22-01-2010, 16:10
(22-01-2010, 15:37)Master Chief schrieb:Zitat:Ferner gilt: Verdient der betreuende Elternteil weniger als 1100 Euro im Monat, ist der Unterhaltspflichtige generell zur Übernahme des gesamten Mehrbedarfs verpflichtet.
Wo kommt das denn nu wieder her?
Ein weiteres Personenbezogenes Sonderrecht?
Ich gehe mal davon aus, dass es für den Pflichtigen keine solche Grenze (nach unten) gibt richtig?