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Leben mit Anzeigen wegen sexuellen Missbrauchs
#9
Zitat:Morddrohung wurde richtig teuer
5. März 2010 | Von Constanze Emde
Als vor gut einem Jahr heftige Beschimpfungen und die Drohung "Ich bring dich um!" durch die Flure des Friedrich-Ebert-Krankenhauses hallten, zuckten Patienten wie Besucher erschrocken zusammen. Es waren die Vorwürfe einer verzweifelten Mutter (31) - ausgestoßen gegen den Vater ihrer zweijährigen Tochter.

"Ich wollte mein Kind damals nur untersuchen lassen, weil ich Angst hatte, dass es vergewaltigt wird", erzählte die Frau gestern vor Gericht. Das Problem: Der Vater des Kindes hatte das Aufenthaltsbestimmungsrecht ....

Jetzt muss die Hartz-IV-Empfängerin binnen drei Monaten 100 Euro an die Landeskasse zahlen. Danach wird das Verfahren eingestellt.

Mein Kommentar:
Zitat:Einseitige Sichtweise

Die Autorin versucht den Fall darzustellen, als sei erwiesen, dass der Vater "etwas verheimlichen" wollte: "Vorwürfe einer VERZWEIFELTEN Mutter (31) - ausgestoßen gegen den Vater IHRER zweijährigen Tochter".
Der anschliessende Text lässt dahingehend weitere Rückschlüsse zu, weil er sich ausschliesslich nach den Aussagen der Mutter richtet. Um objektiv zu schreiben, MUSS mehr Recherche, betrieben werden. Es besteht die Möglichkeit, dass es sich um einen so genannten "Missbrauch mit dem (sexuellen) Missbrauch" handelt. Vor wenigen Tagen haben wir einen Artikel zu diesem Themenkomplex veröffentlicht, den ein Vater mittels einer Pressemitteilung zuvor verfasst hatte.

Zitat: "So schwerwiegend der Vorwurf, man missbrauche sein Kind, auch immer ist, er ist doch ein häufig eingesetztes und außerordentlich wirksames Mittel, um die Beziehung zwischen Vätern und Töchtern zu zerstören. Es wird in etwa 3,2% aller familiengerichtlichen Verfahren von der Mutter gegen den Vater angewandt, ist in fast 90% der Fälle haltlos, führt aber in 63% der Umgangsfälle zu Umgangsbeschränkungen. Die Anzahl der familiengerichtlichen Verfahren in der BRD beträgt etwa 200.000 pro Jahr...
...Die Wirksamkeit...
Bei den drei Missbrauchsvorwürfen dauerte die vollständige Trennung von meiner Tochter und mir jeweils zwischen 7 Monaten und einem Jahr."

Mehr:
http://www.vafk-karlsruhe.de/content/hg/...rauchs.php

Zum Ermittlungsverfahren wegen Gewalt gegen den Jungen: Für mich erscheint plausibel, dass diese Mutter ähnlichen "Leitsätzen" folgt, wie die Mutter aus diesem Beispiel. Es würde für das Aufenthaltsbestimmungsrecht sprechen, dass dem Vater unterliegt. Jeder, der sich mit dieser Thematik schon einmal beschäftigt hat (müssen), kennt die geringen "Erfolgsaussichten" für einen Vater.

Henning Riepen, vom Väteraufbruch für Kinder e.V.

Quelle
Anonym zu www.shz.de/nachrichten/lokales/holsteinischer-courier/artikeldetails/article//morddrohung-wurde-richtig-teuer.html
"Leute, die auf Rosen gebettet sind, verraten sich dadurch, daß sie immerzu über die Dornen jammern." (Françoise Sagan)
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RE: Leben mit Anzeigen wegen sexuellen Missbrauchs - von henning - 06-03-2010, 07:42

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