Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wohnsitz im Ausland kann zum Bezug von Arbeitslosengeld berechtigen
#1
Das Bundessozialgericht entschied kürzlich, dass ein Bezug von Arbeitslosengeld nicht nur für Personen mit Wohnsitz im Inland möglich ist.

Aus einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 07.10.2009 geht hervor, dass Arbeitslosengeld auch bei einem Wohnsitz im Ausland zu gewähren ist (Az.: B 11 AL 25/08 R).

Im verhandelten Rechtsstreit zog ein Arbeitsloser mit seiner Familie in einen nahen Grenzort in den Niederlanden. Daraufhin verweigerte ihm das zuständige Jobcenter die weitere Zahlung des ALG I. Die Behörde argumentierte dahingehend, dass ein Anspruch auf Arbeitslosen­geld lediglich für Personen mit Wohnsitz im Inland oder mit Grenzgängerstatus in Betracht kommen würde.

Die obersten Sozialrichter wiesen den Leistungsträger in seine Schranken. So stünde der grenznahe Auslandswohnsitz dem Arbeitslosengeldanspruch eines zuvor in Deutschland wohnhaften und beitragspflichtigen Arbeit­nehmers nicht entgegen. Der im Grundgesetz normierte Gleichbehandlungsgrundsatz verlange, dass in einem
derartigen Fall die erwerbslose Person einem Grenzgänger gleichgestellt wird
[/i
]

http://www.personal-wissen.de/445/auch-w...rechtigen/
Zitieren
#2
für mich als jemandem,der der juristensprache nicht so mächtig ist......

....wenn ich in´s eu ausland umziehe,und keine arbeit finde,bekomme ich trotzdem alg1 ?

ausnahme ist bestimmt,wenn ich selbst gekündigt habe.bekomme ich dann eventuell nach der 3 monatigen sperre alg1,obwohl ich im eu ausland wohne?
Fange nie an aufzuhören,höre nie auf anzufangen

Marcus Tullius Cicero
Zitieren
#3
(23-02-2010, 18:00)nohope schrieb: ....wenn ich in´s eu ausland umziehe,und keine arbeit finde,bekomme ich trotzdem alg1 ?

Meistens nicht. Obiges Urteil bezieht sich auch nur auf einen Speziallfall. Die Voraussetzungen sind meistens nicht gegeben.
Zitieren
#4
hätt mich auch gewundert.......
Fange nie an aufzuhören,höre nie auf anzufangen

Marcus Tullius Cicero
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste