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Düsseldorfer Tabelle
Dieser Augenoptiker würde sich wahrscheinlich auch noch darüber freuen, sein Kind beim BU "besuchen" zu dürfen.
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http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1D...googlenews

Interview mit NRW- "Rüttgers". Ihm geht das alles nicht weit genug. Kein Wort vom Leid der Väter... Und gerade in NRW kommt ja der "Dussel" her.

Passende Überschrift..richtig ironisch:

Zitat:„Das Konzept heißt: Leistung muss sich lohnen“

Zitat:Was schlagen Sie vor?

Wir haben in Deutschland 2,2 Millionen Kinder in Einelternfamilien. In Nordrhein-Westfalen ist die Quote zwischen 1996 und 2007 von 10,5 auf 14,5 Prozent gestiegen. In neun von zehn Fällen handelt es sich um alleinerziehende Mütter. Und vierzig Prozent aller alleinerziehenden Mütter leben von Hartz IV. Alleinerziehende Mütter tragen mit das größte Armutsrisiko in Deutschland. Es kann nicht sein, dass die Entscheidung fürs Kind bestraft wird. Solange wir das nicht geregelt bekommen, ist dieses Land nicht kinderfreundlich. Wir brauchen mehr Kindertagesstätten, mehr Ganztagsplätze und mehr Hilfen beim Wiedereinstieg in den Beruf. In Nordrhein-Westfalen haben wir viel für die Kinderbetreuung getan. Aber da muss auch überall mehr geschehen. Auch in den Fällen, wo die Väter nicht für den Unterhalt aufkommen, müssen wir etwas tun. Derzeit wird der Unterhaltsvorschuss maximal für 72 Monate und nur bis zum zwölften Lebensjahr gewährt. Die neue Bundesregierung will das bis zum 14. Lebensjahr verlängern, das begrüße ich. Aber das reicht nicht. Ich wünsche mir mittelfristig eine Verlängerung bis zum 18. Lebensjahr. Am besten wäre eine Regelung analog zum Kindergeld. Wer sich für Kinder entscheidet, darf nicht zur Armut verurteilt werden.


Zitat:Wo sehen Sie noch Anpassungsbedarf?

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens setzt sich seit längerem dafür ein, dass die Leistungen für Kinder bedarfsgerecht ermittelt werden. Jetzt werden dafür nur Prozentsätze der Leistungen für Erwachsene angesetzt. Wer Kinder hat, der weiß zum Beispiel, dass sie mit zwölf, dreizehn Jahren häufiger einen Wintermantel brauchen.

Er will es nicht kapieren.
Hier noch ein ekelhafter Bericht:

EIN BEWEIS, DAS FAMILIENANWÄLTE TEILWEISE KEINE AHNUNG HABEN:

http://www.news.de/gesellschaft/85503918...h-nicht/1/
Zitat:Relativiert werde dieser Anstieg der Unterhaltssätze jedoch durch zwei Aspekte, erläutert Peter Junggeburth. Zum einen das Kindergeld. Es wird grundsätzlich zur Hälfte vom Tabellenwert abgezogen, da dem Vater auch ein halbes Kindergeld zusteht. Da sich das Kindergeld nun von 164 auf 184 Euro erhöht hat, werden zehn Euro mehr abgezogen als zuvor.

Zitat:«Außerdem hat sich die idealisierte Familie verändert, die die Tabelle zugrundelegt», erklärt der Familienanwalt den Teufel im Detail. Statt von einer Frau und zwei Kindern, also drei Unterhaltsberechtigten auszugehen, richtet sich der angegebene Wert nun nur noch auf zwei. «Das wurde vom Oberlandesgericht nicht erklärt. Wir wissen nicht, ob sie von nur noch einem Kind in der Durchschnittsfamilie ausgehen oder davon, dass die Frauen selbst arbeiten, also nicht unterhaltsberechtigt sind», sagt Junggeburth.

