rosinen aus dem Kuchen familienrechtlicher Auseinadnersetzungen gepickt hätten, indem denen das Nichtberücksichtigen von Häuslicher Gewalt in Form von Ausblenden vorgehalten wird.
Hoppla!
Selbstverständlich kein Wort vom lebendigen und sich fortwährend entwickelnden Grundelement der interdisziplinären Praxis und der ausgesprochenen Tatsache, dass es sich bei der Cochemer Praxis um ein flexibles Kommunikationssystem handelt, in dem die Kinder im Zentrum allen Handelns stehen - kein vamv, kein VafK, kein feministisches Borderline-Syndrom-Bekämpfen.

Da sucht einer noch nach Class-A-TäterInnen? Hier stehen sie, fein säuberlich aufgelistet, denn dieses kindesmisshandelnde Gesocks trampelt mindestens auf der Zukunft zweier folgender Generationen.

Dass es beim Rest nur um Kohle geht, die die Staatin nicht zu zahlen hat ist hoffentlich bald beim Letzten angekommen.
Ich habe es gerade heute wieder einem Kumpel gesteckt und dem wiederum ist das Thema aus seinem Umfeld annähernd bekannt.

Die Themen ziehen langsam ihre Kreise, werden so manche Beziehungen sprengen, Kinderlosigkeit fördern, Gemeinschaftssinn weiter massiv einschränken, Arbeitswillen einschränken.
Und das ist gut so, weil die mittlerweile mehrzählig schwule Staatin dies nicht anders wahrnehmen kann, so will und es bekommt.
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#10
Also wenn dieses Who-is Who an Familienrechtsverbrechern dagegen ist, dann muss die FGG-Reform ja doch noch irgendwelche guten Seiten haben.

Da ist ja wirklich das gesamte Dreckspack vertreten.
Nur der Obervampir Hahne und die Zypresse fehlen, auf der Spitze des Scheiterhaufens.
Das mit den guten Seiten nehme ich zurück.
Die guten Seiten haben sie ja alle erfolgreich raus gelötet und es ist nur der Dreck drin geblieben.
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#11
(07-07-2009, 00:05)beppo schrieb: Also wenn dieses Who-is Who an Familienrechtsverbrechern dagegen ist, dann muss die FGG-Reform ja doch noch irgendwelche guten Seiten haben.

Das hatten wir schon in einem anderen Thread. Die Einwände wurden nach der Anhörung fast alle berücksichtigt, der Entwurf entsprechend umgearbeitet.
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#12
http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=38
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#13
Also, dann fange ich mal an:

Die Veränderung, die nach meiner Meinung am schärfsten ins Gewicht fällt, ist fogende:

Zitat:- Wegfall der weiteren Beschwerde zum OLG. Auch das wird gravierende Auswirkungen haben. Begründung ist die Einsparung von OLG Richterstellen. Das entspricht dem Gesamttrend in der Justiz, den Instanzenweg so früh wie möglich zu beenden. Hammer drauf und fertig, Amtsrichtermurks festzementiert.

Du wurdest also als Pflichtiger eingestuft und "fiktiv" mit Einkommen in nicht realer Form zum Unterhalt verdonnert.
Ab jetzt kannst du gegen solche Urteile nicht mehr zum OLG gehen und Berufung einlegen oder in Revision gehen.
Ergo steht dir als Pflichtiger auch der Gang zum BGH nicht mehr zur Verfügung, der hin und wieder ja doch einige Urteile zugunsten der Pflichtigen aufgehoben hat.
Das soll bedeuten, das die erste Instanz somit für Beklagte auch die letzte ist, oder?
Na Mahlzeit, die Richter in den Amtsgerichten können jetzt jedes Urteil der Welt fällen und noch so hohe Forderungen bewilligen, es gibt dagegen keine Rechtsmittel mehr.

Und genau hier wird nach meiner Meinung in die Justiz eingegriffen und dem Bürger seine Rechte genommen.
Familierechtlich gibt es keine Grundsatzurteile mehr, jedes Amtkaffgericht kann sich seine eigenen Familienrechtssituation selber stricken und es festzementieren.

