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reisepass erneuern - einreise aus eu nach d
#26
an gleichgesinnter:
he, das klingt ja super!!! Besteht keine Möglichkeit vorher das Kapitel mit dem Reisepass zu kaufen?? Ansonsten wäre ich der erste Abnehmer am 1.3.
Wie verschickst Du das Buch? Online?

an blue:
naja, wenn man so in den Paragraphen rumschmöckert, kann einem auch ganz anders werden. Ich will blos nichts falsch machen, und mich dann später ärgern, weils auch einfacher gegangen wäre...
#27
(17-02-2010, 21:10)Edison schrieb: naja, wenn man so in den Paragraphen rumschmöckert, kann einem auch ganz anders werden.
Rumschmökern in §§ hat nix mit der Realität zu tun. Wink
(17-02-2010, 21:06)gleichgesinnter schrieb: Einer wurde sogar per Haftbefehl gesucht, auch er hat es geschafft!
Ein guter Freund von mir wurde sogar per internationalem Haftbefehl gesucht. Dazu ist immer wieder nur zu sagen: "Andere Länder, andere Sitten". Exclamation
#28
Das Buch kommt gratis für jeden heraus. Es hat uns fast ein Jahr gedauert um alle relevanten Daten und Fallbeispiele zusammenzutragen.
Das Einzige, was noch zu klären sein wird, ist die Frage, wo wir es herausbringen.

Eine Frage an Edison: Wohnst du innerhalb der EU oder ausserhalb?

gleichgesinnter
(17-02-2010, 21:20)blue schrieb:
(17-02-2010, 21:10)Edison schrieb: naja, wenn man so in den Paragraphen rumschmöckert, kann einem auch ganz anders werden.
Rumschmökern in §§ hat nix mit der Realität zu tun. Wink
(17-02-2010, 21:06)gleichgesinnter schrieb: Einer wurde sogar per Haftbefehl gesucht, auch er hat es geschafft!
Ein guter Freund von mir wurde sogar per internationalem Haftbefehl gesucht. Dazu ist immer wieder nur zu sagen: "Andere Länder, andere Sitten". Exclamation

Kreuzkruzafix nochmal:

ES GIBT WEGEN DES STRAFTATBESTANDES DER UNTERHALTSPFLICHTVERLETZUNG KEINEN INTERNATIONALEN HAFTBEFEHL!!!

Bitte, blue, hör damit auf, solche Beiträge zu bringen, es verunsichert andere nur! Oder schreib den Straftatbestand mit dazu, wenn es ein anderer ist!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
#29
innerhalb der EU....
#30
@gleichgesinnter

hast recht, man macht sich viel zu viele Gedanken, was ist wenn, ich hatte grade 3h ! Kopfschmerzen. Eigentlich sollte mir eh alles egal sein,
ich möchte erstmal, WEG, dass ist einfacher Smile Dann hab ich mind. x Jahre Zeit
#31
(17-02-2010, 21:32)gleichgesinnter schrieb: Oder schreib den Straftatbestand mit dazu, wenn es ein anderer ist!
Du hast völlig recht, sorry. Der Straftatbestand war Kindesentzug. Etwas später hat er das alleinige Sorgerecht für sein Kind bekommen. Smile
#32
@gleichgesinnter
Nochmal zu dem Buch, welches mich ja wirklich brennend interessiert:
Es sind zwar nur noch 10 Tage bis zum 1. März, aber kannst Du mir nicht vorher wenigstens das Kapitel zum Reisepass schicken??? Natürlich auch gegen Entschädigung...
Falls das zuviel Aufwand ist - wie veröffentlicht Ihr das Buch nun? Als E-Book? Weil, wenn Ihr noch einen Verleger suchen müsst, dann kommt es sicher nicht am 1.3. raus Confused und kostet natürlich auch ne Stange Geld und Ihr wollt es ja kostenlos rausbringen...
#33
Da liegst du falsch, edison, das Buch ist eine DOC oder PDF datei, für jeden sichtbar und auch lesbar, keine Einschränkungen.

Das Problem liegt darin, das es warscheinlich nicht hier über den Trennungsfaq oder das Forum veröffentlicht werden kann denn dann ist die Gefahr gross, das versucht wird das Forum oder der trennungsfaq selber zu schliessen, denn das Buch enthält legale und illegale Tipps zur Umgehung der Unterhaltspflicht im Ausland sowie die galante "Ausspielung" der deutschen Behörden untereinander.
Ich muss "p" erst fragen, ob er bereit ist, das Risiko einzugehen und das Buch hier veröffentlichen will. Wenn nicht, brauchen wir jemanden, der es auf seiner Seite zum Download anbietet.

