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Keine Unterhaltspflicht mehr, und der Titel?
#2
Mit der Verjährung der Schulden ist es nicht so einfach. Da die Gläubiger an der Vollstreckung gehindert waren, verjährt da nichts so schnell. Zudem bekommt er den Titel nicht zurück, solange Unterhaltsschulden bestehen. Der Antragsgegner fehlt ihm sowieso.

Vordringlich wäre, die Tochter erst einmal zu finden. Wenn er nicht weiter kommt, könnte er überlegen, eine Detektei dafür zu beauftragen.
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RE: Keine Unterhaltspflicht mehr, und der Titel? - von p__ - 07-11-2009, 21:43
RE: Keine Unterhaltspflicht mehr, und der Titel? - von Exilierter - 16-11-2009, 14:19
RE: Keine Unterhaltspflicht mehr, und der Titel? - von Shalom Aleichem - 25-01-2011, 19:19
RE: Keine Unterhaltspflicht mehr, und der Titel? - von Hasserfuellter - 25-01-2011, 20:44
RE: Keine Unterhaltspflicht mehr, und der Titel? - von Shalom Aleichem - 25-01-2011, 20:48
RE: Keine Unterhaltspflicht mehr, und der Titel? - von Hasserfuellter - 26-01-2011, 20:34

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