Das hatten wir schon diskutiert, p.
Aufgenommen in den Register werden NUR vollständige Erklärungen. Die anderen werden als schwebend unwirksam abgelegt.
So meine Recherchen bei mehreren Jugendämtern damals.
Nur vollständige Erklärungen gingen 'sichtbar' in die Statistik ein.
Ich jedenfalls werde den Teufel tun, mit so einer Erklärung Rechtsauffassungen zum Antragsmodell zu stützen.
Ich sehe mich auch gar nicht befugt, über Grund- und Menschenrecht per Erklärungen zu entscheiden, zu beurkunden, so wenig, wie ich es Müttern zugestehe, über die korrespondierende Rechte meiner Kinder zu befinden.
Ich selbst muß es auch nach diesem Modell nicht, da ich Antrag beim FG auf Sorgerecht schon vor 9 Jahren stellte und zuletzt vor 3 Jahren.
Aufgenommen in den Register werden NUR vollständige Erklärungen. Die anderen werden als schwebend unwirksam abgelegt.
So meine Recherchen bei mehreren Jugendämtern damals.
Nur vollständige Erklärungen gingen 'sichtbar' in die Statistik ein.
Ich jedenfalls werde den Teufel tun, mit so einer Erklärung Rechtsauffassungen zum Antragsmodell zu stützen.
Ich sehe mich auch gar nicht befugt, über Grund- und Menschenrecht per Erklärungen zu entscheiden, zu beurkunden, so wenig, wie ich es Müttern zugestehe, über die korrespondierende Rechte meiner Kinder zu befinden.
Ich selbst muß es auch nach diesem Modell nicht, da ich Antrag beim FG auf Sorgerecht schon vor 9 Jahren stellte und zuletzt vor 3 Jahren.