(24-03-2011, 09:51)borni schrieb: (...)Warum denn dann solange noch auf die Gesetzesänderung warten?Eigentlich nichts. Allerdings sind die indisponiblen Grenzen durch EGMR, EuGH und BVerfG so weit gefaßt, daß diese - noch - üppigen Spielraum für richterliche Mätzchen bieten.
Die hier bereits verlinkte Stellungnahme des dfgt ist eine mE gewichtige Orientierung für den Gesetzgeber, aber auch für Väter, die jetzt schon Anträge stellen wollen. Die rechtspolitische Diskussion scheint sich in unsere Richtung zu bewegen, daher könnte die Zeit insofern für uns spielen.
Letztlich kommt es auch sehr auf die individuellen Bedingungen an.
Ist das Streitpotenzial der Eltern bereits hoch, dann sollte mE auf die Reform des Gesetzgebers gewartet werden, die vermutlich sehr viel enger ausfallen wird und auch ausfallen muß, als die vorgenannten Grenzen vorgeben.
Es darf nicht außer Acht gelassen werden: Zugang zum Sorgerecht ist das Eine, es zu behalten das Andere. Es lauert auch immer die Guillotine des gefährlichen § 1671 BGB auf uns Väter. Solange diese Norm nicht mit-reformiert wird, nützt der Zugang zum Sorgerecht recht wenig.