15-09-2010, 09:42
Hoffentlich hat der Anwalt das geordnet und kräftig umformuliert. Punkt 4 gehört nach vorne und zwar nicht mit dem "seelischen Zustand", sondern mit der Kontinuität der Beziehungen, der sozialen und räumlichen Umgebung. In einer schwierigen Trennungssituation wäre ein so weiter Wegzug noch ein weiterer Schlag für das Kind.
Punkt 6 fehlt. Andere Punkte sind viel zu stark gegen die Mutter gerichtet, z.B. Punkt 7. Weg damit! Es zählt nur, was vom Kind her begründet werden kann. Punkt 1 kann nach hinten ausschlagen. Der Richter wird denken "wenn ich der auch noch das Kind wegnehme, bringt sie sich um". Einem instabilen Elternteil die Kinder zur Stabilisierung, sozusagen als Therapie zu überlassen ist leider gängige Praxis in unserer hirnkranken Familienrichterschaft. Das ist zwar abartig, muss aber von dir als Antragsteller als Faktum berücksichtigt werden. Also nicht die instabile Mutter in den Vordergrund stellen, sondern den stabilen Vater.
Punkt 6 fehlt. Andere Punkte sind viel zu stark gegen die Mutter gerichtet, z.B. Punkt 7. Weg damit! Es zählt nur, was vom Kind her begründet werden kann. Punkt 1 kann nach hinten ausschlagen. Der Richter wird denken "wenn ich der auch noch das Kind wegnehme, bringt sie sich um". Einem instabilen Elternteil die Kinder zur Stabilisierung, sozusagen als Therapie zu überlassen ist leider gängige Praxis in unserer hirnkranken Familienrichterschaft. Das ist zwar abartig, muss aber von dir als Antragsteller als Faktum berücksichtigt werden. Also nicht die instabile Mutter in den Vordergrund stellen, sondern den stabilen Vater.