Mein Gott , selbst ich weiss, daß diese Anpassung erwartet worden war, weil dies aus einem Urteil bereits hervorging. Wirkt sich aber wohl in den meisten Fällen nicht aus. Die meisten dürften wohl in Stufe 1 oder darunter sein, wenn man vom durchschnittlichen Nettoeinkommen von 1400 Euro ausgeht. Und da bleiben es 13%, eigentlich sogar fast 14%.

Zitat:Wirklich problematisch sind die Unterhaltszahlungen jedoch nicht für die Eltern mit einem Nettoverdienst zwischen 2700 und 3100 Euro.

Nein, ganz und gar nicht...

Zitat: Wer nur gut 1000 Euro in der Lohntüte hat, große Kinder samt Ex finanziert und dann noch ein weiteres Baby von einer neuen Frau bekommt, stellt sich oft die Frage, ob Arbeiten da überhaupt noch Sinn macht
.

Das wird ihm nichts helfen, es gibt fiktive Einkommen. Aber das Verschweigen wir natürlich als Familienanwalt.
Zitat: Der Selbstbehalt, also das Geld, das dem Zahlungspflichtigen zusteht, liegt mit minderjährigen Kindern bei 770, mit volljährigen bei 1100 Euro. «Diese Sätze sollen sich auch verändern, allerdings erst Mitte des Jahres, weil das vermutlich im Zusammenhang mit den Hartz-IV-Sätzen entschieden wird», erklärt Peter Junggeburth.

770 Euro, wer nicht arbeitet. 900 SB wer arbeitet. Der Anwalt hat wirklich keine Ahnung.
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Ich hoffe einfach, das mehr Väter einfach hinschmeissen!
Live or Die...Make Your Choice
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Jubel der Berliner alleinerziehenden Mütter:

"Berlins alleinerziehende Mütter jubeln. Susanne Krause (26), Krankenpflegerin, hat zwei Söhne (3 Monat und vier Jahre). "Kinder kosten Geld. Und nicht nur die Windeln sind teurer geworden. Für Conner bekomme ich dann 26 Euro mehr. Und der Unterhaltsvorschuss für meinen Älteren vom Jugendamt wird sich dann auch erhöhen." Auch Nicole Frede (39), Erzieherin aus Spandau, freut sich über rund 70 Euro mehr für ihre beiden Söhne." http://anonym.to/?http://www.bz-berlin.d...87321.html

Sehr gut der Donaukurier. Dort hat es der vafk geschafft, im Artikel aufzutauchen und auch die Perspektive ist eine andere wie in den meisten Schrottartikeln:

"Kritik kommt auch vom Verein Väteraufbruch Ingolstadt: Die Sätze würden ständig angehoben, während das Realeinkommen weiter sinke.

Und so kommt denn auch so mancher Vater – unterhaltspflichtige Mütter sind nach wie vor die Ausnahme – langsam an seine finanziellen Grenzen. Wer den Unterhalt nicht mehr aufbringen kann, der hat die Möglichkeit, beim Familiengericht eine Senkung zu beantragen. Doch die Aussicht auf Erfolg ist äußerst gering: "Speziell in Ingolstadt verweigern die Gerichte trotz massiver finanzieller Probleme der Antragsteller meist eine Änderung", so Achim Mette, Kreisgruppensprecher des Vereins Väteraufbruch. "Die Richter interessiert das nicht." Oft laute ihr Rat einfach nur: "Suchen Sie sich halt einen zweiten Job." (...)
Doch selbst wenn es nicht so weit kommt, hätten manche Väter schon Probleme, das Geld aufzubringen, um die Kinder am Wochenende mit dem Auto abzuholen oder etwas mit ihnen zu unternehmen. "Dein Vater will dich nicht sehen, denn er kann das nicht bezahlen", solche Sätze bekämen die Kinder dann zu hören, berichtet Mette aus der Praxis beim Väteraufbruch."
http://anonym.to/?http://www.donaukurier...99,2233386

Noch was vom Giessener Anzeiger, Interview mit Anwalt Haibach:

"Die neue Tabelle ist insgesamt nicht stimmig. Sie ist noch realitätsferner als bisher. Besserverdienende tun sich mit der Düsseldorfer Tabelle im Regelfall nicht schwer. Betroffen ist primär der weniger gut Verdienende. Die neue Düsseldorfer Tabelle bringt alles in Schieflage - und das voraussichtlich bis zum Jahresende -, weil das Bundesverfassungsgericht sich nicht nur über die Frage des Selbstbehaltes, sondern auch über die Regelsätze für Kinder in Hartz-IV-Familien und das Existenzminimum äußern wird. Auf jeden Fall sollten die Unterhaltsbeträge neu ermittelt und die Zahlbeträge in Zukunft unter Vorbehalt gestellt werden." http://anonym.to/?http://www.giessener-a...168399.htm
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die sollen statt steuerklasse I einem unterhaltspflichtigen die steuerklasse III geben, dann zahl ich gern 13% mehr. dazu noch die lieben jammermütter denen es nie reicht, die auflage geben nachzuweisen wofür das kindergeld und der unterhalt ausgegeben wurde!
also bei meiner exe wirds für hausrenovierungen und neues auto und urlaube hergenommen... ach ja und natürlich für unseren hund. also eine frau die mit kind allein in einem ganzen haus wohnt das ständig reparaturen benötigt, sich dazu jedes jahr min. 2 wochen urlaub leisten kann und internet und handy und viele klamotten und tengelmann oder rewe (nicht aldi und co.) teure laufschuhe sie geht ja regelmässig joggen und da braucht man schon die guten schuhe...
ach wie ist das alles gerecht.... schön wenn man sieht wofür sein geld so alles draufgeht...
also sobald ich ein brieflein oder ne mail mit der forderung erhalte dass sie denn nun mehr bekommt. werde ich meinen sohnemann nicht mehr in den ferien nehmen - ausser sie gibt ihm dann für diese zeit geld mit- fertig!

das ist ja schliesslich die einzige möglichkeit die es gibt - um sich zu wehren.
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In WikiMANNia hat mein Mann einen Artikel zur Düsseldorfer Tabelle eingestellt. Nun bitte ich Euch, dort mal reinzuschauen, um nach evtl. Fehlern zu suchen oder Ergänzungen festzustellen.

http://wikimannia.org/index.php?title=D%...er_Tabelle

Manchmal schleichen sich auch logische Fehler ein, weil man einen Aspekt übersehen hat, deswegen bitte ich um Meldungen.
Es geht nicht um Unterhalt im allgemeinen, dafür gibt es einen eigenen Artikel in WikiMANNia.
Vielen Dank für Eure Bemühungen.

Gruß - Christine
(08-01-2010, 01:32)Vater schrieb: http://www.rp-online.de/politik/deutschl...03722.html

Bei diesem Beitrag ist mir folgendes aufgefallen:

Zitat:Die Mutter
"Im Grunde zahlt er jetzt schon mehr, als er müsste. Er hat ja ähnliche Ausgaben für Hannah wie ich: Sie bleibt zwei, drei Mal die Woche bei ihm, isst und schläft bei ihm, außerdem zahlt er Schulsachen."

Zitat:Der Vater
Dazu kommen noch Sonderausgaben. "Ich will Hannah natürlich auch etwas bieten, wir unternehmen viel zusammen", sagt Götzinger. "Außerdem gibt es ja noch Anziehsachen und Geschenke."

"Um mir das alles leisten zu können, muss ich nebenbei kellnern gehen."

Der Vater zahlt also vollen Unterhalt, hat fast die gleichen Ausgaben wie die Mutter, macht zusammen 582 EUR, übernimmt noch diversen Mehrbedarf und dafür darf er großzügigerweise 18 EUR im Monat weniger bezahlen?

