03-03-2010, 22:42
Recht des Bodens, heisst das so schön und gilt in den Niederlanden schon ewig.
Auch in den Niederlanden können sich Ausländer schon nach fünf Jahren einbürgern lassen, ohne dabei ihre erste Staatsbürgerschaft zu verlieren. Grundsätzlich richtet sich die Nationalität nach der Abstammung. Für Kinder von Ausländern, die in den Niederlanden geboren sind, gilt jedoch das Territorialitätsprinzip.
Andere Staaten: http://www.warsinski.de/wir/doppelpass.htm
Auch in den Niederlanden können sich Ausländer schon nach fünf Jahren einbürgern lassen, ohne dabei ihre erste Staatsbürgerschaft zu verlieren. Grundsätzlich richtet sich die Nationalität nach der Abstammung. Für Kinder von Ausländern, die in den Niederlanden geboren sind, gilt jedoch das Territorialitätsprinzip.
Andere Staaten: http://www.warsinski.de/wir/doppelpass.htm