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Höhereinstufung, Kindergartenkosten
#5
Ich habe dazu auch mal eine Frage, mit der Bitte um Antwort.
Also der Selbstbehalt ist doch klar. (Der ist sowieso zu niedrig angesetzt!)
Der Kindesvater zahlt den monatlichen Kindesunterhalt.
Da er den Umgang pflegt, entstehen ihm doch weitere Umgangskosten, wie Fahrkosten, Naturalien, Mehrkosten für Miete usw.
Diese Umgangskosten kann man doch auch mit in die Rechnung (Belege) aufnehmen und vom Nettoeinkommen abziehen.
Da lieg ich doch nicht falsch, oder!!!
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Nachrichten in diesem Thema
Höhereinstufung, Kindergartenkosten - von Zahlender - 11-08-2009, 01:10
Höhereinstufung, Kindergartenkosten - von marecello - 11-08-2009, 21:47

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