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Änderungen im Familienrecht zum 1.9.2009
#6
(06-07-2009, 16:20)p schrieb:
(06-07-2009, 12:28)Webworker schrieb: Wird sicherlich so verkauft werden, dass man zb. durch den Anwaltszwang Ungerechtigkeiten auf beiden Seiten minimieren möchte

Nein, die Begründung ist anders. Das Unterhaltsrecht sei kompliziert, wer ohne Anwalt komme würde dem Richter durch seine wenig ausgefeilten und unvollständigen Anträge mehr Arbeit machen. Das müsse ein Anwalt vorbereiten.

Es geht darum, die Kosten für den Staat zu senken und die Kosten für die Rechtssuchenden zu erhöhen.

Auch nicht schlecht, dem unbedarften Bürger wird damit suggeriert, dass dadurch der Staatsaufwand, und damit die Kosten, reduziert werden, die Verfahren beschleunigt werden und man deswegen auf geringere Wartezeiten hoffen kann. Dieser "mehr Gerechtigkeit durch weniger Fehler" - Gedanke entsteht automatisch. Heile Welt also.

Dass man mit dieser Regelung nicht nur die Anwaltslobby befriedigt, sondern dabei, ganz nebenbei, dem finanziell geplagten Unterhaltspflichtigen entweder das letzte Geld aus der Tasche zieht, oder ihm erst gar keine Möglichkeiten für die Einreichung von Anträgen gibt, weil eben eh schon total pleite, geht dabei natürlich bei der breiten Masse unter.

Der Effekt ist aber sowas von geil, entweder hat der Zahlesel noch ein paar Reserven, dann sorgen wir zwangsweise dafür, dass es die Anwaltslobby bekommt, oder es ist gar nichts mehr zu holen, dann braucht er auch keine Kosten mit Anträgen verursachen Big Grin Wunderbare Sache...
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RE: Änderungen im Familienrecht zum 1.9.2009 - von Webworker - 06-07-2009, 16:39
Lösungsansätze - von Gast1 - 10-07-2009, 11:35

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