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StZ: Entführung des eigenen Kindes
#1
"Wenn das Heimweh dem Geliebten gilt"

Grosser Artikel über Kindesentführungen in der Stuttgarter Zeitung, in dem auch verschiedene Fallkonstellationen beispielhaft gezeigt werden. Ausschnitt:

"Die Stuttgarter Richter schrieben in ihre Entscheidung noch einmal hinein, was für mache Beteiligte schwer verständlich ist: Ein Elternteil, das ohne Einwilligung des anderen Erziehungsberechtigten ein gemeinsames Kind in ein anderes Land verbringt oder es dort, beispielsweise am Ende eines vereinbarten Besuches, festhält, setzt sich ins Unrecht. Das gilt unabhängig davon, was vorher gewesen sein mag. Und das ist nicht nur in Deutschland so, sondern inzwischen in 82 Ländern der Welt.

Diese 82 Länder sind sich einig, dass niemand durch eine Kindesentführung Fakten schaffen darf, die seine Rechtssituation verbessern könnten. Die Rückführung des Kindes sagt nichts darüber aus, wo es dem Kind auf Dauer besser geht, wo seine Interessen eher gewahrt werden. Die Rückführung ersetzt die Sorgerechtsentscheidung nicht, sie soll sie erst ermöglichen."


http://anonym.to/?http://www.stuttgarter...-gilt.html
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#2
(01-02-2010, 12:12)p schrieb: "Die Stuttgarter Richter schrieben in ihre Entscheidung ...

Diese 82 Länder sind sich einig, dass niemand durch eine Kindesentführung Fakten schaffen darf, die seine Rechtssituation verbessern könnten. Die Rückführung des Kindes sagt nichts darüber aus, wo es dem Kind auf Dauer besser geht, wo seine Interessen eher gewahrt werden. Die Rückführung ersetzt die Sorgerechtsentscheidung nicht, sie soll sie erst ermöglichen."

Gut erkannt.

Und wann gelten diese Prinzipien innerhalb Deutschlands, wo Kindesentführung Alltag ist, selbst, wenn Eltern und Kinder an einem Ort leben?
Oder anders gefragt: Wann kippen die Richter endlich das leidige Kontinuitätsprinzip?
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#3
(01-02-2010, 12:29)karlma schrieb: Oder anders gefragt: Wann kippen die Richter endlich das leidige Kontinuitätsprinzip?

Ganz richtig. Die weisen Worte in dem Artikel widersprechen nämlich knallhart der Rechtspraxis in Deutschland. So schöne Sätze wie "Die Rückführung ersetzt die Sorgerechtsentscheidung nicht, sie soll sie erst ermöglichen" gelten da nämlich nicht.

Wieso löst der Wegzug eines Elternteils mit Kind von Kehl nach Strassburg (5km) eine Rückführung aus, während der Wegzug ins 953 Kilometer weit entfernte Greifswald kein Problem darstellt?
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#4
"Die Ehefrau suchte Hilfe bei der deutschen Botschaft in Bangkok. Sie bekam dort Reisedokumente. Ohne Wissen des Ehemannes flog sie mit den gemeinsamen Kindern zurück nach Deutschland." ... "Deshalb waren für das deutsche Ehepaar mit den deutschen Kindern, das in Thailand gelebt hat, zunächst einmal die thailändischen Richter zuständig."

Typisch deutsche Botschaft und setzt sich nicht zum ersten Mal über geltendes Recht hinweg. Natürlich hat dies für den entscheidenden Beamten keine Konsequenzen gehabt. Rechtsbruch der Rechtsabteilung! Das ist besonders witzig! Naja, der Konsul geht eh dieses Jahr in Rente. Bei einem Reisepass für Kinder müssen immer beide Elternteile unterschreiben, wenn sie verheiratet sind.

Kinder und deutsche Botschaft Bangkok - da könnte ich Storys erzählen ...
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#5
(01-02-2010, 12:40)p schrieb: Wieso löst der (1) Wegzug eines Elternteils mit Kind von Kehl nach Strassburg (5km) eine Rückführung aus, während der (2) Wegzug ins 953 Kilometer weit entfernte Greifswald kein Problem darstellt?

(1) Vater?
(2) Mutter?
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