17-07-2013, 06:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-07-2013, 07:07 von StrengGeheimerInformant.)
Aus einem anderen Forum:
Anmerkung: Behandelt und revers zitiert wird dort der Artikel in "Die Zeit" von Tonio Walter. Man kann nur hoffen, dass jemand die Muße, das Geld und den Langmut hat, gegen diese verstümmelnde Geschlechterapartheid zu klagen vor dem BVerfG.
Ich hoffe, die wissen wenigstens noch, was sie tun ...
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Vermutlich, weil er Strafrechtler ist und mittlerweile als Prof.jur. in Regensburg doziert. Insofern traue ich ihm schon einiges an Sachverstand und Einschätzungsvermögen zu. Das gerade er aus dem Dunstkreis SPD und FES (Friedrich Ebert Stiftung) kommt, macht die Sache eigentlich noch brisanter
Zitat:.
Die Ungeheuerlichkeit der zwielichtige Gesetzgebung lässt sich anhand des Artikels gut zusammenfassen, wenn man ihn rückwärts liest:
Interessant ist noch ein Blick auf den schon existierenden Paragrafen 226 StGB (ohne kleines "a"). Früher erhöhte er die Strafe bei einer Körperverletzung, wenn das Opfer seine "Zeugungsfähigkeit" verlor. Jetzt heißt es "Fortpflanzungsfähigkeit".
Denn es verstieße gegen Artikel 3 Grundgesetz, wenn das Strafgesetzbuch die Zeugungsfähigkeit des Mannes als wichtiger ansähe als die Empfängnis- und Gebärfähigkeit der Frau. Umso gespenstischer wirkt nun der ausschließlich auf das weibliche Geschlecht bezogene Paragraf 226a.
In Deutschland wird jetzt Genitalverstümmelung bestraft – aber nur, wenn Frauen die Opfer sind
Der Ende Juni neu geschaffene Paragraf 226a des Strafgesetzbuches (StGB) trägt die Überschrift "Verstümmelung weiblicher Genitalien" und lautet: "Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft." Das Höchstmaß der Strafe liegt damit automatisch bei 15 Jahren.
Quelle
Anmerkung: Behandelt und revers zitiert wird dort der Artikel in "Die Zeit" von Tonio Walter. Man kann nur hoffen, dass jemand die Muße, das Geld und den Langmut hat, gegen diese verstümmelnde Geschlechterapartheid zu klagen vor dem BVerfG.
Ich hoffe, die wissen wenigstens noch, was sie tun ...
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p schrieb:Woher nimmt er das Wissen, dass die Bundesverfassungsgerichtin §226a StGB kassieren wird?
Vermutlich, weil er Strafrechtler ist und mittlerweile als Prof.jur. in Regensburg doziert. Insofern traue ich ihm schon einiges an Sachverstand und Einschätzungsvermögen zu. Das gerade er aus dem Dunstkreis SPD und FES (Friedrich Ebert Stiftung) kommt, macht die Sache eigentlich noch brisanter