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Ergebnisse des Deutschen Familiengerichtstages
#7
Ansonsten geht es den anwesenden Anwälten natürlich hauptsächlich um Erweiterung der Fleischtöpfe:

So z.B. in AK10:

"Wenn also ein Verfahrensbeistand für mehrere Kinder bestellt wird, dann ist die Bestellung für jedes Kind ein einzelner Auftrag, der mit einer einzelnen Pauschale zu vergüten ist. In den Fällen, in denen Kinder nicht nur verschiedene Interessen haben, sondern die Interessen so widerstreitend sind, dass ein Verfahrensbeistand diese Kinder nicht gemeinsam vertreten kann, ist ein zweiter oder dritter Verfahrensbeistand zu bestellen."

Natürlich muss auch dringendst der KU erhöht werden!
Schließlich ist die letzte Erhöhung ja schon wieder mehrere Monate her!

AK13:
"e. Durch die Anhebung der Regelsätze für Kinder vom 6. bis zum 14. Lebensjahr sowie die zusätzlichen Leistungen für den Schulbedarf entspricht der steuerliche Freibetrag nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Freistellung des sächlichen Existenz-minimums von der Einkommensteuer.
f. Damit erreicht auch der Mindestunterhalt nach § 1612a BGB nicht mehr das sächliche Existenzminimum."
AK15
Ohne Worte!

"1. Die Darlegungs- und Beweislast für sämtliche Tatsachen und Umstände, die für eine Beschränkung oder Befristung des Unterhaltsanspruchs nach § 1578b BGB maßgeb-lich sind, obliegt dem Unterhaltspflichtigen. Zur Erleichterung des Negativbeweises hat der Berechtigte substantiiert zu den Umständen vorzutragen, die in seiner eige-nen Sphäre liegen.
Abstimmungsergebnis: 62 dafür, 5 dagegen, 3 Enthaltungen"

62 dafür, 5 dagegen! Angry

"8. Bei einer aufgrund Kindesbetreuung und /oder Haushaltsführung länger dauernden (mindestens 10 Jahre) Nichterwerbstätigkeit sind ehebedingte Nachteile zu vermuten.
Abstimmungsergebnis: 51 dafür, 2 dagegen, 4 Enthaltungen"

Wie erwartet: nahtloser Übergang vom EU wegen der Betreuung von Kindern zum EU wegen ehebedingter Nachteile!

Und wenn keine ehebedingten Nachteile bestehen, wird das eben zur Unterhaltsbegründung!
"9. Bei Fehlen ehebedingter Nachteile kann vielfach der nacheheliche Unterhalt mit einer Übergangszeit von einem Viertel bis einem Drittel der Ehedauer befristet werden. Ei-ne längere Zeit der Zahlung von Trennunngsunterhalt ist bei der Billigkeitsabwägung zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis: 40 dafür, 7 dagegen, 5 Enthaltungen
10. Bei der umfassenden Billigkeitsabwägung nach § 1578b BGB sind sämtliche in Be-tracht kommenden Umstände zu würdigen, und zwar auch dann, wenn keine ehebe-dingten Nachteile vorliegen.
Abstimmungsergebnis: 51 dafür, 0 dagegen, 1 Enthaltungen"
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Ergebnisse des Deutschen Familiengerichtstages - von beppo - 03-10-2009, 18:52
RE: Ergebnisse des Deutschen Familiengerichtstages - von Exilierter - 05-10-2009, 08:13

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