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Thailand - Belgien - Deutschland
#1
Hallo in die Runde!

Ich bin der Wulf und lebe in Thailand. Habe z.Z einen Sorgerechtsprozess hier, da geht es um unsere 7 jaehrige Tochter. Die Mutter ist eine Thai.
Vaterschaftserklaerung auf der deutschen Botschaft hatte ich gemacht.
Die Mutter ist seit einem halben Jahr mit einem Belgier verheiratet und hat vor in Belgien mit ihm zu leben.

Meine Frage an euch:

Sollte die Mutter den Sorgerechtsprozess gewinnen und das Kind mit auf Belgien nehmen. Kann die Mutter Unterhalt in Belgien fuer das Kind einklagen?

Ich lebe hier in Thailand von Mieteinnahmen wo ich aus Deutschland beziehe.
Und das langt gerade so hier. Also viel Spielraum habe ich da nicht.

Wulf
#2
Das Kind hat Anspruch auf Barunterhalt von Dir und wird es bestimmt auch einklagen. Warum sollte Sie auf Geld verzichten? Das macht eine Thaifrau ganz sicher nicht. Das hat mit dem Sorgerecht weniger zu tun. Wo läuft der Sorgerechtsprozess? Warum ist Deine Ex noch nicht in Belgien?
#3
Das Kind hat Anspruch auf Barunterhalt

Wir haben hier vor 4 Jahren einen Vertrag auf der Polizei aufgesetzt, wo das genau geregelt ist. Nur sie hielt sich nicht an den Vertrag und ich habe dann nicht bezahlt.


Wo läuft der Sorgerechtsprozess?

Der Prozess laeuft in Thailand?

Warum ist Deine Ex noch nicht in Belgien?

Meine Ex hat das Kind letztes Jahr im Januar zu Bekannten gegeben, als ich mich weigerte eine "Abloesesumme" zu zahlen. Im Maerz ist sie dann auf Belgien.
Darauf hin habe ich diese Prozedur dann gestartet. Hat erst ein paar Monate gedauert weil die Vaterschaft geklaert werden musste. Der Sorgerechtsprozess laeuft seit letzten August. Und die Ex ist im November auf Thailand zurueckgekommen. Diese Woche war jetzt Zeugenvernehmung und sie hat alles unternommen um mich in einem schlechten Licht dastehen zu lassen.
Jetzt kommt es hald darauf an wie die Richter entscheiden. Ich gehe mal immer vom schlechtesten aus. Und das waere:

Die Mutter bekommt das Kind und geht zu ihrem Mann nach Belgien.

Deswegen meine Sorge. Die Ex klagt in Begien was ein und ich darf dann auf Deutschland uebersiedeln weil mir das Geld sonst hier nicht langt.

Wulf
#4
Wenn es Deine Ex schlau anstellt, dann merkst Du in Thailand nicht, dass gegen Dich ein Gerichtsprozess in Deutschland läuft. Dann wird auf einmal Dein Einkommen aus Vermietung gepfändet und dann ist es schnell vorbei. Die Variante mit der Ablösesumme hat was und die ist überlegenswert. Wenn Dein Einkommen aber gerade so reicht, dann wird es Dir kaum möglich sein, Deiner Tochter eine gute Schulausbildung zu finanzieren.

Das schöne ist aber, dass die deutsche Botschaft in Bangkok für Unterhaltszahlungen nicht zuständig ist. Seitens dieser Behörde droht schonmal keine Gefahr.
#5
Wenn es Deine Ex schlau anstellt, dann merkst Du in Thailand nicht, dass gegen Dich ein Gerichtsprozess in Deutschland läuft.

Eben, das ist meine Befuerchtung. Die Ex sitzt in Belgien und faengt zu prozessieren an. Und ich hier in Thailand. Und als kroenender Abschluss noch eine Pfaendung meiner Mieteinnahmen.

Deiner Tochter eine gute Schulausbildung zu finanzieren.

So teuer sind die hier nicht. Fuer das langt es immer noch. Das ist das kleinste Problem.

Kann die Alte mit Wohnsitz in Belgien in Deutschland Unterhalt einklagen?
Das ist meine Befuerchtung.

Wulf
#6
(25-03-2010, 08:15)wulf0301 schrieb: Kann die Alte mit Wohnsitz in Belgien in Deutschland Unterhalt einklagen?
Das ist meine Befuerchtung.

