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Prozesskostenhilfe soll eingeschränkt werden
#2
Auf den ersten Blick klingst's sinnvoll: Den Fuffi gibt's ja zurück, wenn der Ausgang des Verfahrens zugunsten des Klägers verlaufen ist.
Übrigens: Nur wenn das Einkommen ausreichend ist, sollen die 50€ fällig werden. (Steht in der Pressemitteilung des Bundesrats.). Damit wird#s für viele, die nur einen niedrigen Lohn haben noch schwerer um ihr Recht zu kämpfen.

In Wirklichkeit geht's den Ländern aber nur darum einen dicken fetten Flicken auf einen unhaltbaren Zustand zu kleben, anstelle ihn abzuschaffen:
- Anwaltszwang bei vielen Verfahren.
- Schwammige unklare Gesetze mit jeder Menge Willkür.
- Gesprochenes Recht weicht immer mehr vom gesunden Rechtsempfinden der Bevölkerung ab.
- Klagewut wegen ein paar Euro
- Keine echte Streit- Einigungs- und Kompromisskultur mehr in D, immer mehr Rechthaberei.

Und was passiert mit dem Fuffi, wenn die Prozesskostenhilfe verweigert wird, es also gar nicht zur Klage kam? Die darf dann wohl der Anwalt einsacken.
Der nächste Brüller wird nicht lange auf sich warten lassen: Der Doc ist auch n Akademiker, also kriegt der auch 50€ pro Quartal, damit muss dann keiner mehr einen Sonderbeitrag zur Krankenversicherung zahlen...
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RE: Prozesskostenhilfe soll eingeschränkt werden - von MitGlied - 12-02-2010, 17:41
RE: Prozesskostenhilfe soll eingeschränkt werden - von Exilierter - 02-03-2010, 09:55
Klagen im Interesse des Kindes - von Gast1 - 04-03-2010, 17:29

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