Gruß - Christine
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Zitat:Und nicht nur die Windeln sind teurer geworden...
Nein, sind sie nicht. Die Windeln kosten sogar immer weniger. So bekommt man von einer bekannten Windelmarke immer 3 oder 4 Euro Gutscheine für den KAuf von Megapack Windeln (muss man sich halt registrieren, liegt bei Geburt im Krankenhaus aus). Ein Megapack Windeln kostet bei einem bekannten Drogeriemarkt 15,95. Zusätzlich gibts sogenannten Kundenkartenrabatt ( 10% Gutschein im Internet ausdruckbar), die sich auf die 15,95 beziehen. Somit kostet eine Packung Marken-Windeln 10 Mark, oder 5 Euro, da ein Megapack 2 Packungen enthält. Ich weiss das, weil ich selbst ein Baby derzeit habe und mir dazu das Kindergeld ausreichen muss was keinerlei Problem darstellt - eher später gibts da ein Problem. Selbst wer also keine Stoffwindeln kauft, kommt mit max. 4 Packungen im Monat aus. Das wären dann 20 Euro. Wer natürlich blind hohe Preise akzeptiert, der zahlt halt 50 Euro. Und wer derzeit bei einem bekannten Discounter kuckt, hat den selben Rabatt wie vor 2 Jahren...der Preis sind keine 23 Euro für 3 Packungen Markenwindeln. Macht ebenfalls nur 7,50 pro Packung.
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(10-01-2010, 12:24)ChrisTine schrieb: Nun bitte ich Euch, dort mal reinzuschauen, um nach evtl. Fehlern zu suchen oder Ergänzungen festzustellen.

Da sind alte Tabellen drin, aber die Vergleiche sind ausserordentlich schwierig und eigentlich nicht möglich. Wir hatten in den letzten acht Jahren drei verschiedene Kindergeldanrechnungen, vier Veränderungen beim Kindergeld, gravierende Änderungen beim Mehrbedarf, bei der Einstufung, bei der Stufenintervallen. Das Juristenbusiness rotiert, produziert, wälzt um, ändert, nur das bringt kräftig Umsatz und neue Tricks für höhere Unterhalte und Streitwerte.

Da blickt schon lange keiner mehr durch. Deshalb würde ich die Tabellen um einen konkreten Beispielfall ergänzen: Unterhaltsberechtigte mit zwei Kindern im Alter von 3 und 12, lebend in Bremen (der Ort ist wegen der Kindergartengebühren relevant). Was kann diese Person verlangen im Laufe der Jahre? Wieviel Prozent seines Einkommens hart ein Pflichtiger, der den jeweiligen Durchschnittsverdienst Deutschlands verdient an Unterhalt zu bezahlen, was bleibt ihm? Einmal mit und einmal ohne Ex gerechnet.
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Und dann vielleicht noch die Entwicklung der Reallöhne gegenüberstellen.
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(10-01-2010, 18:01)blue schrieb: Und dann vielleicht noch die Entwicklung der Reallöhne gegenüberstellen.

Meinst Du in etwa so... [Bild: augenzwinkernd.gif]

http://www.jjahnke.net/index_files/14045.gif
[Eingebettete Grafik aus Urheberrechtsgründen durch Link ersetzt]

Aus folgendem Beitrag: http://wgvdl.com/forum/forum_entry.php?id=109609

Danke auch an "p" für die Rückmeldung. Mal schauen, was wir machen können.

Gruß - Christine
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In Salzgitter arbeiten die JA-Angestellten auf Teilzeit nun in Vollzeit, um pflichtigen Vätern die Unterhaltserhöhung mitzuteilen:

http://www.salzgitter.de/rathaus/presse_...055830.php
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(09-01-2010, 22:36)Vater schrieb: Interview mit NRW- "Rüttgers". Ihm geht das alles nicht weit genug. Kein Wort vom Leid der Väter... Und gerade in NRW kommt ja der "Dussel" her.

Rüttgers (mitten im Wahlkampf) hat auch sonst keine Ahnung, wie er zugeben muss: "Jürgen Rüttgers steht in der Mitte, um ihn rund 300 Gäste auf einer Tribüne. Die Leute dürfen den Ministerpräsidenten alles fragen, was ihnen am Herzen liegt. Ein Vater will wissen, wann der Bundestag über ein neues Gesetz zum Sorgerecht entscheidet. "Ich bin kein Fachmann für genau diese Frage", bekennt Rüttgers und verspricht: "Ich frage in Berlin nach.""
http://www.welt.de/die-welt/politik/arti...h-aus.html
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Trotz Geburtenrückgang!