Das ist ein deutsches Kind. Natürlich kann sie das und sie wird auch gewinnen. Das steht völlig ausser Frage.
#7
(25-03-2010, 08:19)Exilierter schrieb: Das ist ein deutsches Kind. Natürlich kann sie das und sie wird auch gewinnen. Das steht völlig ausser Frage.

Und fuer mich waere das ein Alptraum. Weil das wuerde bedeuten auf Deutschland mit meiner jetzigen Familie zu ziehen.
Gut, der Sorgerechtsprozess ist noch nicht zu Ende. Habe noch Hoffnung

Mal Danke fuer die Antwort

Wulf
#8
Deine jetzige Familie wird sicherlich auch die Herkunft Thailand besitzen. Du scheinst ziemlich belastbar zu sein. Im übrigen könntest Du pro Jahr einige Monate in Deutschland arbeiten und so den Kindesunterhalt finanzieren. Das alles bleibt Deiner Initiative überlassen. Unbedingt umziehen musst Du nicht.
#9
Das ist sicherlich nicht notwendig. Ich würde erstmal abwarten. Das ganze Ding läuft auch nicht gerade. Das Kind ist DEUTSCH und braucht also einen deutschen Reisepass und den gibt es nur mit SEINER Unterschrift bei der deutschen Botschaft. Ich würde bei der Rechtsabteilung der deutschen Botschaft vorsprechen und schon mal vorbauen, so dass KEIN Reisepass für das Kind ausgestellt wird.

Mit diesem Druckmittel würde ich den Belgier das Kind adoptieren lassen und schon ist alles in Butter. Hier geht es in erster Linie ums Geld, denn das Kind ist so oder so verloren.

Ich muss auch anmerken: Wer in Thailand nicht arbeitet und von Miteinnahmen aus Deutschland lebt, der hat ohne Ende Zeit Gesetze zu studieren. Dafür ist sein Wissen ziemlich schmal.
#10
Der Prozess um das Sorgerecht läuft in Thailand und nicht in Deutschland. Das ist ein Vorteil. Und für einen Pass sind tatsächlich 2 Unterschriften nötig. Wenn dieses Recht mißachtet wird: Strafanzeige! Man muss es denen auch vorher schon sagen, so dass eine gewisse Sensibilität entsteht. Dieses Thema muss taktisch gut vorbereitet sein. Im Moment kann ich davon aber nichts erkennen. Agieren anstatt reagieren, ansonsten ist man gleich auf der Verliererstraße. Wer gut informiert ist und die Gesetze studiert, der wird immer einen Plan entwickeln können.
#11
(25-03-2010, 09:36)testosteron schrieb: Eines solltes du inzwischen gelernt haben Detlef, es gibt keine deutschen Gesetze ohne irgendwelche Ausnahmen und Beliebigkeits-Entscheidungen.
Das gilt insbesondere für deutsche Botschaften.

Absolut richtig, aber einige Möglichkeiten gibt es eben doch und diese Erfahrung habe ich eben auch gemacht. Dazu gehört aber eine gewisse Sachkenntnis.

Das Thema Exthaiehefrau ist eh ein müßiges und langweiliges Thema. Ich bin bei diesem Thema sowieso übermüdet, weil ich diese Geschichten alle kenne und sie ähneln sich immer.
#12
Mal deutsche Gesetze ganz ausser Acht gelassen, wie ich verstanden hab,
leben alle in Thailand, die EXe hat sich neu verheiratet und möchte nun in
nach Belgien zu ihrem neuen Mann. Das gemeinsame Kind zu sich holen.

Wie ich das seh, kann die EXe noch kein Deutsch,Franz, Niederländisch. Aus der Sicht des Mannes, der möchte nun natürlich, dass die neue Ehefrau schnellstmöglichst zu ihm kommt und auch dableibt. In D braucht es dazu den A1 Schein. Sprachkenntnisse. Oder ein deutsches Kind kann da behilflich sein. Wenn es ihr nur ums Geld geht, würde ich sie genau an der Stelle packen.

So faul Thais auch manchmal sind, ich würde behaupten sie versucht nun den easy way, über das Kind.

