13-01-2010, 19:26
1. Siehe http://www.trennungsfaq.com/ehe.html#details . Auskunft alle zwei Jahre. Wann wurde das letzte Mal Auskunft von dir erteilt?
2. Über den Ist-Zustand und die Vergangenheit muss Auskunft gegeben werden, über Zukunftsprognosen aus der Glaskugel nicht.
3. Wenn die Auskunft berechtigt ist (siehe Punkt 1), musst du auch Auskunft geben, ansonsten wirst du verklagt. Sollte der 18. Geburtstag nahe sein, kannst du versuchen, Zeit zu schinden, aber sei gewarnt: Das Jugendamt klagt aus Spass der Freude (kostet die ja nichts, im Gegensatz zu dir), plötzlich hast du eine Klage im Briefkasten.
2. Über den Ist-Zustand und die Vergangenheit muss Auskunft gegeben werden, über Zukunftsprognosen aus der Glaskugel nicht.
3. Wenn die Auskunft berechtigt ist (siehe Punkt 1), musst du auch Auskunft geben, ansonsten wirst du verklagt. Sollte der 18. Geburtstag nahe sein, kannst du versuchen, Zeit zu schinden, aber sei gewarnt: Das Jugendamt klagt aus Spass der Freude (kostet die ja nichts, im Gegensatz zu dir), plötzlich hast du eine Klage im Briefkasten.