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Keine Unterhaltszahlung an deutsche Vetretung!
#12
@Detlef
Etwas verstehe ich da nicht - einerseits akzeptiert die D-Botschaft Deine Unterhaltsschecks nicht mehr und andererseits wirst Du aufgefordert trotzdem zu zahlen. Wie soll das gehen?

Unabhängig davon sieht es ein bischen so aus, als ob die Spielchen mit Dir spielen. Dann spiel doch mit und mach eine Gegenrechnung auf: Durch übelste Methoden aus dem Land vertrieben (unsubstantiierte Strafanzeigen, einstweilige Verfügung etc.), hast Du Heimat, Wohnung, Familie und einen erheblichen finanziellen Verlust von XXX.XX gehabt. Da Du nicht mehr im Land bist, kannst Du Dich auch nicht wehren. Darüber erhebst Du dann Beschwerde wegen Verletzung des verfassungsrechtlich verankerten Willkürverbots GG Art 3 " Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." und "Niemand darf wegen seines Geschlechts benachteiligt werden" (http://dejure.org/gesetze/GG/3.html).

Natürlich wird Deine Beschwerde nicht angenommen, was dann aber ein direkter Grund für eine Beschwerde beim EUGMR nach Art.13 "Recht auf wirksame Beschwerde" (http://dejure.org/gesetze/MRK/13.html) darstellt. Das Verfahren beim EUGMR ist kostenlos und bei Erfolg sehr effektiv.
https://t.me/GenderFukc


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Keine Unterhaltszahlung an deutsche Vetretung! - von Exilierter - 24-11-2009, 16:31
RE: Keine Unterhaltszahlung an deutsche Vetretung! - von Exilierter - 26-11-2009, 04:32
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