Ich kenn deine Einstellung zum Kind nicht, möchtest du noch Kontakt, pflegst du ihn auch? Die Rechnung wäre dann ja ganz einfach, Kindesunterhalt zahlst du eh, die Frage ist nur wieviel. Familien haben in Thailand extremen Einfluss, auch auf die EXe ! Ich würd versuchen, mit mit ihrer Familie gut zu stellen. Gute Kontakte zur Familie die das Kind betreut pflegen schaden nie. Immerhin ist es auch deine Tochter die betreut wird. Da ist man dort mit der Flasche ThaiWhiskey immer gern gesehner Gast. Ne Flasche Black kostet 1k. Wenn Bhapa/Mahmaa einwenig bares sehen wirkt das Wunder. Vorausgesetzt du kommst mit ihnen gut aus.

Andererseits, wenn sie geldgierig ist, du auf nummer sicher gehn willst, verkauf doch deine Immobilie, beteilige sie (ihre Familie) anteilig daran. Solang euer Kind in Thailand ist, mach dir mal deine Sorgen. Der Gerichtsstand ist immer Wohnort des Kindes unabhängig wo ihr nun wohnt. Wenn sie in Thailand auf Kindesunterhalt klagt, erzeugt das mal breites Grinsen. Also nicht nur zum eigenen Wohle, zum Wohle des Kindes setzt alles daran, dass Kind schön bei dir beibt.
schon gesehn: Bilderburger Endgame http://www.youtube.com/watch?v=x-CrNlilZho
#13
(25-03-2010, 08:48)Exilierter schrieb: Ich muss auch anmerken: Wer in Thailand nicht arbeitet und von Miteinnahmen aus Deutschland lebt, der hat ohne Ende Zeit Gesetze zu studieren. Dafür ist sein Wissen ziemlich schmal.

Ich bin kein Freund von Gesetzen studieren, wobei du Recht hast. Das sollte ich oefteres. Aber deswegen frage ich ja hier.


An den Tee-Rak:

Die EXe ist letztes Jahr mit einem Schengen Visum in Belgien eingereist und hat darauf geheiratet.
Kontakt versuche ich schon zu haben, blos die Alte versucht alles moegliche damit ich keinen habe.
Eine schriftliche Vereinbarung hatten wir schon, ich musste aber nur zahlen wenn das Kind in einer bestimmten Province lebt. Ich wollte das Kind ja auch sehen.

Die Alte wollte schon 20000 Euro fuer das Kind.
Nur hier geht es auch noch um was anderes. Wie verletzter Stolz oder Eifersucht, Neid.

Um's Kind geht's der doch nicht. Wenn ich die letzten 4 Jahre zurueckschaue, dann war das Kind zu 90% bei anderen Leuten. Nur nicht bei ihr. Aber anstatt das sie mir das Kind ueberlaesst und ich fuer alle Kosten aufkomme, nein sie gibt das Kind zu Bekannten und ich soll dann fuer die Kosten aufkommen. Das kann wohl nicht normal sein.


Was der Spruch vom Einzelkaempfer Ralf G. soll? :

zum Anbuffen von Ausländerinnen und Zeugen kleiner Schlitzaugen reicht es offenbar
da reicht auch Ruhrpott-Hauptschule

Der ist wohl ganz fuer die Katz.

Mit der deutschen Botschaft hatte ich schon mal Kontakt aufgenommen und auch mit der thailaendischen Passtelle. Fuer beide Stellen sind beide Unterschriften erforderlich.


Danke fuer die Muehe

Wulf
#14
(25-03-2010, 14:56)testosteron schrieb: Ach noch eine Frag an dich Wulf.
Wenn du in Deutschland Kapitaleinkünfte generierst, wie sieht es mit der Steuer aus ?
Bist du in Thailand oder in Deutschland steuerpflichtig ?
Bist du in Deutschland mit unbeschränkt steuerpflichtigen gleichgestellt ?
Oder bist du in Deutschland beschränkt steuerpflichtig ?

Ich bin in Deutschland steuerpflichtig und unbeschraenkt.
Ich bleibe aber unter der Mindestgrenze, so das ich keine Steuern bezahle.

wulf
#15
(25-03-2010, 16:25)wulf0301 schrieb: Ich bin in Deutschland steuerpflichtig und unbeschraenkt.

Dann gibt es auch Kindergeld!
#16
(25-03-2010, 16:27)Exilierter schrieb:
(25-03-2010, 16:25)wulf0301 schrieb: Ich bin in Deutschland steuerpflichtig und unbeschraenkt.

