01-04-2011, 20:17
Die Beurkundung des GSR entfaltet derzeit ohne Zustimmung der Mutter keine Rechtswirkung ... ich teile deine Meinung voll und ganz, dass Sorgerecht ein natürliches Recht ist, dass nicht von einer natürlichen Person (Mutter) gewährt werden sollte, sondern einem mit der Vaterschaft zuwächst. Du weißt wie ich, dass der Gesetzgeber in der Pflicht ist, den Zugang zum Sorgerecht für Väter zu ändern. Mit der Urkunde habe ich erklärt, dass ich sorgen will. Unterzeichnet die Mutter nicht, blockiert sie aktiv meinen Eintritt in Elternrechte.
Ja, ich habe um Vermittlung gebeten: An meiner Position, die elterliche Verantwortung wahrzunehmen, hat sich durch die Trennung nichts geändert. Im Interesse unseres Kindes bitte ich Sie, uns von Seiten des Jugendamtes jetzt und künftig beratend zur Seite zu stehen, um für unser Kind gemeinsam gute und tragfähige Entscheidungen treffen zu können, die seinen Rechten und Bedürfnissen entsprechen.
Du hast wiedrum Recht; wenn die KM sich dem Gespräch verweigert, wird's schwierig.
Ja, ich habe um Vermittlung gebeten: An meiner Position, die elterliche Verantwortung wahrzunehmen, hat sich durch die Trennung nichts geändert. Im Interesse unseres Kindes bitte ich Sie, uns von Seiten des Jugendamtes jetzt und künftig beratend zur Seite zu stehen, um für unser Kind gemeinsam gute und tragfähige Entscheidungen treffen zu können, die seinen Rechten und Bedürfnissen entsprechen.
Du hast wiedrum Recht; wenn die KM sich dem Gespräch verweigert, wird's schwierig.
Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!