07-11-2009, 21:43
Mit der Verjährung der Schulden ist es nicht so einfach. Da die Gläubiger an der Vollstreckung gehindert waren, verjährt da nichts so schnell. Zudem bekommt er den Titel nicht zurück, solange Unterhaltsschulden bestehen. Der Antragsgegner fehlt ihm sowieso.
Vordringlich wäre, die Tochter erst einmal zu finden. Wenn er nicht weiter kommt, könnte er überlegen, eine Detektei dafür zu beauftragen.
Vordringlich wäre, die Tochter erst einmal zu finden. Wenn er nicht weiter kommt, könnte er überlegen, eine Detektei dafür zu beauftragen.