Dann gibt es auch Kindergeld!

Eben nicht, weil wir mehr als 6 Monate im Jahr hier leben. Wuerden wir jedes Jahr fuer 6 Monate und einen Tag in Deutschland wohnen dann ja.
Sollte ich in Deutschland Steuern zahlen, dann koennte ich meine Kinder in Thailand am Jahresende durch die Einkommenssteuererklaerung geltend machen. Aber da ich keine Steuern bezahle hat sich das fuer mich erledigt.

Ich koennte auch nach Deutschland reisen, die Kinder anmelden, Kindergeld kassieren und dann wieder auf Thailand zurueck. Und so lange kassieren bis es auffaellt. Nur ist das legal? Ich glaube nicht.

Hier ein Link:

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/...08_L20.pdf

Wulf
#17
(25-03-2010, 13:59)wulf0301 schrieb: Ich bin kein Freund von Gesetzen studieren, wobei du Recht hast. Das sollte ich oefteres. Aber deswegen frage ich ja hier.


Die EXe ist letztes Jahr mit einem Schengen Visum in Belgien eingereist und hat darauf geheiratet.
Kontakt versuche ich schon zu haben, blos die Alte versucht alles moegliche damit ich keinen habe.
Eine schriftliche Vereinbarung hatten wir schon, ich musste aber nur zahlen wenn das Kind in einer bestimmten Province lebt. Ich wollte das Kind ja auch sehen.

Die Alte wollte schon 20000 Euro fuer das Kind.
Nur hier geht es auch noch um was anderes. Wie verletzter Stolz oder Eifersucht, Neid.

Um's Kind geht's der doch nicht. Wenn ich die letzten 4 Jahre zurueckschaue, dann war das Kind zu 90% bei anderen Leuten. Nur nicht bei ihr. Aber anstatt das sie mir das Kind ueberlaesst und ich fuer alle Kosten aufkomme, nein sie gibt das Kind zu Bekannten und ich soll dann fuer die Kosten aufkommen. Das kann wohl nicht normal sein.

Mit der deutschen Botschaft hatte ich schon mal Kontakt aufgenommen und auch mit der thailaendischen Passtelle. Fuer beide Stellen sind beide Unterschriften erforderlich.


Danke fuer die Muehe

Wulf

Das hier ist aber keinesfall der Ersatz einer Anwaltlichen Beratung, es wird dir im wesentlichen ein evtl. Weg gezeigt, den du gehn könntest.

Einmalzahlungen sind Geschenke an die EXe und stellen dich auf keines Falls vom Kindesunterhalt frei. Mit dem Betrag erreichst du vielleicht X Jahre Freistellung, wenn das Geld weg ist, kommen dann neue Förderungen.

Wegen des Passes, die Deutsche Botschaft führt sogn. Deutschenlisten. Schau zu, dass du dort mit deinen Kontaktdaten gemeldet bist, so kann man dich im Falle, benachrichtigen, die Mitarbeiter des Botschaft wechseln ja alle 5 Jahre ...

http://anonym.to/?http://www.bangkok.dip...liste.html

Es gibt wohl doch eine Art Regelung im Streitfalle. Der Mutter wird dann auch in Thailand das Kind zu 80% zugesprochen. Du bist sogar zu Unterhalt verflichtet Smile Wenn du allerdings belegen kannst, dass das Kind zu 90% nicht bei ihr ist, hast du perfekte Chancen das Kind in deine Obhub zu bekommen. Per Gerichtssbeschluss. Wenn du dir die Kleine einfach schnappst, ist wohl die Hölle los. Also geh zum Anwalt, sammle Beweise, dass sie ihre Pflichten als Mutter nicht nachkommt.

Quelle: eine hübsche Jurastudentin aus Bangkok.

P.S. Nein, ich bin kein Kinder.....
schon gesehn: Bilderburger Endgame http://www.youtube.com/watch?v=x-CrNlilZho
#18
(25-03-2010, 17:10)testosteron schrieb: Ist es nicht schwierig das mit den Mietern in Deutschland von Thailand aus zu händeln ?
Oder übernimmt das für dich eine Hausverwaltung ?

Mir schwebt nämlich ähnliches vor, bin nur unschlüssig ob ich das mit Mieteinnahmen machen soll, zumal man, wenn man nicht gerade eine erstklassigen Standort hat, nicht weiß, wie das sich langfristig mit dem Bevölkerungschwund in Deutschland auf den Immowert auswirkt.

