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Änderungen im Familienrecht zum 1.9.2009
#5
(06-07-2009, 12:28)Webworker schrieb: Wird sicherlich so verkauft werden, dass man zb. durch den Anwaltszwang Ungerechtigkeiten auf beiden Seiten minimieren möchte

Nein, die Begründung ist anders. Das Unterhaltsrecht sei kompliziert, wer ohne Anwalt komme würde dem Richter durch seine wenig ausgefeilten und unvollständigen Anträge mehr Arbeit machen. Das müsse ein Anwalt vorbereiten.

Es geht darum, die Kosten für den Staat zu senken und die Kosten für die Rechtssuchenden zu erhöhen.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen im Familienrecht zum 1.9.2009 - von p__ - 06-07-2009, 16:20
Lösungsansätze - von Gast1 - 10-07-2009, 11:35

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