Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Keine Unterhaltspflicht mehr, und der Titel?
#9
Zu unterscheiden ist hier der Titel selbst, die laufenden Ansprüche aus einem Titel und unbezahlte Schulden, die sich nach Nichtbezahlen der laufenden Ansprüche auftürmen. Der Titel selbst ist unbestreitbar 30 Jahre lang gültig, für die Schulden die dadurch entstehen gilt das nicht automatisch.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Keine Unterhaltspflicht mehr, und der Titel? - von p__ - 14-11-2009, 15:05
RE: Keine Unterhaltspflicht mehr, und der Titel? - von Exilierter - 16-11-2009, 14:19
RE: Keine Unterhaltspflicht mehr, und der Titel? - von Shalom Aleichem - 25-01-2011, 19:19
RE: Keine Unterhaltspflicht mehr, und der Titel? - von Hasserfuellter - 25-01-2011, 20:44
RE: Keine Unterhaltspflicht mehr, und der Titel? - von Shalom Aleichem - 25-01-2011, 20:48
RE: Keine Unterhaltspflicht mehr, und der Titel? - von Hasserfuellter - 26-01-2011, 20:34

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhaltspflicht eines nicht mehr Berufstätigen für erwachsenes Kind finearts60 7 1.908 18-12-2023, 12:09
Letzter Beitrag: Newton
  Titel soll nicht mehr bis zur Volljährigkeit befristet sein Sorino 9 9.539 15-06-2017, 17:25
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste