16-08-2010, 19:24
Grundsätzlich steht es ausser Frage, dass die gemeinsame Sorge anzustreben ist. Ich sehe das aber auch nicht als echte Verbesserung in der Praxis, sondern als ein Schrittchen, dem andere Schrittchen folgen können.
Sowas wie die gemeinsame Betreuung populärer zu machen lässt sich z.B. nur angehen, wenn vorher gemeinsames Sorgerecht die Regel wurde.
Zu einer Klage jetzt: Zumindest die öffentliche Vorlage des Entwurfs der Gesetzesreform würde ich abwarten. Das kann nur noch wenige Monate oder auch nur Wochen dauern. Dann lässt sich vielleicht leichter abschätzen, ob sofort klagen oder auf die Gültigkeit der Reform warten für einen der bessere Weg ist. Vergesst auch nicht, dass bereits der Entwurf indirekt Rechtswirkung entfalten wird. Ein Richter wird im jetzigen luftleeren Raum zögern, gegen etwas zu urteilen, das bald Gesetz wird.
Sowas wie die gemeinsame Betreuung populärer zu machen lässt sich z.B. nur angehen, wenn vorher gemeinsames Sorgerecht die Regel wurde.
Zu einer Klage jetzt: Zumindest die öffentliche Vorlage des Entwurfs der Gesetzesreform würde ich abwarten. Das kann nur noch wenige Monate oder auch nur Wochen dauern. Dann lässt sich vielleicht leichter abschätzen, ob sofort klagen oder auf die Gültigkeit der Reform warten für einen der bessere Weg ist. Vergesst auch nicht, dass bereits der Entwurf indirekt Rechtswirkung entfalten wird. Ein Richter wird im jetzigen luftleeren Raum zögern, gegen etwas zu urteilen, das bald Gesetz wird.