ok, aber nur weil das unterhaltsrecht dann die ein- oder andere kurskorrektur anordnet, ist die steuerliche ermittlung der einkommenshöhe ja nicht zwangsläufig falsch.
mich würd' mal eine stimme aus der praxis interessieren: akzeptieren die vor gericht und beim JA die einkommensteuerbescheide, oder rechnen die das selbst nochmal nach eigenen kriterien durch? beim laufenden kalenderjahr was noch nicht veranlagt ist, kann ich mir das ja vorstellen, aber bei abgelaufen und endgültig veranlagten kalenderjahren macht das doch keinen sinn.
mich würd' mal eine stimme aus der praxis interessieren: akzeptieren die vor gericht und beim JA die einkommensteuerbescheide, oder rechnen die das selbst nochmal nach eigenen kriterien durch? beim laufenden kalenderjahr was noch nicht veranlagt ist, kann ich mir das ja vorstellen, aber bei abgelaufen und endgültig veranlagten kalenderjahren macht das doch keinen sinn.