Das hat mit Rechten nichts mehr zu tun und somit kann man jetzt Deutschland den Status eines Rechtsstaates aberkennen.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#14
Der Instanzenweg wurde kräftig erschwert, der Zugang zum BVerfG oder EGMR aber nicht verhindert, das wäre sowieso grundgesetzwidrig. 98% aller Versuche, seinen Fall vor diese Gerichte zu bringen scheitern bisher sowieso. Schon die letzten Reformen gaben den OLGs das Recht, Revision zum BGH nicht zuzulassen, groteskerweise dürfen Beschwerden darüber von denselben Richtern bearbeitet werden. Die Durchlässigkeit der Instanzen nach oben wird Stück für Stück abgeschafft. Diesmal war der AG - OLG Übergang fällig.

Auf der unteren Ebene gibt es eine andere Strategie. Einstweilige Anordnungen sind zwar keine Instanz, aber durch ihr Abkoppelung bekommen sie Instanzencharakter. Die Justiz wird Richtung "sofort draufschlagen und Ruhe" entwickelt, möglichst früh ohne Gegenrede (EA eben!) Fakten schaffen (Methode Ex) so dass spätere Richtigstellungen durch die Normative Kraft des Faktischen obsolet werden.

Wenn die deutsche Justiz nicht völlig versagen würde, wenigstens ansatzweise Frieden und Einigung zu ermöglichen, wäre vieles davon zu verschmerzen. Es wird aber gerade vermieden, eine Mediations- oder wenigstens Schlichtungskultur zu schaffen. Die Pflichtmediation müsste eigentlich die erste Instanz sein! Wenigstens in so eminent wichtigen Bereichen wie dem Familienrecht. Vielfach wird das aber von der Rechtsindustrie als Umsatzkonkurrenz gesehen oder man versucht es mit Juristenmurks und Juristendenke für sich zu vereinnahmen, was grundsätzlich schief geht. Nicht ohne Grund blieb vom Cochemer Modell bloss ein bis zu Unkenntlichkeit versimpelter Wischiwaschisatz in der grossen Verfahrens-Riesenreform übrig. Die Juristen WOLLEN das nicht, sie WOLLEN ihren Bereich nicht unwichtiger machen, sie WOLLEN als die wichtigen Problemlöser gesehen werden und entsprechend bezahlt. Das ist nur natürlich. Wollte man diese Sackgasse verlassen, müsste man die nächste Reformkomission mit 80% Psychologen, Sozialpädagogen, Konfliktforschern etc. besetzen und den Juristen nur das Ausformulieren der Ergebnisse in konkrete Regelungen überlassen.
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#15
(10-07-2009, 08:51)p schrieb: Es wird aber gerade vermieden, eine Mediations- oder wenigstens Schlichtungskultur zu schaffen. Die Pflichtmediation müsste eigentlich die erste Instanz sein! Wenigstens in so eminent wichtigen Bereichen wie dem Familienrecht.

In anderen Rechtsbereichen ist sowas längst Standard. Da gibt es außergerichtliche Gütestellen, Ombudsmänner, im Arbeitsrecht vorab eine Güteverhandlung um einvernehmliche Einigungen zu erzielen.
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#16
Ich bezweifele, dass die Anwälte und Gutachter an sachsen-anhaltinischen Arbeitsgerichten im vergangenen Jahr
84.000.000 Euro
verdient haben ...

alleine die selbe Summe floß im vergangenen Jahr als Prozesskostenhilfe in Familienrechtsverfahren

Allein in Sachsen-Anhalt!

(p.s. im laufenden Umgangsverfahren wurde mir gestern auch ratenfreie PKH bewilligt Tongue)
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#17
(10-07-2009, 08:51)p schrieb: Der Instanzenweg wurde kräftig erschwert … Beschwerden darüber von denselben Richtern bearbeitet … Die Durchlässigkeit der Instanzen nach oben wird Stück für Stück abgeschafft. … Einstweilige Anordnungen … bekommen Instanzencharakter. … Fakten schaffen (Methode Ex) so dass spätere Richtigstellungen durch die Normative Kraft des Faktischen obsolet werden.

