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Freispruch für mutmaßlichen Vergewaltiger
#1
Im Prozess gegen einen Tunesier wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs fiel gestern am Pirnaer Amtsgericht das Urteil. Der Mann wurde aus Mangel an Beweisen in allen Anklagepunkten freigesprochen. Die Ex-Frau des 38-Jährigen gab an, der Angeklagte habe sie im Februar 2007 mehrmals vergewaltigt und auch ihre damals achtjährige Tochter sexuell missbraucht. Der Angeklagte selbst, der zur Tatzeit in Stolpen wohnte, wies die Vorwürfe der sexuellen Misshandlung stets entschieden zurück.

Das Mädchen, das heute als Zeugin geladen war, verweigerte plötzlich vor Gericht die Aussage. Die Anschuldigungen seiner Ex-Frau reichten jedoch nicht für eine Verurteilung des Mannes. Darin stimmten Staatsanwaltschaft und Verteidigung überein. Der Grund: Die Frau verstrickte sich vor Gericht in Widersprüche, erzählte zum Teil unterschiedliche Versionen der vermeintlichen Vergewaltigung, vieles auch erst nach mehrmaliger Vernehmung. Auch ihre beste Freundin, die als Zeugin geladen war, habe nach eigenen Aussagen bis zur Verhandlung nichts von dem Missbrauch gewusst. Hinzu kommt, dass der Mann laut Aussage seines Chefs zu einem fragwürdigen Zeitpunkt arbeiten gewesen sein soll. „Hier gilt: Im Zweifel für den Angeklagten“, entschied der Richter.

Quelle: http://www.sz-online.de/nachrichten/arti...id=2296318

Nun wird hoffentlich die Lügnerin angeklagt, oder hat sie auch hier einen Frauenbonus?
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#2
Nö, die braucht sich nur ein seelisches Leiden bescheinigen zu lassen und sie ist raus aus der Nummer.
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#3
(26-10-2009, 18:19)MitGlied schrieb: Nö, die braucht sich nur ein seelisches Leiden bescheinigen zu lassen und sie ist raus aus der Nummer.

Sicherlich wird man auch das Wohl des Kindes im Auge haben und es wird der Vater das Sorgerecht bekommen Rolleyes

Leider hört in Deutschland der Schutz des Kindes dort auf, wo der Nachteil der Frau beginnt. Angry
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#4
ob die Richter bei einem Deutschen auch so großzügig gewesen wären?
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