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. Dezember 2009 – II C 4 – FJ 0111/06/0002 –

Gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushaltsordnung teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seine Einwilligung nach Artikel 112 des Grundgesetzes erteilt hat, bei Kapitel 17 10 Titel 632 07 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 17 Mio. Euro zu leisten.
Der Mehrbedarf beruht auf gestiegenen Zahlen der Anspruchsberechtigten. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 8 Absatz 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes.


http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/004/1700417.pdf
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(15-01-2010, 18:13)blue schrieb: Trotz Geburtenrückgang!

Das sollte man differenzieren Wink

Nur die Deutschen haben einen Geburtenrückgang, die in Deutschland noch Lebenden nicht. Schau doch mal in die Tageszeitungsarchive, wie die ersten Babys 2010 hiessen
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(15-01-2010, 18:43)Ralf G. schrieb: Das sollte man differenzieren Wink
Iss klar. Doch bei immer weiter fallenden Reallöhnen und immer weiter steigenden DüTab Werten, werden Mangelfälle ohne Ende produziert.
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Naja 17 Mio ist ja noch nicht so der Brüller.

20 Cent für jeden Bürger. Und das noch pro Jahr?

Aber wieso eigentlich BMF?

Ist das nicht Sache der Kommunen?
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(15-01-2010, 19:26)beppo schrieb: Aber wieso eigentlich BMF?

Ist das nicht Sache der Kommunen?
Artikel 112 GG
Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Bundesministers der Finanzen. Sie darf nur im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses erteilt werden. Näheres kann durch Bundesgesetz bestimmt werden.

Denn sie wissen nicht, was sie tun. Big Grin
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Das erste femi-TV liefert dann auch gleich Service an ihre Klientel zum Thema:
http://www.daserste.de/moma/servicebeitr...87k~cm.asp

wer zum Wochenbeginn sein Frühstück von heut´morgen wiedersehen will schaue sich das Video an Undecided

nicht im Video zu sehen war, daß Schwab ihre Idee von 500,- € ("Grundsicherung"?) pro Kind weiter vorantreibt. Dieses Geld soll im Gegensatz zu väterlichen Unterhaltszahlungen "nicht mit einer "Bedarfsgemeinschaft" verrechnet werden". Damit gesteht sie ein, daß Väter per Unterhalt bislang den neuen, arbeitslosen Liebhaber der Mama bezahlen.

und morgen kommt dann im Moma ein Vertreter des VAfK und verweist auf die trennungsfaq Confused
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(18-01-2010, 10:50)Pinke Ohnesorg schrieb: nicht im Video zu sehen war, daß Schwab ihre Idee von 500,- € ("Grundsicherung"?) pro Kind weiter vorantreibt.

Aber gerne doch. Das würde für 31 der 40 Tabelleneinträge der Düsseldorfer Tabelle eine Unterhaltssenkung bedeuten. Die 500 EUR sind kalter Kaffee, Schwab. Schon lange erreicht. 1000 sind das Neue Ziel! Heil Kindeswohl!
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http://www.alleinerziehend.net/artikel303.html

"Doch die Unterhaltspflichtigen haben durch die Rechenkunststücke von OLG-Juristen ja nicht plötzlich 13 Prozent mehr Geld. Angesichts von Kurzarbeit und durch Entlassungsdrohungen erzwungenem Lohnverzicht sind die Arbeitseinkommen spürbar gesunken. Viele Alleinerziehende werden also vergeblich auf mehr Kindesunterhalt hoffen."