Ich frage mich, wo man ansetzen soll. Bei einer (umfassenden) Systemkritik? Oder einer Kritik am Rechtssystem? Ich denke, das geht fehl. Ich meine, der grundlegende Denkfehler liegt darin, wie heute Familie gesehen wird.

In einem Wellness-Hotel hat man gewisse Ansprüche an Service, die man ggfs.auch einklagen kann. Auch bei Pauschalurlaubsreisen kann man bei Mängeln auf Entschädigung klagen. Wer Ehe und Familie so sieht, der wird folgerichtig auch dort auf "Entschädigung" klagen.

Wer in der Ehe ein Versorgungsinstrument sieht, wird auch klagen, wie er es bei Renten- und Sozialleistungen auch machen würde, wenn er meint zu wenig zu bekommen.

Politik- und Rechtssystem-Schelte hilft nicht weiter, wenn in der Politik und in den Gerichten sich nur die gesellschaftliche Denke von Familie wiederspiegelt.

So wie ich Familie verstehe, ist Familie ein privater Raum in dem der Staat nichts zu suchen hat, den der Staat nicht zu regeln hat sondern die Familienmitglieder untereinander allein.Der Staat hat die Familie als autonomen Bereich zu respektieren, siehe Artikel 6 Absatz 1 GG. Der Staat hat den öffentlichen Bereich zu regeln, die Familie den privaten Bereich.

Deshalb verträgt sich die Idee von Familie auch nicht mit dem Rechtsweg. Ich würde jede Frau, die mich vor den Kadi zerrt mit einem kräftigen Tritt in hohem Bogen auf die Straße befördern.

p schrieb:Es wird aber gerade vermieden, eine Mediations- oder wenigstens Schlichtungskultur zu schaffen. Die Pflichtmediation müsste eigentlich die erste Instanz sein! Wenigstens in so eminent wichtigen Bereichen wie dem Familienrecht.

Diese Mediatios- und Schlichtungskultur wäre Aufgabe der Familien selbst. Im Konfliktfall zwei Vertreter aus seiner Familie, zwei aus ihrer Familie sollen das Problem beraten und Lösungsvorschläge machen. Wenn es zu keiner Lösung kommt wird die Scheidung eingereicht.

Doch: Wieviele Eltern haben sich aus der Verantwortung für die Ehe/Familie ihrer Kinder zurückgezogen? Gestern "wir sind zusammen", heute "ich habe mich getrennt", kein Wunder, dass da irgendwann das Interesse verloren geht.

Wenn aber die Eltern sich für die Eheprobleme ihrer Kinder nicht mehr interessieren (also als Mediatoren ausfallen) und/oder die Kinder sich eh nichts von ihren Eltern sagen lassen wollen (die Familie also auch in die Richtung nicht mehr funktioniert), dann muss man sich nicht wundern und auch nicht beklagen, wenn der Staat als "Ersatzfamilie" in dieses "Vakuum" einspringt.

Wenn aber erst der Staat seine Nase in unseren privaten Angelegenheiten drin hat, dann ist es nicht mehr wesentlich, ob das nun Mediation oder Instanz heißt. Das macht dann keinen großen Unterschied mehr, weil wir dann eh staatlich fremdbestimmt werden.

Schuld ist aber nicht der Staat, sondern weil wir nicht mehr willens (oder in der Lage sind) unsere privaten Angelegenheiten selbst zu regeln.

Ich bin übrigens auch gegen das blöde "Zerrüttungsprinzip". Ohne Mediation (staatlich oder famiiiar) dürfte kein Scheidungsantrag angenommen werden.

p schrieb:Vielfach wird das aber von der Rechtsindustrie als Umsatzkonkurrenz gesehen …

Es ist doch ganz natürlich, dass die verdienen wollen. Unser Problem ist es, dass wir sie verdienen lassen. Da hilt aber kein Jammern und Klagen, da hilft nur die finanzielle Austrocknung.

