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Deutsche Polizei ermittelt im Internet wegen Unterhaltspflichtverletzung
#14
Es gibt also keine Indizien, die einen Verdacht begründen. Die blosse, durch nichts unterlegte Behauptung einer Straftat durch den Staatswalt genügt diesem Richter.
Die Verhältnismässigkeit der Mittel wurde nicht gewahrt, denn Umsatzzahlen sind auch übers Finanzamt zu bekommen, ohne deswegen die verfassungsmässige Unverletzlichkeit der Wohnung zu brechen.

Die regelmässigen Rechtsbrüche durch diese sogenannten "Rechts"personen Richter und Staatsanwalt sind nur deshalb regelmässig, weil es in der Praxis keine Strafe und keine Haftung dafür gibt. Immerhin wurde hier ein Grundrecht gebrochen, wenn das der Bürger tut, wandert er hinter Gitter und wird als krimineller Einbrecher betitelt. Der Staat gibt sich nicht einmal den Anschein eines Rechtsstaats.

Die haben das auch als Terrorinstrument angewendet und weil du schon wegen Kräutern aktenkundig warst. Da geht es dann auch um sogenannte "Zufallsfunde", und nicht nur um irgendwelche Geschäftspapiere.

Lass das nicht auf sich beruhen. Lies mal http://www.buhev.de/2007/05/pm-bremen-maler-2007.html - der hat Schadenersatz und Schmerzensgeld bekommen. Begründung: Ein Anfangsverdacht rechtfertigt keine Hausdurchsuchung. Leider bringt das in der Praxis normalerweise nichts.

Man darf sich auch nicht auf einen Stuhl weisen lassen. Du kannst dich während der Durchsuchung frei bewegen.
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Nachrichten in diesem Thema
Ermittelt mal schön! - von Gast1 - 08-02-2010, 16:28
RE: Deutsche Polizei ermittelt im Internet wegen Unterhaltspflichtverletzung - von p__ - 09-02-2010, 00:27

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