Das vordergründige Verständnis für Unterhaltspflichtige ist in Wirklichkeit eine miese Lüge, ebenso wie Schwab lügt: Selbst ohne gestiegene Einkommen gibt es mehr Geld. Wie üblich wird nämlich das erhöhte Kindergeld unterschlagen. Das käme nicht gut in den Jammerarien der Alleinerziehendenlobby, wenn man zugeben würde, dass auch über das gestiegene Kindergeld mehr kassiert wird.
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Hallo zusammen,

durch meine Recherche zum Thema "Neuer Kindesunterhalt" bin ich auf das Forum gestoßen.

Zuerst einmal: Es ist schön zu sehen, dass es so viele Väter gibt, die sich diese Abzocke nicht weiter gefallen lassen!

Kurz zu mir: Ich bin Mutter eines Kindes (1 Jahr alt) und zweite Ehefrau. Mein Mann hat mit seiner Ex zwei Kinder (4 und 6 Jahre alt).

Am Samstag kam ein Brief per Einschreiben von seiner Ex, er solle doch bitte den neuen Unterhalt zahlen und zusätzlich noch für Januar 2010 nachzahlen, da habe er ja nur den alten Unterhalt gezahlt. (Ist das ganze überhaupt rechtens oder muss da ein offizielles Schreiben her?)

Das Thema Unterhalt ist schon lange Thema bei uns. Seine Ex lebt schon einige Jahre mit einem anderen Mann und den beiden Kindern zusammen. Seitdem wir nun auch ein gemeinsames Kind haben, wird das Geld immer knapper... Es ist einfach eine Frechheit, dass absolut keine Rücksicht auf die neue Familie des Vaters genommen wird! Bei meiner Recherche habe ich Dinge gelesen, von wegen das Einkommen des neuen Partners der Mutter wird nicht berücksichtigt, das Einkommen der neuen Frau des Vaters aber sehr wohl! Wo bitte ist da die Gerechtigkeit?! Wenn das so weitergeht, können wir unserem Kind nichts bieten, müssen womöglich noch Nebenjobs annehmen, werden weniger Zeit für unser Kind und unsere Ehe haben, müssen in eine noch kleinere Wohnung ziehen (unsere aktuelle ist eigentlich schon zu klein...). Und die Ex mit Anhang macht sich ein schönes faules Leben! Arbeiten? Nein, das geht nicht, die Kinder müssen versorgt werden! Da sie ja auch so oft krank sind und nicht in den Kindergarten gehen können, muss die Ex zu Hause bleiben. Für den Fall der Fälle... Wie toll sie sich um die Kinder kümmert sieht man ja...

Haben nun ich als zweite Ehefrau und unser Sohn die Arschkarte gezogen? Nennt sich das etwa "familienfreundlich"???
Wenn da nicht bald etwas passiert, denke ich wirklich drüber nach auszuwandern, unterzutauchen...
Ich sehe es ja ein, dass der Vater seine Kinder unterstützen soll, aber dann soll bitte generell ein Satz festgelegt werden, meinetwegen gestaffelt auf das Alter, denn ein 5jähriges Kind eines Managers hat keine höheren Kosten als ein 5jähriges Kind eines Hausmeisters. Und vorallem soll das Einkommen des neuen Partners der Mutter eine Rolle spielen!
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Die Schwab!

Die unterschlägt wie selbstverständlich die notarielle Urkunde als Unterhaltstitulierungsinstrument.
Mit den Begriffen Jugendamt und Gericht wird wieder möglichst viel Angst und Schrecken verbreitet.

Ich habe mal überschlägig ausgerechnet wo die untere Einkommensgrenze für derzeit Pflichtige liegt, um nicht zum Mangelfall und somit Opfer richterlicher oder beiständischer Willkür zu werden.

Das Brutto liegt bei rund 2.100EUR.
Nach Abzug von berufsbedingten Aufwendungen(5% vom Netto), sowie privater Altersvorsorge (4% vom brutto) und Gewerkschaftsbeitrag (1% vom Brutto), landet er in der ersten Altersgruppe bei 1241EUR.

