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Kinder / Mutter weg ins Ausland / keine Adresse - ? trotzdem Kindesunterhalt ???
#1
hallo jungs,

...wird immer doller...Sad

km und Kinder sind definitiv weg - irgendwo in den niederlanden, seit ca. 4 wochen.
habe keine adresse, weiß nur den (vermutlichen) ort aus alten aussagen der km.

kinder sind nur per handy der km - und auch nur seltenst zu erreichen.

hab kein bock mehr mich mit dieser total pervers agierenden schl.... auseinanderzusetzen. sie hat dafür ja jetzt ihren neuen trottel geheiratet.

FRAGE: muss ich unter diesen umständen überhaupt noch kindesunterhalt zahlenHuh

schnelle antwort wäre nett!

SEELENTOD

PS. ach so, hatte ich vergessen - hab das jugendamt gefragt - auskunft: wir sind nicht mehr zuständig (wenn km im ausland) - müssen sie sich nen anwalt nehmen... - ticken die noch sauber, das schwachsinnige anwaltsgedönze hatte ich doch gerade erst abgestellt...
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#2
MÜSSEN musst Du schon, aber: wenn keine aktuelle, laufende Forderung besteht - zahl nicht.
Bleib defensiv, warte ab. Mutti wird schon kommen, wenn sie was will.
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#3
(22-07-2009, 17:31)vorsichtiger schrieb: MÜSSEN musst Du schon, aber: wenn keine aktuelle, laufende Forderung besteht - zahl nicht.
Bleib defensiv, warte ab. Mutti wird schon kommen, wenn sie was will.

ok., aber was hat den das für folgen für mich - sie würd doch dann nen titel erwirken ...und dann f...en mich der deutsche behördenstadel bis in alle ewigkeit... oder nicht?

LG
ST
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#4
das weiß man nicht.
Wohin willst Du denn zahlen? Einen Titel kann sie nur dort erwirken, wo sie wohnt. Das zuständige Vollstreckungsgericht ist also erstmal unbekannt. Und dann kannst Du auch einer Vollstreckung mittels Vollstreckungsgegenklage entgegentreten. SOOOO einfach ist das dann auch nicht für Mutti.
Oder besteht schon ein Unterhaltstitel? Klingt nicht so...

Die ganze Vorgeschichte betrachtet, denke ich eher, sie will nichts von Dir. Aber zur Sicherheit lege doch die Unterhaltsbeiträge auf einem Extra Konto an. Und wenn Deine Kids irgendwann kommen - oder eine Vollstreckung, dann hast Du das Geld und kannst grinsen. Kommt niemand, hast Du schnell ein stattliches Sümmchen angespart. Für DICH. Wink
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#5
@SEELENTOD
Wenn sie umzieht, zieh doch einfach auch um. Hinterlass Frankreich oder China als neue Adresse. Zumindest bist Du dann erstmal die Forderungen los.
https://t.me/GenderFukc
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#6
Toller Rat.
Schonmal was von Versäumnisurteil gehört? Nein?
Aber sicher den "Königsweg" von Detlef gelesen.
Gar nichts wird er mit sowas los.
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#7
(22-07-2009, 17:56)vorsichtiger schrieb: das weiß man nicht.
Wohin willst Du denn zahlen? Einen Titel kann sie nur dort erwirken, wo sie wohnt. Das zuständige Vollstreckungsgericht ist also erstmal unbekannt. Und dann kannst Du auch einer Vollstreckung mittels Vollstreckungsgegenklage entgegentreten. SOOOO einfach ist das dann auch nicht für Mutti.
Oder besteht schon ein Unterhaltstitel? Klingt nicht so...

