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titulierung
#6
Das sieht nicht gut aus. Der Aufhebungsvertrag war ein Fehler, eine Entlassung wäre besser gewesen. Das Problem ist, dass dadurch eine Einkommensfiktion entsteht, die auch nicht durch die spätere Verschlimmerung der Krankheit aufgehoben wird. Denn Kranken- und Arbeitslosengelder wären ebenfalls höher gewesen, wenn du sie aus dem früheren Job heraus bezogen hättest.

Auch die Privatinsolvenz zu diesem Zeitpunkt ist nicht gut. Niemals in Insolvenz gehen, solange die Unterhaltsfragen zum laufenden Unterhalt nicht geklärt sind. Dann noch Elternzeit... da wird man dir vorwerfen, du hättest dich in Elternzeit geflüchtet, um deiner Erwerbsobliegenheit zu entgehen. Deine Verpflichtung wäre gewesen, unter grössten Bewerbungsanstrengungen einen Job mit mindestens gleichem Verdienst zu suchen.

Problem: Es reicht bereits ein Durchbruch bei einer dieser drei Mauern und du wirst zum Standardunterhalt verurteilt, der 364 + 426 - halbes Kindergeld beträgt. Du solltest es jetzt auf eine Klage ankommen lassen und darauf hoffen, dass der Richter etwas besseres urteilt wie den Standardunterhalt. Wenn nicht, kracht es mit der Insolvenz weil neue Schulden auflaufen. Dein einziges Argument mit etwas Gewicht ist deine Krankheit, aber du musst nachweisen dass es nicht anders ging als den alten Job zu kündigen und der Richter muss diesen Nachweis nicht ernst nehmen....
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titulierung - von falke04 - 27-02-2010, 12:06
RE: titulierung - von sucher - 27-02-2010, 12:43
RE: titulierung - von p__ - 27-02-2010, 13:07
RE: titulierung - von Toter Hund - 27-02-2010, 15:57
RE: titulierung - von falke04 - 27-02-2010, 20:20
RE: titulierung - von p__ - 27-02-2010, 20:41
RE: titulierung - von falke04 - 01-03-2010, 09:07

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