06-08-2010, 10:23
(06-08-2010, 00:31)sorglos schrieb: Evtl. wäre es auch sinnig, zuerst mal einen "letzten Einigungsversuch" zu machen und die Mutter schriftlich aufzufordern oder zum Termin zu einer Sorgeerklärung beim Jugendamt zu bitten?
Das ist Pflicht, sonst wäre die Klage mutwillig. Der Richter würde sagen: "Habe sie die Mutter denn überhaupt mal gefragt?". Der Einigungsversuch könnte in Form einer einseitigen Beurkundung des Sorgerecht stattfinden verbunden mit der Aufforderung, ebenfalls zu unterzeichnen.