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Änderungen im Familienrecht zum 1.9.2009
#19
(21-07-2009, 12:41)Nero schrieb: Zum Beispiel Anwaltszwang in der ersten Instanz von Unterhaltssachen. Da wird dann PKH abgelehnt, weil Unterhalt letztlich immer zu zahlen ist; damit wird einem dann der Anspruch auf rechtliches Gehör verwehrt und das verstösst gegen die Menschenrechte.

Das ist unlogisch. So eine Klage würde die Beratungshilfe insgesamt angreifen, nicht nur in Unterhaltssachen. Erfolgsaussichten sind ein Gewährungsmerkmal von jeglicher Beratungs- und Prozesskostenhilfe, wenn die Erfolgsaussichten erwiesen schlecht sind gibt es keine. Dagegen stehen auch Rechtsmittel zur Verfügung, wenn man anderer Ansicht ist. Ich sehe da nicht die Spur eines Hebels für eine Verfassungsklage.
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Nachrichten in diesem Thema
Lösungsansätze - von Gast1 - 10-07-2009, 11:35
RE: Änderungen im Familienrecht zum 1.9.2009 - von p__ - 21-07-2009, 13:16

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