Der Knackpunkt scheint mir nach wie vor, und auch bei null-schwelligem Zugang zum Sorgerechtnun ganz besonders, das GEMEINSAME an der elterlichen Sorge zu sein.
Ich bin schon länger der Auffassung, daß die eS jedem Elternteil eigens und gesondert zusteht. Jede (Teil)Familie steht gleichwertig unter dem Schutz des GG und der EMRK.
Sooo viele gemeinsame Entscheidungen sind nach Trennung nicht zu treffen. Die Schnittmenge bezieht sich auf wenige, einmal zu treffende Entscheidungen, die bei Uneinigkeit nicht die komplette Alleinsorge mit all ihren schwerwiegenden Rechtsfolgen rechtfertigt.
Ich finde die nach wie vor von den Gerichten angelegten Kriterien haarsträubend, die bei der 'Zuteilung' bzw. den Entzug der 'Mitsorge', die bei Teilhabe am verfassungsmäßgen natürlichen Elternrecht herangezogen werden.
Die staatlich-aktiven Verpflichtungen, die Teilhabe zu ermöglichen, und auch die Engriffsschwelle in diese Grundrechte müssen sehr viel höher sein.
Sorgerecht zu bekommen ist heute, es zu behalten, das könnte morgen Kampf aller - untereinander - gleichgestellter Väter sein.
Ich bin schon länger der Auffassung, daß die eS jedem Elternteil eigens und gesondert zusteht. Jede (Teil)Familie steht gleichwertig unter dem Schutz des GG und der EMRK.
Sooo viele gemeinsame Entscheidungen sind nach Trennung nicht zu treffen. Die Schnittmenge bezieht sich auf wenige, einmal zu treffende Entscheidungen, die bei Uneinigkeit nicht die komplette Alleinsorge mit all ihren schwerwiegenden Rechtsfolgen rechtfertigt.
Ich finde die nach wie vor von den Gerichten angelegten Kriterien haarsträubend, die bei der 'Zuteilung' bzw. den Entzug der 'Mitsorge', die bei Teilhabe am verfassungsmäßgen natürlichen Elternrecht herangezogen werden.
Die staatlich-aktiven Verpflichtungen, die Teilhabe zu ermöglichen, und auch die Engriffsschwelle in diese Grundrechte müssen sehr viel höher sein.
Sorgerecht zu bekommen ist heute, es zu behalten, das könnte morgen Kampf aller - untereinander - gleichgestellter Väter sein.