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Änderungen im Familienrecht zum 1.9.2009
#1
Der 1.9. rückt näher und mit ihm eine lange Liste von gesetzlichen Änderungen, von denen einige weit grössere Veränderungen mit sich bringen wie das vergangene Unterhaltsreförmchen.

Ich fasse mal ein paar Punkte zusammen:
  • Einführung einer Anwaltspflicht für alle Unterhaltsverfahren. Wer also auf Unterhalt verklagt wird, muss sich einen Anwalt kaufen, ansonsten kann er keine Anträge stellen. Die Folge: Versäumnisurteil, was die Klägerin verlangt gilt als zugestanden, eine sogenannte "Säumnis wegen fehlender Postulationsfähigkeit".
  • Entscheidende Änderungen am Zugewinnausgleich, Einführung eines "negativen Anfangsvermögens", Auskunftsanspruch für den Tag der Trennung, Änderungen am Stichtag, Einführungen von Möglichkeiten, sogar mehr als die Hälfte des Zugewinns herauszuschneiden.
  • Entscheidende Änderungen am Versorgungsausgleich, um den "Pflichtigen" jegliche Vorsorge sofort und unwiderruflich mit dem Tag der Scheidung teilweise zu entreissen.
  • Einführung eines "grossen Familiengerichts".
  • ZPO und FGG werden komplett neugefasst, ein FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) tritt in Kraft, darin weitreichende Änderungen der Verfahrensordnung, ausnahmslos zum Nachteil von Unterhaltspflichtigen - zum Beispiel erweiterte Möglichkeiten für Richter, direkt auf finanzielle Daten aller Art zuzugreifen.
  • Schärfung des Schwerts "einstweilige Verfügung", die nun ohne Hauptsacheverfahren beantragt werden kann, Widerspruchsmöglichkeiten werden abgeschafft, was insbesondere im Unterhaltsrecht drastische Folgen haben wird. Einstweilige Verfügungen dürften in Zukunft viel häufiger gegen Unterhaltspflichtige angewendet werden.

Zu den einzelnen Punkten wurde schon viel diskutiert, dazu sei auf die entsprechenden Threads verwiesen.
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Nachrichten in diesem Thema
Änderungen im Familienrecht zum 1.9.2009 - von p__ - 06-07-2009, 11:55
Lösungsansätze - von Gast1 - 10-07-2009, 11:35

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