21-04-2011, 15:27
In erster Linie geht es doch darum, beim Sorgerecht im Zweifel mindestens 51% der Sorge für das Kind zu übernehmen. Damit wäre kein Unterhalt mehr zu zahlen und die Naturelle Leistung wie die Finanzielle Leistung würden sich gegenseitig aufheben. Außerdem geht es um das Auskunfts- Regelungs- Aufenthalts und Vermögensrecht. Ergo nutzt mir ein Sorgerecht recht wenig wenn das Kind nur zu 20 % vom Vater versorgt werden würde.
Es macht also gar keinen Sinn erst um das Sorgerecht zu streiten dann um das Umgangsrecht oder umgekehrt, wenn beide Streitwerte bei 3000€ liegen und somit die Gerichte und Anwälte doppelt kassieren, abgesehen von der Dauer des Streites der sich vermutlich auch verdoppeln würde.
Ergo, mit dem Sorgerecht ändert sich vermutlich automatisch die Umgangssituation.
Es macht also gar keinen Sinn erst um das Sorgerecht zu streiten dann um das Umgangsrecht oder umgekehrt, wenn beide Streitwerte bei 3000€ liegen und somit die Gerichte und Anwälte doppelt kassieren, abgesehen von der Dauer des Streites der sich vermutlich auch verdoppeln würde.
Ergo, mit dem Sorgerecht ändert sich vermutlich automatisch die Umgangssituation.
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