Solange aber nicht begriffen wird, dass Familie private Angelegenheiten sind die auch privat (innerhalb der Familie) zu lösen sind, brauchen wir uns da nicht die Köpfe heißreden.
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#18
Da müsste man einmal nachschlagen. Aber wenn neue Gesetze oder Reformen und Reformpakete anstehen, kann man gleich (als Betroffener) beim Bundesverfassungsgericht klagen.....

Zum Beispiel Anwaltszwang in der ersten Instanz von Unterhaltssachen. Da wird dann PKH abgelehnt, weil Unterhalt letztlich immer zu zahlen ist; damit wird einem dann der Anspruch auf rechtliches Gehör verwehrt und das verstösst gegen die Menschenrechte.

Vielleicht wäre es in der Sache sinnvoll ein Munsterdownload anzubieten um den Herrschaften am BVG und EUGMR gleich Klagen einzureichen, so ein paar Tausend wäre nicht schlecht.....wenn alle Unterhaltszahler von der Gesetzgebung betroffen sind (aktuell oder später) könnten da schon ein paar Klagen zusammen kommen

Ich werde da mal nachdenken...


Grüße

Nero
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#19
(21-07-2009, 12:41)Nero schrieb: Zum Beispiel Anwaltszwang in der ersten Instanz von Unterhaltssachen. Da wird dann PKH abgelehnt, weil Unterhalt letztlich immer zu zahlen ist; damit wird einem dann der Anspruch auf rechtliches Gehör verwehrt und das verstösst gegen die Menschenrechte.

Das ist unlogisch. So eine Klage würde die Beratungshilfe insgesamt angreifen, nicht nur in Unterhaltssachen. Erfolgsaussichten sind ein Gewährungsmerkmal von jeglicher Beratungs- und Prozesskostenhilfe, wenn die Erfolgsaussichten erwiesen schlecht sind gibt es keine. Dagegen stehen auch Rechtsmittel zur Verfügung, wenn man anderer Ansicht ist. Ich sehe da nicht die Spur eines Hebels für eine Verfassungsklage.
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#20
Anwalt Heumann spricht es deutlich aus:

"Zudem sind ab 01.09.2009 einstweilige (Eil-)Anordnungen zum Unterhalt leichter erreichbar:
a) Diese sind künftig auch hauptsacheunabhängig zulässig, so dass man sich nur auf das Eilverfahren beschränken darf.
b) Eine Eilbedürftigkeit muss nicht mehr glaubhaft gemacht werden, da sie künftig gesetzlich vermutet wird.
c) Das Gericht darf im Eilverfahren sogar die Hauptsache vorwegnehmen, so dass weitreichende Entscheidungen von existenzieller wirtschaftlicher Bedeutung in kürzester Zeit nach nur kursorischer Betrachtung der Sach- und Rechtslage zu erwarten sind. Es muss nur eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für deren Richtigkeit bestehen. Eine Beschwerdemöglichkeit gegen die einstweilige Anordnung besteht nicht, wenn die Eilanordnung aufgrund mündlicher Verhandlung (Regelfall) erfolgte. Die mit der Eil-Entscheidung unzufriedene Partei hat nur die Möglichkeit, im Anschluss an das Eilverfahren ein gerichtliches Hauptsacheverfahren zu erzwingen, wo alles noch mal genauer geprüft wird. Die Eilanordnung bleibt wirksam – auch über die Scheidung hinaus - bis zur Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung. Anwaltlicher Beistand ist daher - wenn auch hier ausnahmsweise nicht zwingend vorgesehen - auf jeden Fall empfehlenswert (!).
(Für alle unterhaltsrechtliche Hauptsacheverfahren besteht ab 01.09.2009 schon in erster Instanz Anwaltszwang).
"

http://anonym.to/?http://www.anwalt24.de...cht-teil-2
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