Und jetzt wird´s für den Verpflichteten interessant:
Ein JA besteht auf eine Beurkundung von 105%, weil der Mutter gegenüber eh nicht leistungsfähig, aber dem noch kleinen Kind gegenüber zum Zeitpunkt der Beurkundung ausreichend in der Tasche.

Wer´s macht, unterschreibt seinen eigenen Mangelfall für die dritte Altersstufe.

Eine zeitlich befristete (bis z.B. nächste Altersstufe) notarielle Beurkundung kostet eine Gebühr, die innerhalb eines Quartals wieder drin ist, wenn man denn irgendwie einen Titel beizubringen hat.
Der Weg ist legitim, weil Rechtssicherheit gegeben. Dass er besser ist, wird spätestens klar, wenn niemand aus der Mütterfraktion Auskunft darüber erteilen mag.
Das schont zudem zunächst Nerven und hilft unsägliche Sabbelei mit Milchbrötchen® zu vermeiden.

Bitte unbedingt beachten:
http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#titel

Da weitere Kindesunterhaltserhöhungen bereits angekündigt sind und zudem das Wachstumsbeschleunigungsgesetz Verdiener mit höheren Einkünften stärker entlastet als solche mit geringeren, sollte hier mit Bedacht und Weitsicht vorgegangen werden, sonst hängt man am Haken.
Spielen erlaubt (aktueller Gehaltsrechner)!

Risiken bleiben selbstverständlich, wenn der Mangelfall eintritt, weil dann an den abzugsfähigen Aufwendungen geschraubt wird.
Zur privaten Altersvorsorge gilt, in Hamm 2010:
Zitat:... beim Kindesunterhalt in Höhe von bis zu 4 %, soweit der Mindestunterhalt gedeckt ist.
Die zuständigen Gerichte haben sich bereits auf den Mangelfall als Regelfall eingestellt - Widerstand, so die Botschaft, ist zwecklos!

® Used by Permission Wink
® Milchbrötchen: A translatemark of @vorsichtiger (Milchbrötchen = Beistand) Smile
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(18-01-2010, 14:26)ZweiteEhefrauUndMutter schrieb: Am Samstag kam ein Brief per Einschreiben von seiner Ex, er solle doch bitte den neuen Unterhalt zahlen und zusätzlich noch für Januar 2010 nachzahlen, da habe er ja nur den alten Unterhalt gezahlt. (Ist das ganze überhaupt rechtens oder muss da ein offizielles Schreiben her?)

Leider ist das rechtens. Wie du ja schon gemerkt hast, gilt das Unterhaltsmaximierungsprinzip in diesem Land. Mit ihrer Forderung hat sie den Vater in Verzug gesetzt. Kindesunterhalt kann man zwar nicht immer rückwirkend fordern, aber die Forderung bezieht sich immer auf den Monat, in dem sie erhoben wird.

Zahlt er also im Januar den alten Satz und fordert sie am 31. Januar den neuen Satz, so gilt diese Forderung auch für den gesamten Unterhaltsmonat Januar, was zu einer erzwungenen Nachzahlung führt.

Die anderen von dir aufgeführten Punkte werden viele hier gar nicht mehr lesen. Das haben wir alles selber erlebt, das hören wir täglich, das ist uns bis in die letzte Faser unseres Daseins bekannt. Ich kann dir und deinem Mann nur raten, auf die aktive Seite zu wechseln, Anregungen dazu gibt es hier: http://www.trennungsfaq.com/sonstiges.html#unrecht

Das ist ein langer Weg, ein sehr langer Weg, auf dem man sich nicht frustriert stehenbleiben darf wenn sich nichts erreichen lässt. In vielen Dingen sind Vätergenerationen vor uns bereits jahrzehntelang gegen verschlossene Türen gerannt, bis das Hartholz schliesslich jetzt Risse bekommen hat.
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Danke, werde ich mir durchlesen.
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Hallo!

Einen guten Überblick über die Neuerungen der Düsseldorfer Tabelle 2010 habe ich hier erhalten:

http://www.familienrecht.de/unterhalt/ae...eberblick/

Vielleicht schafft Euch das auch einen guten Überblick!
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