Noch ne Frage:
Hast du eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) alle 3 Jahre ?

Ich hatte Gott sei Dank bis jetzt Glueck mit meinen Mietern. Muss aber auch sagen das ich in meine Nebenkostenabrechnungen nicht alles hineinrechne was ich koennte. Lieber 30 Euro im Monat weniger und dann keinen Aerger.
Ich habe mal bei einer Hausverwaltung gefragt, die wollten 15 Euro im Monat, pro Wohnung. Das ist nicht soviel.
Bei mir macht es jemand aus der Verwandschaft. Aber ohne eine vertrauenswuerdige Person am Ort ist soetwas schlecht.

Ich wohne im sueddeutschen Raum auf dem Lande, also mit Bevoelkerungsschwund haette ich da jetzt keine Bedenken.

Deine Frage wegen der Nichtveranlagungsbescheinigung. Das Wort sagte mir mal gar nichts. Musste erst mal schauen.

Nein habe ich nicht.

Und an den Tee-Rak:

Einmalzahlungen nutzen bei meiner Ex wenig. Die macht dann doch was sie will.

Diese Woche war im Sorgerechtsprozess Zeugenvernehmung. Und die Alte hat mich und meine Frau hald nur in den Dreck gezogen. Einiges war wahr und vieles war gelogen. Unser Anwalt hat eben gar nicht gluecklich ausgeschaut.
Jetzt kann man nur hoffen das die Richter zum Wohle des Kindes entscheiden und Luege von der Wahrheit unterscheiden koennen.

Wulf
#19
Hallo Wulf,

in Belgistan ist der Kindesunterhalt glücklicherweise bei weitem nicht so hoch wie in Germanistan (von mir mal angeschaute Vergleiche ergaben, daß ich in Belgistan 50-60% dessen für Kindesunterhalt berappen müsste wie in Germanistan).

Rolleyes

Es gibt allerdings in Belgistan eine staatliche Sozialeinrichtung, die Unterhalt zwangsweise mit Pfändung von den Zahleseln eintreibt (ich glaube, die heißen VAVO). Aber die Befugnisse dieser Behörde enden an der Landesgrenze von Belgistan. Wobei es neues Eu-Recht dazu gibt, so daß da zwischen Belgistan und Germanistan einiges an Amtshilfe möglich geworden sein dürfte. Zumal die deutsche Sprache in Belgistan als dritte Amtssprache respektiert ist.

Confused

Inwiefern belgische Unterhaltssätze auf ein germanistanisches Kind anwendbar sind, liegt außerhalb meiner Kenntnis. Fakt ist, daß germanistanische Jugendämter nicht für germanistanische Kinder Unterhalt eintreiben, die legal bei einem Elternteil im Ausland leben (Quelle: Exilierter).

Rolleyes

Allerbeste Grüße in die freundliche Runde hier,
Goddiejens aus Belgistanien (Vlaams Brabant)
#20
Gerade heute meinen Anwalt getroffen. Am 3. Mai ist Urteilsverkuendung. Aber ich denke egal wie es ausgeht. Es wird eine hoehere Instanz folgen.

Und da meinte der Anwalt das kann 2 bis 3 Jahre dauern.

Wir werden sehen

wulf
#21
Junge,

so wie ich das hier sehe, hat die Ex nicht die geringste Chance in Deutschland auch nur einen Cent zu vollstrecken. Das ist alles viel zu kompliziert. Achse Deutschland-Belgien-Thailand macht das alles sehr unwahrscheinlich. Ausserdem kann man das alles noch Jahre hinauszögern, wie du bereits gesagt hattest.

Liebe Leute, ihr tut ja gerade so, als wäre die Ex schon auf der Gewinnerstrasse, bei weitem nicht der Fall. Wenn er nicht zahlt, hat das die nöchsten Jahre keine Konsequenzen für ihn.

Nebenbei, es gilt der Gerichtsstand, wo das Kind seinen ständigen Aufenthalt hat. Also sicher nicht in Deutschland. Da ist es auch völlig egal, welche Staatsangehörigkeit das Kind hat.

Wie ich das hier sehe, kann er die nächsten 10 Jahre ganz beruhigt im Schaukelstuhl verbringen und es sich gut gehen lassen.

Chance einer Vollstreckung = 0%

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum


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