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Fragen zur Kindesunterhaltsberechnung
#1
Ein freundliches Hallo an alle.
Auch ich habe vor kurzen ein Schreiben des JA in DGF erhalten. Nach erfolgter Unterhaltsberechnung und meiner komkreten Anfrage, warum z.B. bestimmte Schicht und Erschwerniss- Zuschläge zu 2/3 angerechnet werden (die die mit ein paar Euronen im Monat zu Buche schlagen) und andere (die im guten 2 stelligen Bereich) voll, obwohl es ein älteres Urteil des OLG München (NJW 1982,835) zur Anrechnung von allen !!! Zuschlägen für Schichtarbeiter gibt.
Kam die Antwort: im Übrigen teilen wir Ihnen mit, dass wir uns nach diesem Schreiben (das zur Unterhaltsberechnung) nicht weiter schriftlich oder telefonisch zur Unterhaltsberechnung selbst äußern werden, da wir nun die Unterhaltsberechnung als abgeschlossen betrachten.

So kanns mans auch sagen, wenn man sich nciht mehr erklären kann. ist das nicht ein zeichen für eine mutwillige Berechnung? Wird nicht damit staatgegeben, das man was zu Gunsten der KM hoch gerechnet hat, aber ebend keine Begründung hat?
Ein konkrete Frage hätte ich noch: Was wird als Schulden angerechnet?
Welchen Ermessungsspielraum sieht zum Beispiel ein Gericht, wenn die Unterhaltsbelastung in ca 1 1/2 Jahren beendet ist? Würde einem das Gericht noch zu einer Insolvenz zwingen, nahelegen, oder einen Teil doch anrechnen?
Was ist z.B. mit Zahnersatzkosten? der Einbau einer Brücke als Regelleistung, (Zuzahlungsbetrag von ca 800€) ist sicherlich nicht im Selbstbehalt irgendwo versteckt.Welche "Kosten" sind konkret im "fiktiven" Selbstbehalt vom 900€ versteckt? Wie schlüsselt sich dieser nach Abzug der fiktiven Miete von 360 € auf?

Vielen Dank
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#2
(15-01-2010, 08:47)Ostvater schrieb: Kam die Antwort: im Übrigen teilen wir Ihnen mit, dass wir uns nach diesem Schreiben (das zur Unterhaltsberechnung) nicht weiter schriftlich oder telefonisch zur Unterhaltsberechnung selbst äußern werden, da wir nun die Unterhaltsberechnung als abgeschlossen betrachten.

Ein sicheres Zeichen, dass ein Übertölpelungsversuch im Gange ist. Bei so einem Satz müssen alle Glocken klingeln.

Abgesehen davon halte ich es für einen Sandal, wie die neue Anwaltspflicht für Unterhaltssachen mit der Komplexität der Materie begründet wurde. Die Behörde Jugendamt rechnet kostenlos für den Berechtigten, während der Pflichtige mit der komplexen Materie allein gelassen wird und für eine Unterhaltsberechnung keinen Anwalt bezahlt bekommt, egal ob er unter die Prozesskostenhilfe-Grenze fällt. Damit sind die ungleich langen Spiesse für Pflichtige noch ungleicher geworden.
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#3
Hallo Ostvater,

soweit mir bekannt, schlüssel ich das wie folgt auf:

SB eines Erwerbstätigen = 900€
Erwerbstätigenbonus = 130€
Mindestbedarf eines jeden Erwachsenen = 770€ (Armutsgrenze)
Die 360€ (OLG Schleswig = 400€) Warmmiete sind bereits enthalten.
Die übrigen Kosten sind nach SGB aufgeteilt.
Irgendwo hatte ich mal hierzu Zahlen, musst selber mal "regelsätze" googlen oder das folgende Beispiel heranziehen:

Regelsätze

Ansonsten geben manchmal auch die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG, betreffend der Zuschläge, was her.
Du führst ein Urteil des OLG München an, sind die süddeutschen Leitlinien in eurem Fall die maßgeblichen?
Wenn ich dich richtig verstanden habe bist du, deiner Ausbildung entsprechend, in Vollzeit, im Schichtbetrieb erwerbstätig und zahlst mindestens den Mindesunterhalt?
Für ein Kind?
Hast du weitere Kosten, das Kind betreffend (Fahrtkosten, Verpflegung)?
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#4
Ja, das Kind lebt im OLG Bezirk München. Ich habe in einem älteren Urteil was gefunden, dort wird damit argumentiert,
"Sweit die Erschwernisszulage aufgrund einer erheblich belastendenArbeit, die den normalen Lebensrythmus spürbar beeinträchtigt, bezahlt wird, steht dem Empfänger 1/3 der Zuschläge als Ausgleich der erheblichen Belastungen ungeschmälert zu, denn wer diese belastung aufsich nimmt, soll dadurch in die Lage versetzt sein, sich als Ausgleich eine etwas aufwändigere Freizeit und Erholungsgestaltung leisten zu können. darüber hinnaus soll der Anreiz geschaffen werden, die Arbeit unter den erschwerten bediungen auch in Zukunft auszuüben, was letzendlich auch den Unterhaltsberechtigten zugutekommt (OLG München, NJW1982, 835 für Schichtzuschläge).