Und du, edision, mach die keine Sorgen, du bist innerhalb der EU, da gibt es einen sogenannten Königsweg, wie du auf jeden Fall an ein Ausweisdokument kommst.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
#34
So nach dem Buch von Gleichgesinnter habe ich wieder ein paar Fragen:

Zitat:„Es muss erst mal davon Kenntnis erlangt werden, ob etwas gegen einen vorliegt. Dazu kann man einen deutschen Anwalt beauftragen, der eine Anfrage startet.“
Gestaltet sich nicht so einfach wie gedacht: Es gibt wohl 2 Möglichkeiten herauszufinden, ob etwas vorliegt (nach Angabe des Anwaltes, den ich heute beaufragt habe)
1. Bei der Staatsanwaltschaft nachfragen ( ist aber nicht anzuraten, da man hierbei laut Aussage des Anwalts auf jeden Fall schlafende Hunde weckt),
2. Mit der Aktennummer Akteneinsicht erlangen ( ist die sicherste Methode, da niemand was mitkriegt.).
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich überhaupt im Besitz dieser Aktennummer bin. Ist es denn immer noch dieselbe Akte wie vor 10 Jahren? Ist immerhin eine lange Zeit vergangen. Und Einsicht in die falsche Akte wird ja auch ein falsches Ergebnis liefern…
Muss morgen mal die alten Ordner raus kramen und gucken was ich finde – wo steht denn so eine Aktennummer eigentlich? In der Korrespondenz zwischen den Anwälten?

Zitat:„Im Übrigen ist es egal, wo man einen Reisepass beantragt.“
So egal ist es aber nicht, wenn dann die Botschaft die genaue Anschrift des Antragstellers hat, immerhin steht ja an erster Stelle, dass man nicht gefunden werden kann. Vor allem jetzt mit der neuen EU Verordnung ist es leichter Vollstreckungsversuche anzustrengen, wenn die Anschrift bekannt ist.

Noch ein paar Fragen zum Personalausweis :
Muss man auch damit rechnen, dass man nur einen vorläufigen Ausweis von der Botschaft ausgestellt bekommt, bis man sich zb. in Deutschland stellt?

Warum sollte man sich für die Beantragung eines neuen Ausweises nicht temporär wieder in Deutschland anmelden? Ist das nicht weniger auffällig als der Versuch bei einer Gemeinde den Ausweis ohne Wohnsitz zu bekommen? Zumal, falls diese Gemeinde die Anmeldung im Ausland sehen will, dann ist ja der derzeitige Wohnsitz wieder offen dargelegt.

Warum sollte man nicht direkt nach D einreisen, um den Ausweis zu beantragen, wenn der Anwalt festgestellt hat, dass nichts vorliegt?? Gibt es da noch einen Grund für?
#35
Ich habe deine Fragen an einen absoluten Insider weitergeleitet, er ist Anwalt und kennt sich bestens aus.

Morgen bekommst du Antwort.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
#36
he, DANKE schonmal
#37
Hier mal ein Ausschnitt eines Schreibens einer deutschen Botschaft bzgl. Genehmigung eines Reisepasses in einem EU Land. Ein vorläufiger Reisepass wurde zuvor ausgestellt. Das Original des Schreibens liegt mir vor.

Die Gründe, weswegen Ihnen der am xx.yy.zzzz beantragte Reisepass nicht zugesandt werden konnte, habe ich Ihnen am xx.yy.zzz telefonisch erläutert. Hier noch einmal die Kurzfassung: Sie sind auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft xyz im Deutschen Fahndungsbuch ausgeschrieben. Bevor der beantragte Reisepass in Druck gegeben werden konnte, hatte die Botschaft zwingend die Staatsanwaltschaft xyz zu beteiligen und in Erfahrung zu bringen, ob der der Ausschreibung zugrundeliegende Straftatbestand passbeschränkende Maßnahmen oder eine Passversagung zur Folge hat. Die Staatsanwaltschaft xyz hat keine passbeschränkenden Maßnahmen und keine Passversagung angeregt. Unmittelbar nach Eingang dieser Stellungnahme hat die Passstelle der Bundesdruckerei den Druckauftrag erteilt. Nach Eingang des Reisepasses werden Sie benachrichtigt.

Liegt also im Ermessen der Staatsanwaltschaft, ob man in einem EU Land einen Reisepass bekommt.
#38
Danke blue - sehr spannend.
#39
Also über die Aktennummer, die ich noch habe, werde ich definitiv nichts herausbekommen. Da die Nummer, die ich habe mit FH anfängt und das wohl Familiensachen sind - die Nummer die der Anwalt braucht fängt anscheinend mit J an...und da habe ich keine...
Nun würde nur noch die direkte Anfrage bei der Staatsanwaltschaft Klarheit bringen - aber auch alle schlafende Hunde wecken.
Kennt niemand einen Anwalt, der einen Kumpel bei der Polizei hat Confused ??
Weiss echt nicht wie ich vorgehen soll...
Botschaft= dann ist meine Adresse in D bekannt
Am besten auf gut Glück nach D und Personalausweis beantragen...und dann mal schauen was passiert...

@blue
das Schreiben ist interressant, obwohl daraus ja der Tatbestand, der gegen denjenigen vorliegt nicht hervorgeht. Nach §7 der Passverordnung liegen ja Passbeschränkende Massnahmen vor - also kann das schon mal nicht Grund für die Fahnung gewesen sein...
#40
Dein Anwalt ist der letzte Penner! Schreibe das ihm mal, damit er weiss, dass andere gemerkt haben, dass er ein kostenpflichtiger Nichtsnutz ist!
#41
@Exilierter
das würde ich auch gerne behaupten und mich sofort dem Anwalt zuwenden, der mein Anliegen klären kann. Allerdings hat mich der jetzige Anwalt noch keinen Pfennig gekostet -erst wenn ich ihn beauftrage die Erkundigung bei der Staatsanwaltschaft einzuholen, dann fallen Kosten an...
Ich würde gerne einen kundigen Anwalt bezahlen für diese Auskunft - also wer einen kennt - her mit der Adresse


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