25-08-2010, 20:34
(25-08-2010, 19:10)Bluter schrieb: Vielleicht gibt es ja irgendwann mal ein Statement des Vaters zu dem Beschluss und eine Antwort auf die Frage warum er seinen Antrag so stellte wie geschehen?sich mit Mutti auf Streiterei das SR betreffend einzulassen, wird uns Väter immer nachteilig sein.
Daran wird sich auch künftig nichts ändern, denke ich.
So schnell, wie wir das SR bekämen, so schnell wäre es wieder weg, wenn darüber Streit entstünde.
Dieses Urteil ist deswegen keinesfalls typisch dafür, dass trotz des Beschlusses des BVerfG zu 1626a das SR nicht zum Vater geht.
Anders bei Ralf!
Bei ihm wird Unrecht zu Recht.
Das sich Weigern der KM, einem gemSR zuzustimmen, zusätzlich über den Umgang bestimmen zu wollen, hat die Eskalation erst verursacht.
Nun, nachdem sich heraus stellt, dass die mütterliche Alleinsorge mglw nur wegen des verfassungswidrigen 1626a Bestand haben konnte, sellt man auf die faktischen Zustände ab ... und wirft dem Vater vor, er habe durch seine Reaktionen gezeigt, dass die gemSorge von ihm ausgeübt dem Kindeswohl nicht förderlich sei.
Das ist schon ganz schön dreist - rechtlich aber wohl vertretbar.
Leider!
Ibykus