Die ganze Vorgeschichte betrachtet, denke ich eher, sie will nichts von Dir. Aber zur Sicherheit lege doch die Unterhaltsbeiträge auf einem Extra Konto an. Und wenn Deine Kids irgendwann kommen - oder eine Vollstreckung, dann hast Du das Geld und kannst grinsen. Kommt niemand, hast Du schnell ein stattliches Sümmchen angespart. Für DICH. Wink

unterhaltstitel besteht nicht.

ok. - das hört sich erstmal positiv und sinnvoll an. für meine kleinen würd ich (wenn ich könnte) , die summe glatt verdoppeln. Smile

diesem, seinen eigenen kindern gengenüber erbärmlich handelnden, wiederlichen subjekt nichts mehr in den hintern schieben zu müssen,
wäre so gesehen ein riesen erfolg (für meine gesundung).


he V-MANN,
denke z.zt über ALLES nach, weil die km 0 - aber auch KEINERLEI anstalten macht, irgendetwas F Ü R UNSERE kleinen zu tun.
glaube schon länger nicht mehr daran, dass diese KM es schaffen wird über ihren mega-schatten zu springen.
(bei ihr steht die sonne tief und scheint von hintenBig Grin).

kenn den menschen nicht mehr - ist so`n RUMPEL - frauchen model geworden.

- hirnlos
- komplett durchgeknallt
- restlos egozentrisch
- bis zum erbrechen egoistisch
- 100% emphatie-wrack
....beliebig vortsetzbar...

(sorry muss das hier mal "ablassen").

ST
(22-07-2009, 18:27)vorsichtiger schrieb: Toller Rat.
Schonmal was von Versäumnisurteil gehört? Nein?
Aber sicher den "Königsweg" von Detlef gelesen.
Gar nichts wird er mit sowas los.

hmm, ?

was heißt den "königsweg" ? ...kapiers gerade nicht.
detlef - thailand? ...story kenn ich.

ST
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#8
...wenn ich nicht meh zahlen würde - kann sie mir dann das sorgerecht oder so abklagen?

ST
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#9
(22-07-2009, 18:58)Rumpel schrieb: wiederlichen subjekt nichts mehr in den hintern schieben zu müssen
da wären wir auf der sicheren Seite gewesen Big Grin
kenn den menschen nicht mehr - ist so`n RUMPEL - frauchen model geworden.
Herzlich Willkommen Tongue
- hirnlos
- komplett durchgeknallt
- restlos egozentrisch
- bis zum erbrechen egoistisch
- 100% emphatie-wrack
....beliebig vortsetzbar...

Geistig Verbale Oligophrene Emphatie Ejakulationsergüsse Wink

Geistig Verbale Oligophrene Emphatie Ejakulationsergüsse
Geistig Verbale Oligophrene Emphatie Ejakulationsergüsse
Geistig Verbale Oligophrene Emphatie Ejakulationsergüsse
Geistig Verbale Oligophrene Emphatie Ejakulationsergüsse
Geistig Verbale Oligophrene Emphatie Ejakulationsergüsse
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Geistig Verbale Oligophrene Emphatie Ejakulationsergüsse
Geistig Verbale Oligophrene Emphatie Ejakulationsergüsse
Geistig Verbale Oligophrene Emphatie EjakulationsergüsseBig GrinBig GrinBig Grin

...he, RUMPEL,
gut das es dich gibt!

LG
ST
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#10
(22-07-2009, 19:03)Rumpel schrieb: Wäre es nicht adäquat, den Usus heterogener Termini zu minimieren?

...JA. ...aber wie kann mann so viel schmutz in einem begriff unterbringen?

...deutsche sprache, schwere sprache...

...mit anglizismen ist`s simpel und universell: BITCH (man, that`s all).Wink

ST
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#11
(22-07-2009, 18:58)SEELENTOD schrieb: ...wenn ich nicht meh zahlen würde - kann sie mir dann das sorgerecht oder so abklagen?

ST

das ist unabhängig vom Thema. Sorgerecht macht sich nicht an der Zahlungsfähigkeit fest. Umgangsrecht schon eher. Aber auch nur manchmal. Ist alles sehr verzwickt und nicht einfach zu beantworten.
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#12
(22-07-2009, 19:20)vorsichtiger schrieb:
(22-07-2009, 18:58)SEELENTOD schrieb: ...wenn ich nicht meh zahlen würde - kann sie mir dann das sorgerecht oder so abklagen?

ST

das ist unabhängig vom Thema. Sorgerecht macht sich nicht an der Zahlungsfähigkeit fest. Umgangsrecht schon eher. Aber auch nur manchmal. Ist alles sehr verzwickt und nicht einfach zu beantworten.

...was´n für`n umgangsrecht? (...hab ich doch de facto eh nicht mehr).
die werte FRAU / DAME versucht seit jahren mir mein leben zu diktieren - inkl. der anzahl der kinder.

