12-08-2010, 14:53
Hallo Jimmy,
das ist natürlich viel Spekulation, aber ich vermute, dass du als Altfall von einer Gesetzesänderung nicht mehr viel Verbesserung erwarten kannst, denn selbst wenn es zu einer automatischen GSR Lösung kommen sollte, gilt die vermutlich nicht für dich. Und ob du dann noch noch eine Klagemöglichkeit bekommst, ist zumindest nicht 100% sicher.
Heute hast du sie jedenfalls, denn das BVerfG hat dafür, anders als der EGMR, eine Rechtsgrundlage geschaffen.
Und selbst wenn du heute scheiterst, und später käme doch ein besseres Gesetz, so ermöglicht dir die erneute Änderung der Rechtslage vermutlich eine 2. Chance.
Insofern würde ich den Antrag jetzt raus hauen.
Hängt allerdings auch ein wenig davon ab, ob du glaubhaft machen kannst, dass das GSR dem Kindeswohl nützt oder zumindest nicht entgegen steht.
Wie ist denn heute die Lage?
Hast du Umgang?
Kannst du mit Mutter kommunizieren?
Wenn nein, warum nicht?
das ist natürlich viel Spekulation, aber ich vermute, dass du als Altfall von einer Gesetzesänderung nicht mehr viel Verbesserung erwarten kannst, denn selbst wenn es zu einer automatischen GSR Lösung kommen sollte, gilt die vermutlich nicht für dich. Und ob du dann noch noch eine Klagemöglichkeit bekommst, ist zumindest nicht 100% sicher.
Heute hast du sie jedenfalls, denn das BVerfG hat dafür, anders als der EGMR, eine Rechtsgrundlage geschaffen.
Und selbst wenn du heute scheiterst, und später käme doch ein besseres Gesetz, so ermöglicht dir die erneute Änderung der Rechtslage vermutlich eine 2. Chance.
Insofern würde ich den Antrag jetzt raus hauen.
Hängt allerdings auch ein wenig davon ab, ob du glaubhaft machen kannst, dass das GSR dem Kindeswohl nützt oder zumindest nicht entgegen steht.
Wie ist denn heute die Lage?
Hast du Umgang?
Kannst du mit Mutter kommunizieren?
Wenn nein, warum nicht?