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Ergebnisse des Deutschen Familiengerichtstages
#9
Ziemlich viel irrer Wahnsinn dabei. Aber wie die Vergangenheit zeigt, setzt die Brudermüller-Seilschaft früher oder später ihre "Ideen" um.

Beispiele:

- PDF-Datei Seite 4 Punkt 7: Selbstbehaltswegfall für Neuverheiratete im Mangelfall bei Ehegattenunterhalt
- Punkt 8: Abstrus. Wenn der Unterhaltsberechtigte seinerseits neue Unterhaltspflichten hat, erhöht das seinen Bedarf. Damit werden die Unterhaltsketten quer durch die ganze Gesellschaft verlängert.
- Punkt 9: Fauler Trick, um noch mehr Ehegattenunterhalt rauszupressen.
- Punkt 10: Jetzt drehen sie völlig ab. Mindestbedarf nichtehelicher Mütter soll von 770 auf 1000 EUR erhöht werden! Man glaubt wohl, aus dem vollen zu schöpfen.
- PDF-Datei Seite 6 Punkt 6: Damit gilt auch für die Kindergartengebühren, die der Pflichtige mitzubezahlen hat volle gesteigerte Erwerbsobliegenheit und der niedrige Selbstbehalt.
- PDF-Datei Seite 11: Dombek lügt. Fakt ist, dass Eheverträge immer eingeschränkter werden, was gerade das Gegenteil ihrer unbewiesenen Behauptung ("Privatautonomie gestärkt") darstellt. Das gibt sie später selber zu. Ich hasse diese Schlangenzungen-Anwaltsfiguren.
- Seite 14: Man hat Schiss davor, dass Samenspender mal Rechte anmelden könnten oder dass es keine mehr gibt, weil sie um Unterhalt angegangen werden könnten.
- Seite 18: Die Anwälte wollen wieder an der Gebührenschraube drehen. Hauptformulierung: "Anhebung der Werte" und das saftig.
- Seite 23: Man hätte gerne, dass Jugendamt und Verfahrensbeistände noch mehr reinfingern dürfen. Ausserdem brauchen die Verfahrensbeistände natüüüürlich viel mehr Geld, wer hätte es gedacht....
- Seite 28: Im Vorgriff auf die neue Regierung wird bereits geäussert "der Mindestunterhalt nach § 1612a BGB erreicht nicht mehr das sächliche Existenzminimum". Erhöhung, Erhöhung, Erhöhung!
- Seite 40: Endlich sagts mal einer der Kriegsgewinnler offen: "Der Arbeitskreis begrüßt die Einführung der Anwaltspflicht für Unterhaltsverfahren (§§ 112, 114 Abs.1 FamFG), weil dies zu einer Straffung und Beschleunigung dieser Verfahren und einem wirksameren Schutz schwächerer Verfahrensbeteiligter führen kann.". Die Begründung ist natürlich gelogen, weil die Rechtsindustrie in einer Realitätsblase lebt. Der Schwächere ist der Pflichtige und der wird nicht geschützt, sondern brutalst seiner Möglichkeiten und Rechte beraubt und plattgewalzt.
- Ab S. 42: Der einzige, der normal und bei Verstand spricht ist der Arbeitskreis von Dr. Fichtner - einer der einzigen beiden Nichtjuristen. In den wenigen Punkten spricht er mehr aus wie die Heerscharen der Shylocks mit ihrer Pfennigfuchserei, bei denen man mehr den Eindruck hat, sie wären in der analen Kleinkindphase stehengeblieben.
- auf den letzten beiden Seiten noch einmal Sprengstoff. Die altbekannte Rechtstäterin Peschel-Gutzeit fordert eine Art Ermächtigungsgesetz bei einer "Vermutung" häuslicher Gewalt, das fatal an Gestapomethoden erinnert. Die Polizei soll sogar ohne einen Hilferuf Verdächtige deportieren können. Wen das trifft, ist ja klar. In den folgenden Punkten pumpt sie das Helferindustriebusiness weiter auf.


Durchgängige Tendenzen: Nachdem der Unterhalt für nichteheliche Mütter nur gnadenlos verlängert wurde, wird er von diesem Familiengerichtstag kräftig aufgepumpt, d.h. er soll erhöht werden. Man merkt: Nachdem die Leute nicht mehr heiraten, wird Stück für Stück, Jahr für Jahr, bei Nichtehelichen kräftiger zugelangt. Man kann zwar meistens nicht mehr rauspressen, aber der höheren Streitwerte wegen lohnt es sich alleweil, die Milch und Honig für das Anwaltsgesockse bilden. Der Weg ist vorgezeichnet: Alle Erhöhungen und Verschärfungen, bis Eheniveau erreicht ist. Von den Nachteilen (z.B. im Steuerrecht beim Unterhalt) ist jedoch an keiner Stelle die Rede. Das sollen die Nichtehelichen bitteschön gefälligst selber tragen. Nur beim Kassieren heisst es: Her damit, ist ja wie eine Ehe!

Mehr als die Hälfte der Punkte im Unterhaltrecht dreht sich um Mangelfälle. Man gibt es zwar nicht zu, aber faktisch wird bloss noch Mangel verteilt, geteilt, gedrittelt, zurückgestuft, am Minimum herumgerechnet. Das Unterhaltsrecht wird zum Mangelrecht, nirgends mehr wird das erreicht was in den Paragrafen vollmundig versprochen wird. Jedes Fitzelchen wird noch herausgepresst, so ging es zum Beispiel sogar um Verzinsungen für Ansprüche ab Eheende.

Beim Ehegattenunterhalt, Versorgungs- und Zugewinnausgleich steigert man sich wie bisher in immer verwinkeltere kafkaeske Konstruktionen hinein. Details sind bis in Letzte geregelt und werden hin- und hergewälzt. Die Lust an der Kompexität ist ungebrochen und steigert sich noch.

Jugendämter und Familiengericht und natürlich Verfahrensbeistand, Umgangspfleger und was es sonst noch so neues gibt sollen noch stärker und noch mehr "einbezogen" werden. Auch das kommt an mehreren Stellen durch. Der Trend geht ganz klar Richtung mehr Helferindustrie. Er geht nicht Richtung eigenen Lösungen, z.B. Mediationen. Das Wort kommt nicht einmal vor. Auch hier beschreitet Deutschland ganz klar einen Sonderweg. Anderswo kann man erst zum Gericht, wenn man wirklich und ernsthaft eigene Lösungen versucht hat, in Deutschland intervenieren immer mehr Organisationen und Personen immer früher.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Ergebnisse des Deutschen Familiengerichtstages - von p__ - 03-10-2009, 19:58
RE: Ergebnisse des Deutschen Familiengerichtstages - von Exilierter - 05-10-2009, 08:13

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