Ich bin nicht!! meiner Ausbildung entsprechend, im 4 Schicht Systen, bei einer 7 tage (56h Woche) tätig. Meinen erlernten Beruf gibt es in unserer Gegend (Mitteldeutschland) nicht mehr. Fahrtkosten wurden beim JA mit 195 € angerechnet. (244 Arbeitstage 16 km).Bereinigtes Einkommen von 1184€ soweit korrekt.
Was wird direkt an Krediten angerechnet?.. Autoanschaffung wird mit den Fahrtkilometern verrechnet.. soweit klar. was ist mit "Dispoausgleich" für notwenigen neue Anschaffungen (bei fast 13 Jahren Unterhaltzahlung an der Mangelfallgrenze) (Waschmaschiene, Zahnersatz, Renovierung von Wohnung, Kleidung??).
was ist mit Fahrtkosten zum Töchterlein? Umgangskosten des bisherigen spärlichen Umgangs, der bisher vom KV finanziert wurde?
Muss dazu sagen mein Unterhalt hat sich von Mitte 2008 auf 2009 von 210€ auf 295 erhöht.. die KM hat ausgeschlafen gehabt.Titel ist bis Jahresende 2009 befristet gewesen. Umgang natürlich durch die Erhöhung und ca 500km einfache Fahrtstrecke nicht mehr möglich gewesen. JA wollte die Kosten nicht mit einfliessen lassen. KM möchte natürlich auch die Kosten nicht tragen.
denk mal, die Tage wird die Gutste munter werden. wenn weniger Geld kommt, das heist, 210 € wieder. Ab wann kann die KM rückwirkend Ansprüche stellen, das heist, ab welchen Tag ist der Januar gegessen?
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#5
Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland
Der Text in 1.4 baut auf die von dir recherchierten Begründung auf.
Das Problem dürfte hier wieder die richterliche Abwägung der Interessen sein. Das Interesse neigt vermutlich in Richtung: Bloß möglichst wenig Mangelfall, weil sonst Staatsknete fällig würde.
Man wird dir zwar keine Nebentätigkeit aufbrummen können, jedoch möglichst wenig entgegen kommen nd sich darauf berufen, dass NJW1982, 835 nur dann Anwendung findet, wenn mindestens der Mindestbedarf des Kindes gedeckt ist.

Nach der unverbindlich verbindlichen DDT müsstest du 334€ KU berappen (3. Altersstufe?), richtig?
Demnach hast du bereits eine Unterdeckung von 50€.
Dein dir möglicher Zahlbetrag bis hierher beträgt 284€.
Streitwert bisher: 11€x12=132€, weil das JA irgendwie auf 295€ taxiert hat.

Über den Umgang mit dem Kind wird man auch nichts direkt erreichen können, weil:
1. findet wohl eh nicht regelmäßig statt
2. Ist ein anderer Topf (SGBII), aus dem sich der Umgangsverpflichtete (Du) dann bedienen könnte, wenn man ihn denn ließe.
Umgangskosten sind ja bereits in deinem SB enthalten, zumindest bis dem dir zugestandenen hälftigen KG.
Aus diesem Grund und der großen Entfernung strickt man dir eher ein Umgangsmodell auf Ferienbasis, um die notwendigen Fahrtkosten so gering wie möglich zu halten.
92€x12 = 1104€
2000km (nur Benzinkosten werden angerechnet) pro Umgang, bedeutet:
196€ pro Umgang plus Verpflegung (pro Tag rund 3€).
Heißt unterm Strich: Gibt nix extra.
Zitat:was ist mit "Dispoausgleich" für notwenigen neue Anschaffungen (bei fast 13 Jahren Unterhaltzahlung an der Mangelfallgrenze) (Waschmaschiene, Zahnersatz, Renovierung von Wohnung, Kleidung??).
Nix! Ist im SB mit drin.

Im Punkt 10.4 kommen die Südstaatler dann auch endlich auf den Punkt:
Zitat:Bei Kindesunterhalt kann die Obliegenheit zur Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens bestehen.
Soviel mal zu Dispo und Schulden!

Immerhin würde ich die doch nochmal mit den 11€ beschäftigen, wenn ich mir meiner Sache ansonsten sicher sein kann. Alles andere wird, wie ich vermute, eh vom Tisch gefegt.
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#6
So wie ich dich recht verstehe, soll das Kindergeld, was du als Zahlvater nicht erhältst, dir zur Anrechnung von "Fahrt und Umgangskosten" angerechnet werden. Na dann wird dir als gebeutelter Vater nichts weiter übrig bleiben, als fiktiven Umgangs zu leisten.
Zur Unterhaltshöhe.. bis zum 31.12. war ein Titel über 295€ (hatte ich nur 1 Jahr befristet), jetzt zählt der Vorgängertitel wieder über 210€ (bis 18 tituliert) . Meine Frage ist, ab wann ist der Januar Monat gegessen, bis Exe wieder das JA oder Ihren Anwalt einschaltet um den Unterhalt auf 334€ anzuheben? kann "rückwirkender" Unterhalt verlangt werden?
Zum Iso-verfahren. das heist, selbst wenn es nur noch eine kurze Zahlzeit (18 Monate) ist, die Mutter selber arbeiten geht und ein "gutes" Einkommen oberhalb des Zahlvaters hat, das heist, das Kind nicht auf staatliche Hilfe angewiesen sein wird, wird das Gericht verlangen, von dir ein Isoverfahren durchzuziehen, nur um z.B. noch den vollen Unterhalt abzupressen. das heist es wird in Kauf genommen, das der KV, der viele Jahre sich verschuldet hat (weil er nicht mit dem Mindestunterhalt und dem fik. Einkommen ausgekommen ist), jetzt gänzlich das Ende bereitet?
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