06-08-2010, 06:39
Ich habe sofort nach Rechtskraft der Strasbourger EGMR-Entscheidung vom 3. Dezember 2009, wonach der Ausschluss der Väter von der gemeinsamen Sorge menschenrechtswidrig ist, Feststellungsklage beim Familiengericht Haldensleben eingereicht.
Richter Mersch hat den Antrag abgewiesen mit der Begründung: Europäische Menschenrechtsnormen gelten in Sachsen-Anhalt nicht.
Richter Mersch hat den Antrag abgewiesen mit der Begründung: Europäische Menschenrechtsnormen gelten in Sachsen-Anhalt nicht.