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titulierung
#1
Hallo zusammen. meine ex verlangt das ich mich bei jugendamt wegen unterhaltsschulden titulieren lasse.
muß ich das und was sind die vor bzw nachteile einer titulierung.
kann seit ca 1 jahr auf grund von krankheit und jobverlust nicht zahlen, davor habe ich immer pünktlich gezahlt. bin im moment(seit 3 monaten) dank meiner ex in Privatinsolvenz.

Danke im Vorraus

Gruß Falke04
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#2
Hallo Falke04,

leider ja, siehe http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.ht...olljaehrig

bezüglich der Insolvenz darfst du dann dieses beachten http://dejure.org/gesetze/ZPO/850d.html

ergo gilt die aktuelle Tabelle mit den "schönen" Pfändungsfreigrenzen http://dejure.org/gesetze/ZPO/850c.html (aktueller Link etwas weiter unten) dann nicht.

cu
sucher
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#3
Der direkte Link ist fast richtig. Noch richtiger: http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#titel

Offenbar gibts noch keinen Titel und pleite bist du auch. Mit welcher Begründung wird von dir Unterhalt verlangt? Gibts eine Beistandschaft? Wenn ja, hast du dem Jugendamt Nachweise über dein Nicht-Einkommen geschickt? Tituliere jetzt nicht vorschnell, erst einmal deine Chancen vor Gericht abschätzen, zu Unterhalt verurteilt zu werden.
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#4
(27-02-2010, 12:06)falke04 schrieb: kann seit ca 1 jahr auf grund von krankheit und jobverlust nicht zahlen, davor habe ich immer pünktlich gezahlt. bin im moment(seit 3 monaten) dank meiner ex in Privatinsolvenz.

Hallo Falke04
und sei willkommen im Forum ,im Club der entrechteten und zu Tode gepfändeten Unterhaltsväter.

Pleite sein ist heute keine Schande mehr, ich bin auch pleite aus den selben Gründen wie du, und werde es überleben Big Grin, und du auch. Smile
Aber eine andere m. E.wichtige Frage wird sein:
Wieviel Kinder hast du und in welcher Altersklasse sind sie.
Du solltest hier vorher http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=232 mal reinschauen bevor du weitergehende Antworten abgibst, so als Denkanstoss.

Grüsse von einem Toten Hund
Der Weg ist das Ziel
(und wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen)
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#5
N`abend und danke erstmal für die links.

also ich formulier meinen fall mal etwas ausführlicher. verheiratet gewesen 2 kinder mittlerweile 14 und 10. scheidung nach 15 jahren .
ich konntet die ersten8 monate von 01/08 bis 08/08 den kindesunterhalt zahlen. dann war ich krank und habe ,da ich mich gesundheitlich nicht weiter ruinieren wollte, mit meinem arbeitgeber aufhebungsvertrag geschlossen ( mehr auf drängen des AG`s hin!). mei brutto war damals 2100€. die neue arbeit die ich dann hatte würde mir mit 1200€ brutto vergütet. nach 3 monaten hatte ich dann wieder eine neue arbeit mit 1500€ plus prämien nach der einarbeitungszeit mit denen ich auf ca 2000€ brutto gekommen wäre. allerdings wurde ich nach 6 wochen wider krank gschrieben wegen einem bandscheibnvorfall welcher dann im april operiert wurde. spätestens da hätte ich arbeit 1 eh verloren. seit juni letzten jahres bin ich in elternzeit (mit einem "einkommen" von 714€). erstens um mich gesund zu kurieren und 2.meine jetztige frau ist gesundheitlich nicht in der lage unser gemeinsames ( mein 3.) kind zu betreuen.

seit 10/09 bin ich in Privatinsolvenz. da meine ex durch den unterhalt auch gläubigerin ist, sind die unterhaltsschulden bis 10/09 mit in der PI.

jetzt zu dem schreiben ihrer anwältin.

sie fordert einen vollstreckbaren titel ab 01/10. den Unterhalt hat sie erhöht da ich mein arbeitsverhältnis durch selbstverschuldung beendet hae und dan ein niedrigeres einkommen hatte. für ihre berechnung hat sie einen lohnzettel von mir vom monat 12/07 genommen.
sollte ich keine Titulierung vorlegen habe ich mit rechtlichen schritten ihrerseits zu rechen.

Ist die anwältin meiner ex im recht und mußich eine titulierung vorlegen?

MfG Falke04

sie fortert einen vollstreckbaren titel von mir
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#6
Das sieht nicht gut aus. Der Aufhebungsvertrag war ein Fehler, eine Entlassung wäre besser gewesen. Das Problem ist, dass dadurch eine Einkommensfiktion entsteht, die auch nicht durch die spätere Verschlimmerung der Krankheit aufgehoben wird. Denn Kranken- und Arbeitslosengelder wären ebenfalls höher gewesen, wenn du sie aus dem früheren Job heraus bezogen hättest.

Auch die Privatinsolvenz zu diesem Zeitpunkt ist nicht gut. Niemals in Insolvenz gehen, solange die Unterhaltsfragen zum laufenden Unterhalt nicht geklärt sind. Dann noch Elternzeit... da wird man dir vorwerfen, du hättest dich in Elternzeit geflüchtet, um deiner Erwerbsobliegenheit zu entgehen. Deine Verpflichtung wäre gewesen, unter grössten Bewerbungsanstrengungen einen Job mit mindestens gleichem Verdienst zu suchen.

Problem: Es reicht bereits ein Durchbruch bei einer dieser drei Mauern und du wirst zum Standardunterhalt verurteilt, der 364 + 426 - halbes Kindergeld beträgt. Du solltest es jetzt auf eine Klage ankommen lassen und darauf hoffen, dass der Richter etwas besseres urteilt wie den Standardunterhalt. Wenn nicht, kracht es mit der Insolvenz weil neue Schulden auflaufen. Dein einziges Argument mit etwas Gewicht ist deine Krankheit, aber du musst nachweisen dass es nicht anders ging als den alten Job zu kündigen und der Richter muss diesen Nachweis nicht ernst nehmen....
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#7
wie geht das im normalfall weiter?
titulierung anerkennen und 30 jahre lang pfändbar sein
oder richterspruch abwarten. wenn der Richte sein urteil gefällt hat kommt das einem Titel gleich und ist auch 30 jahre pfändbar?
was passiert wenn ich nicht zahlen kann oder nur teilweise?
mit der privatinsolvenz beist sich das komischerweise bei meinem Insolvenzverwalter nicht. der sagte mir neue schulden interesieren ihn nicht. verstehe wer will .
bleibt mir bei niedrigem Einkommen in ein Pfändungsfreibetrag?

MfG Falke04
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