DARAUF HAB ICH KEINEN BOCK MEHR.

- auch nicht auf "umgangsdiktatversuche", von denen sie weiß, das ich entweder

a.) sowiso nicht so kann (da "zufällig" arbeitszeit / kein urlaub etc.)

oder

b.) ich simpel und einfach NICHT WILL,
weil UNSERE kinder durch ihr mieses gebaren, immer mehr in den
loyalitätkonflikt - und ganz allgemein von mir weg getrieben werden.

(PAS ist in ansätzen schon vorhanden... und das kann ich aus sicht meiner eigenen kinder voll und ganz verstehen...)

ST
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#13
nun, dann sind wir wieder am Anfang der Frage.
Zahl nicht und warte ab, was geschieht.
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#14
ok.

werds mal mit der rücklagenbildung versuchen, kann ja anscheinend erstmal nicht allzuviel passieren.

DANKE für eure Beiträge.

SEELENTOD
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#15
(22-07-2009, 18:50)SEELENTOD schrieb: unterhaltstitel besteht nicht.
Dann halt einfach die Füße still. Dokumentiere noch Deine bisherigen Bemühungen und lege das Geld einfach monatlich auf ein Konto zurück.
Kannst Dich ja weiter noch in den NL erkundigen, wie die das dort so halten mit der Eintreibung von KU in Absurdistan.
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#16
(22-07-2009, 18:50)SEELENTOD schrieb: unterhaltstitel besteht nicht.
Damit ist doch alles klar - lass es nicht so weit kommen. Für einen Titel braucht sie jemanden, den sie verklagen kann. Das setzt aber vorraus, dass Du eine zustellfähige Adresse hast. Den Aufwand und die krummen Touren, die bei Detlev gemacht wurden, werden die bei einem normalen Unterhaltsflüchtling niemals treiben.

Wenn ich heute nochmal die Wahl hätte, hätte ich am Tag des Auszugs einen LKW bestellt, eine leere Bude und eine saubere Abmeldung hinterlassen, bis meine geldgierige Afro-Exe wieder mit den Beinen auf dem Boden steht.

Dir gehts besser - sie ist weg, einen Titel gibts nicht und Du muss jetzt nur noch dafür sorgen, dass sie Dich auch nicht zu fassen kriegt. Pack die Sachen und geh nach Spanien - vielleicht komm ich da in absehbarer Zeit auch hin. Lass Dich auf keinen Fall betiteln - damit bist Du ein Leben lang erpressbar.
https://t.me/GenderFukc
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#17
(22-07-2009, 22:14)V-Man schrieb:
(22-07-2009, 18:50)SEELENTOD schrieb: unterhaltstitel besteht nicht.
Damit ist doch alles klar - lass es nicht so weit kommen.

WIE WEIT ?

Für einen Titel braucht sie jemanden, den sie verklagen kann. Das setzt aber vorraus, dass Du eine zustellfähige Adresse hast.

DIE HAB ICH DOCH / DIE KENNT DIE KM AUCH.
KANN IM MOMENT AUCH NICHTAUS GERMANISTAN WEG - JOBTECHNISCH HAB ICH NOCH NICHT ABGESCHLOSSEN,
WICHTIGER: ICH WERDE ERSTMAL NOCH VERSUCHEN DIE KM MIT IHREM BRUTALEN KINDESENTZUG ZU UNTERWANDERN - IMMER WIEDER UMGANG ANBIETEN.

Den Aufwand und die krummen Touren, die bei Detlev gemacht wurden, werden die bei einem normalen Unterhaltsflüchtling niemals treiben.

Wenn ich heute nochmal die Wahl hätte, hätte ich am Tag des Auszugs einen LKW bestellt, eine leere Bude und eine saubere Abmeldung hinterlassen, bis meine geldgierige Afro-Exe wieder mit den Beinen auf dem Boden steht.

Dir gehts besser - sie ist weg,

...UND MEINE BEIDEN KLEINEN 3 UND 5 J. AUCH...

einen Titel gibts nicht und Du muss jetzt nur noch dafür sorgen, dass sie Dich auch nicht zu fassen kriegt. Pack die Sachen und geh nach Spanien - vielleicht komm ich da in absehbarer Zeit auch hin. Lass Dich auf keinen Fall betiteln

...WANN WÜRDE DAS DENN GENAU PASSIEREN? / KANN SIE DAS VON DEN NL AUS ÜBERHAUPT ?

- damit bist Du ein Leben lang erpressbar.

...VERSUCHT SIE DOCH ÜBER UMGANGSDIKTATE (1 TAG/MONAT - DAFÜR WILL SIE DIE KLEINN ALLEN ERNSTES 1400 KM/WOCHENDE RUMKARREN) AUCH.

EBEN - TOTAL DURCHGEKNALLT....

also ihr lieben - nochmal im klartext:

kann ich den kindesunterhalt auf ein "sperrkonto" FÜR meine kleinen, für später parken, anstatt ihn der geisteskranken km in den hintern zu schieben?

welche konsequenzenkann das haben? - unter folgenden vorraussetzungen:


1. ich bin (noch) in germanistan.

(klar, wenn ich mich auf beschriebenen wegen in ein passendes ausland dünn gemacht habe, kann ich mir den KU auch klemmen bzw. eben für die kleinen "aufsparen")

2. die km hat meine anschrift.

3. die km hat sich mit unseren kindern in die niederlande verflüchtigt, zu ihrem neu vermählten trottel (gott sei dank - ich bin`s nicht mehr).

die km hat nicht mal das ende des aufenthaltsbestimmungsrechts-/umgangsbestimmungsprozesses abgewartet - einfach mal eben lebensmittelpunkt verlegt ...und tschüss.
da sie lt. gericht eh unumkehrliche fakten geschaffen hat und ich nur das sorgrecht an einem von zwei kindern habe ...konnte kein mensch sie aufhalten - auch kein germanistanisches gericht.

so, habe, um wenigsten auf dem papier nicht das aufenthaltsbestimmungsrecht / spätere gerichtliche eingriffsmöglichkeiten zu verlieren, meinen anwalt das mandat zurücknehmen lassen / die km samt meinen kindern gehen lassen.

ausserdem musste der arme richter nicht so irgendeinen schwachsinnigen, regelmäsigen umgang festlegen, den ich eh nicht hätte einhalten können - aus zeit- / arbeits bzw geldmangel.

so kann ich ihr wenigstens jederzeit wenn es mir wirklich möglich ist umgang anbieten - ob sie dabei ihre geisteskranke haltung überwindet, das weiß nur allah ...oder wer auch immer.

4. kann die KM, mit wohnsitz in NL, aus den NL überhaupt hier in germanistan klagen?
das hiesige, bisher "betreuende" jugedamt hat mir mitgeteilt, das es nicht mehr zuständig ist.

...ihr wisst das ich euch für anmerkungen / antworten etc. dankbar bin...

ST
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#18
(23-07-2009, 20:30)SEELENTOD schrieb: kann ich den kindesunterhalt auf ein "sperrkonto" FÜR meine kleinen, für später parken, anstatt ihn der geisteskranken km in den hintern zu schieben?

Nein. Ein "Sperrkonto" gibt es nicht im Schuldrecht zwischen Gläubiger und Schuldner. Wenn sowas existiert, dann als "Anderkonto" im Rahmen eines laufenden Verfahrens. Das ist bei dir nicht der Fall. Allein die Frage, ob ein Titel existiert, entscheidet deine Pflicht zum weiterzahlen des Unterhalts in bisheriger Höhe.

Existiert keiner, stelle die Zahlungen ein und warte die Aufforderung von ihr oder ihrem Bevollmächtigten ab, einen bestimmten Unterhaltsbetrag weiter zu bezahlen. Alles andere sind Affentänze.
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#19
(23-07-2009, 20:30)SEELENTOD schrieb: also ihr lieben - nochmal im klartext:

kann ich den kindesunterhalt auf ein "sperrkonto" FÜR meine kleinen, für später parken, anstatt ihn der geisteskranken km in den hintern zu schieben?

JA!
(23-07-2009, 21:26)p schrieb: Nein. Ein "Sperrkonto" gibt es nicht im Schuldrecht zwischen Gläubiger und Schuldner.
@p: Ich denke, dem ST geht es um was ganz anderes.
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