16-08-2010, 13:38
Es gibt da überhaupt keine eingefahrene Rechtssprechung, §1626a BGB wurde erst vor einer Woche gekippt. Es kann sein, dass sich die Gerichte eher an §1671 BGB orientieren, es kann aber auch sein dass sie die Schwelle höher legen. Sicher ist nur, dass bei einem Gang vor Gericht nichts sicher ist.
Eine wichtige Frage ist auch, ob man nach einem verlorenen Verfahren es später wieder probieren kann oder nicht. Es könnte ja sein, dass die geplanten gesetzlichen Änderungen einen niederschwelligeren Eintritt in die gemeinsame Sorge bieten wie, es jetzt eröffnet ist. Also jetzt klagen, verlieren, nach einer Gesetzesänderung in einem halben Jahr nochmal klagen? Ich erinnere an die gemeinsame Sorge für Verheiratete, die 1998 eingeführt wurde. Auch damals haben sie Leute, die 1997 geschieden und entsorgt wurden sehr schlechte Karten. Damals hatte das BVerfG auch den Weg zur gemeinsamen Sorge eröffnet, aber die Chancen schwach gelassen. Dann kam die Gesetzesänderung, die die Chancen erhöhte. Wer aber vorher schon nicht zur gemeinsamen Sorge zugelassen wurde, hatte auch nachher Pech.
Angesichts fehlender Fakten und verlässlicher Wege bleibt nur eines: Folge deinem Gefühl.
Eine wichtige Frage ist auch, ob man nach einem verlorenen Verfahren es später wieder probieren kann oder nicht. Es könnte ja sein, dass die geplanten gesetzlichen Änderungen einen niederschwelligeren Eintritt in die gemeinsame Sorge bieten wie, es jetzt eröffnet ist. Also jetzt klagen, verlieren, nach einer Gesetzesänderung in einem halben Jahr nochmal klagen? Ich erinnere an die gemeinsame Sorge für Verheiratete, die 1998 eingeführt wurde. Auch damals haben sie Leute, die 1997 geschieden und entsorgt wurden sehr schlechte Karten. Damals hatte das BVerfG auch den Weg zur gemeinsamen Sorge eröffnet, aber die Chancen schwach gelassen. Dann kam die Gesetzesänderung, die die Chancen erhöhte. Wer aber vorher schon nicht zur gemeinsamen Sorge zugelassen wurde, hatte auch nachher Pech.
Angesichts fehlender Fakten und verlässlicher Wege bleibt nur eines: Folge deinem Gefühl.